Rahmenvereinbarung Technische Industriereinigung Müllheizkraftwerk Ruhleben Referenznummer der Bekanntmachung: 1000002596
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.BSR.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bsr.de/8248.html
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Technische Industriereinigung Müllheizkraftwerk Ruhleben
siehe Teil A
MHKW Ruhleben
Freiheit 24-25
13597 Berlin
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Technische Industriereinigung in folgenden Anlagen:
• Kessel 1 bis 4 und Kessel A
• Rauchgasreinigung Linien 1 bis 4 und Linie A
• Nebenanlagen (Linien 1 bis 4 und Linie A)
• bauliche Einrichtungen zu den o. a. Anlagen
• Schlackeaufbereitungsanlage (SAB)
entsprechend der Leistungsbeschreibung „Rahmenvereinbarung Technische Industriereinigung
Müllheizkraftwerk Ruhleben“ vom 01.01.2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung Technische Industriereinigung Müllheizkraftwerk Ruhleben
Ort: Forst
NUTS-Code: DE40G Spree-Neiße
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung sind im Lieferantenportal der BSR unter https://www.bsr.de/aktuelle-veroeffentlichungen-und-ausschreibungen-21125.php hinterlegt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.