Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kbv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen zu Versicherungsdienstleistungen
› Grundvertrag Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für die KBV sowie sämtliche haupt-, ehrenamtlich und nebenamtlich tätigen Personen,
› Höherdeckung Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organe und leitende Angestellte.
Die weiteren Details der zu erbringenden Leistungen sind dem Entwurf der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen zu Versicherungsdienstleistungen
› Grundvertrag Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für die KBV sowie sämtliche haupt-, ehrenamtlich und nebenamtlich tätigen Personen,
› Höherdeckung Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organe und leitende Angestellte.
Die weiteren Details der zu erbringenden Leistungen sind dem Entwurf der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor seinem Ablauf durch den Versicherer bzw. drei Monate durch den Versicherungsnehmer gekündigt wird.
Es werden nur geeignete Bewerber zum weiteren Verfahren und Aufforderung zur Angebotsabgabe zugelassen, die form- und fristgerecht einen Teilnahmeantrag eingereicht haben. Nach Eingang der Teilnahmeanträge erfolgt daher eine Prüfung auf form- und fristgerechten Eingang sowie Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen. Die anschließende Eignungsprüfung erfolgt anhand der Angaben und vorgelegten Nachweise und eingereichten Referenzen.
Sollten danach mehr als vier (4) Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen („Abschichtung im Teilnahmewettbewerb“). Zur Ermittlung dieser am besten geeigneten Bewerber wird der Auftraggeber die vom Bewerber zu Ziff. 10.1.2.2 und 10.1.2.3 des Dokuments "Informationen zum Vergabeverfahren" eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise anhand der zugehörigen Eignungswertungsmatrix (Dokument 08) bewerten. Die Bewerber, die die höchste Punktzahl erzielen, werden für das weitere Verfahren ausgewählt
alternativ kann eine Mindestlaufzeit zum 31.12.2025 angeboten werden. Dies wird in der Bewertung der Angebote berücksichtigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise von dem Bewerber oder im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“ i. S. d. § 47 VgV) von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und/oder anderen Unternehmen je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem er niedergelassen ist, zu machen bzw. einzureichen:
(1) Eigenerklärung (Vordruck 1 im Teilnahmeantrag): Angaben zum Bewerber bzw. ggf. der Bewerbergemeinschaft. Bewerbergemeinschaften haben mit der Bewerbung eine Erklärung vorzulegen über die Bildung der Bewerber/Bietergemeinschaft (im Auftragsfall einer Arbeitsgemeinschaft). Sie benennen in der Erklärung einen bevollmächtigten Vertreter und dessen Handlungsbefugnis (Vollmachtvordruck).
(2) Eigenerklärung (Vordruck 2 im Teilnahmeantrag), dass die Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorliegen. Der Bewerber hat zu erklären, dass keiner der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegt. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften bei dem Bewerber vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um der Auftraggeberin die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5 GWB, § 124 sowie nach §§ 125 und 126 GWB zu ermöglichen. Die Auftraggeberin behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass Ausschlusstatbestände beim Bewerber vorliegen.
(3) Eigenerklärung (Vordruck 3 im Teilnahmeantrag), dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) in Bezug auf unser Unternehmen nicht vorliegen. Die Auftraggeberin behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass Ausschlusstatbestände bei dem Bewerber vorliegen.
(4) Eigenerklärung (selbst erstelltes Dokument) über die Zulassung zum Geschäftsbetrieb als Versicherungsunternehmen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder die Aufsichtsbehörde eines anderen EU/EWR-Staats.
(5) Eigenerklärung (Vordruck 6 im Teilnahmeantrag), dass das Unternehmen sich zur Einhaltung der Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft – Version Stand: 29.06.2018 – des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) verpflichtet hat.
oder
dass Unternehmen das mit den Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft – Version Stand: 29.06.2018 –erreichte Datenschutz- und Datensicherheitsniveau nicht unterschreitet.
Zum Nachweis sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben und Erklärungen von dem Bewerber oder im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“) von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und/oder anderen Unternehmen je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem er niedergelassen ist, zu machen:
(1) Eigenerklärung zur Finanzstärke mindestens einer unabhängigen Rating-Agentur (Standard & Poor´s, Moody´s, Fitch oder vergleichbar).
Der Nachweis der Vergleichbarkeit erfolgt durch den Bewerber.
(1) Eigenerklärung (Vordruck 4 im Teilnahmeantrag): Der Bewerber reicht mit seinem Teilnahmeantrag mindestens zwei mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Referenzen ein.
Zu den jeweiligen Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
a) Kurztitel der Referenz
b) Name des referenzgebenden Unternehmens
c) Name der Ansprechperson des Referenzgebers mit Kontaktdaten (mind. Telefon und E-Mail-Adresse)
d) Angaben zur Versicherungssumme
e) Angaben zur Versicherungssumme für Vermögenseigenschäden
f) Zeitraum der erbrachten Leistung in Monaten, Beginn und Ende
g) Angaben zu erbrachten Leistungsanteilen (Im Falle einer Bewerbergemeinschaft, wer die Leistung erbracht hat)
Die Vergleichbarkeit der Referenz ist gegeben, wenn ein Bezug mit den zu vergebenden Leistungen, insb. zur Art der Leistung besteht.
Mindeststandards:
· mindestens [Betrag gelöscht] EUR Versicherungssumme
· davon mindestens 2,5 Mio. EUR Vermögenseigenschäden
· Versicherungsschutz mindestens 1 Jahr zwischen 2017 und 2021.
Für den Fall von Bewerbergemeinschaften oder der Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit („Eignungsleihe“ i. S. d. § 47 VgV) sind die entsprechenden Angaben von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. den anderen Unternehmen zu machen, soweit sich der Bewerber für die Erfüllung des Eignungskriteriums auf das Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder das andere Unternehmen beruft.
Bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, bleibt der Teilnahmeantrag des Bewerbers unberücksichtigt.
· zwei Referenzen
· mindestens [Betrag gelöscht] EUR Versicherungssumme
· davon mindestens 2,5 Mio. EUR Vermögenseigenschäden
· Versicherungsschutz mindestens 1 Jahr zwischen 2017 und 2021.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.