BIM - Planungsleistungen S11 Raum Köln Referenznummer der Bekanntmachung: 16FEI23987
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM - Planungsleistungen S11 Raum Köln
BIM - Planungsleistungen S11 VA Köln Hbf inkl. Objektplanung VA, Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, planungsbegleitende Vermessung und technische Ausrüstung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 1 - Planungsleistungen S11 Köln Hbf
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Düsseldorf
BIM - Planungsleistungen S11 VA Köln Hbf inkl. Objektplanung VA, Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, planungsbegleitende Vermessung und technische Ausrüstung
Die Änderung umfasst die zusätzlichen Prüfungen und Einarbeitung der Ergebnisse in die Planungen für die Ermittlung von zusätzlichen Lasten Dritter unterhalb des zu beplanenden Mittebahnsteigs) nach der Berücksichtigung von neuen Randbedingungen im Rahmen der Planungen der Lph 3+4. (Los 1 MKA 3_1)
Durch Planungen eines korrespondierenden Projekts (Vermietungsflächen Köln Hbf unter dem neuen Mittelbahnsteig) wurden neue Randbedingungen für den ursprünglichen Planungsauftrag des AN geschaffen, die es im Rahmen der Leistungsphasen 3+4 zu berücksichtigen gilt, damit eine genehmigungsfähige und umsetzbare Planung beider Projekte ermöglicht wird. Konkret handelt es sich dabei u.a. um die Ermittlung von Lasten des Kabelbestands.
Die oben genannte Berücksichtigung von weiteren Randbedingungen stellt eine zusätzliche Leistung und Erweiterung des Planungsumfangs des AN dar.
Bei einer Ausschreibung dieser Leistung mit einem zusätzlichen AN würde aufgrund des Vergabeprozesses sowie einer benötigten Erarbeitung bzw. Aufbereitung der gesamten Planungsunterlagen nach Beauftragung eine Verzögerung von mindestens 12 Monaten entstehen. Diese Verzögerung hätte eine Verschiebung sämtlicher Projektmeilensteine einschließlich der Inbetriebnahme sowie den Verlust von Sperrpausen zur Folge. Aufgrund der Kostennominalisierung würde dies zu signifikant steigenden Projektkosten führen.
Der AN ist mit sämtlichen Planungsleistungen der Leistungsphasen 3+4 beauftragt. Es besteht eine zwingende technische und organisatorische Abhängigkeit zwischen dem beauftragten Leistungssoll und den zusätzlichen Prüfaufträgen, da nur die zeitnahe, integrierte Bearbeitung bzw. Berücksichtigung der geänderten Randbedingungen, eine fristgerechte Fertigstellung der EP- und GP-Unterlagen sicherstellt.