Leistung zur Erbringung von Standsicherheitsprüfungen Referenznummer der Bekanntmachung: EU220117R004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22177
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hhva.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistung zur Erbringung von Standsicherheitsprüfungen
Die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH, kurz: HHVA, schreibt die Leistung zur Erbringung der Standsicherheitsprüfungen aus.
Als Grundlage für die Ausführung und Lieferung sind die anerkannten Regeln der Technik, DIN-Normen Unfallverhütungsvorschriften sowie die Vorschriften des Bundesministers für Verkehr anzuwenden. Die Bestimmungen der RSA und der StVO sowie der ZTV-SA zur Koordinierung, Verkehrsführung und -regelung für die Durchführung von Bauarbeiten auf öffentlichen Wegen sind einzuhalten sowie die Technischen Vertragsbedingungen für Straßenbauarbeiten in Hamburg
(ZTV/ST-Hmb.) in aktueller Form.
Es ist beabsichtigt, die Leistung an einen Auftragnehmer in Form eines Rahmenvertrags zu vergeben. Es ist geplant, den Rahmenvertrag voraussichtlich für die Zeit ab Zuschlagserteilung für 12 Monate zu schließen. Der Vertrag kann durch den Auftraggeber optional dreimalig um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Hamburg, DE
Standsicherheitsprüfungen an Masten und Spannseilanlagen.
An den Masten für Beleuchtungs- und Lichtsignalanlagen der öffentlichen Straßenbeleuchtung der Freien und Hansestadt Hamburg sind mit einem zerstörungsfreien
Verfahren Zustandsbewertungen und Standsicherheitsprüfungen gemäß geltenden Richtlinien und Normen durchzuführen. Ziel der Prüfung ist es, einen juristisch
einwandfreien Nachweis der Standsicherheitskontrolle zur Verkehrssicherungspflicht zu erhalten. Nähere Angaben hierzu sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Der Vertrag kann durch den Auftraggeber optional dreimalig um jeweils 12 Monate verlängert werden. Die Laufzeit der optionalen
Verlängerung beginnt jeweils am 01.01. und endet am 31.12. des Jahres.
Der Vertrag kann durch den Auftraggeber optional dreimalig um jeweils 12 Monate verlängert werden. Die Laufzeit der optionalen
Verlängerung beginnt jeweils am 01.01. und endet am 31.12. des Jahres.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Firma mit Angaben zu Firmennamen, Rechtsform, Straße,
Hausnummer, PLZ, Ort, Telefon, Telefax, E-Mail, Internet, Name Geschäftsführer,
vertretungsberechtigten Gesellschaftern; Angaben sind mitzuteilen
- Erklärung und Nachweis über das Vorliegen einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit der unter Mindestanforderung genannten Deckungshöhe durch Vorlage der Bestätigung des Versicherungsgebers,
alternativ durch Vorlage einer rechtsverbindlichen Erklärung des
Versicherungsgebers, im Auftragsfall eine Versicherung mit den geforderten
Mindestdeckungssummen abzuschließen.
Die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung weist mindestens folgende Deckungssummen je Schadensfall auf:
- 2.500.000 € für Sachschäden
- 1.000.000 € für Vermögensschäden
- Der Bieter muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Aufträge
im vergleichbaren Umfang der zu vergebenen Leistung nachweisen.
a) Angaben müssen Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Leistungen.
b) Der Mindestjahresumsatz, einschließlich des Mindestumsatzes in dem vom Auftrag abgedeckten Bereich, muss pro Jahr mindestens betragen:
30.000, - EUR
- Erklärung und Nachweis über das Vorliegen einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit der unter Mindestanforderung genannten Deckungshöhe durch Vorlage der Bestätigung des Versicherungsgebers,
alternativ durch Vorlage einer rechtsverbindlichen Erklärung des
Versicherungsgebers, im Auftragsfall eine Versicherung mit den geforderten
Mindestdeckungssummen abzuschließen.
Die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung weist mindestens folgende Deckungssummen je Schadensfall auf:
- 2.500.000 € für Sachschäden
- 1.000.000 € für Vermögensschäden
- Der Bieter muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Aufträge
im vergleichbaren Umfang der zu vergebenen Leistung nachweisen.
a) Angaben müssen Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Leistungen.
b) Der Mindestjahresumsatz, einschließlich des Mindestumsatzes in dem vom Auftrag abgedeckten Bereich, muss pro Jahr mindestens betragen:
30.000, - EUR
- Zertifizierung gemäß DIN/ISO 9001 oder vergleichbar
- Es sind mindestens zwei geeignete, unterschiedliche Referenzen zu benennen.
- Zertifizierung gemäß DIN/ISO 9001 oder vergleichbar
- Es sind mindestens zwei geeignete, unterschiedliche Referenzen zu benennen.
- Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestlohn (vgl. Anlage)
- Corona-Vereinbarung (vgl. Anlage)
- Eigenerklärung EU- Sanktionen vom 08.04.2022 (vgl. Anlage)
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]