Gleisbau Weichsel-, Scharnweber-, Gürtelstraße Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0271-2022
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Gleisbau Weichsel-, Scharnweber-, Gürtelstraße
Gleis-, Deckenschluss und Haltestellenbauarbeiten
10247 Berlin, im Stadtbezirk Friedrichshain-Kreuzberg und Lichtenberg
Die Baumaßnahme umfasst vorrangig Gleisbauleistungen. Neben den Gleisbauleistungen sind Leistungen aus den folgenden Fachbereichen auszuführen.
- Straßenbau
- Haltestellenbau (ÖPNV)
- Kabeltiefbau
- Entwässerung
- Galabau
- Verkehrssicherung
- Umbau der öffentlichen Beleuchtung (techn. Ausrüstung)
- Markierungsarbeiten
wesentliche Ausbauleistungen:
1.700,00 m Rahmengleis auf Unterguss
3.650,00 t Asphaltausbau
2.700,00 t Beton (Ausplattung Gleise, HGT, NBS-Beton,
Betonschwellen)
2.500,00 t Bodenausbau
3.200,00 t Baustoffgemische
250,00 t Stahl
wesentliche Einbauleistungen:
1.700,00 m W25 59R2 NBS A 75
(komplett / grundhaft auf HGT)
1 x Einfacher Abzweig (auf Gleisbettmatte)
3 x Einfachweichen (auf Gleisbettmatte)
4 x Haltestellenkaps
2.000,00 m Schutzrohre (für Kabel)
8 x Kabelschächte
140,00 m Winkelborde
80,00 m BCB-Borde
430,00 m A1'er Borde
400,00 m Betonborde H15x30
100,00 m Entwässerungsrohre
Die Unterlagen zur Preisgleitklausel sind auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. (LV-Positionen und GP-Nummern) Anmerkungen sind per Bieterfrage vor Submission einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und
ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit
und Zuverlässigkeit nachzuweisen.
Der Nachweis der Eignung muss durch I. Erklärung zu III.1.1
der Bekanntmachung - Befähigung zur Berufsausübung
einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem
Berufs- oder Handelsregister erfolgen.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur Befähigung zur
Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sind
erforderlich:
1. Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB
2. Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB
3. Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG
4. Erklärung zum KRG
5. Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung (Personen-,
Sach-, Vermögens- und Umweltschäden)
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen
durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den
Vergabeunterlagen bei.
Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen
beigefügt.
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von
jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und
einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder
dem Angebot benannte Nachunternehmer.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung
auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen
(Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für
den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende
Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine
tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch
Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers
nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des
Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen
enthaltene Formular "Verpflichtungserklärung" zu verwenden.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich.
Der Nachweis der Eignung muss durch II. Erklärung zu III.1.2
der Bekanntmachung - Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit erfolgen.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur Wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit sind erforderlich:
1. Erklärung zu Umsätzen
- Gesamtumsatz des Unternehmens in den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Umsatz des Unternehmens in den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
der auf Leistungen entfällt, die mit den
vorliegenden Leistungen vergleichbar sind
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen
durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den
Vergabeunterlagen bei.
Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen
beigefügt.
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von
jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und
einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder
dem Angebot benannte Nachunternehmer.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung
auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen
(Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für
den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende
Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine
tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch
Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers
nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des
Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen
enthaltene Formular "Verpflichtungserklärung" zu verwenden.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich.
Der Nachweis der Eignung muss durch III. Erklärung zu III.1.3
der Bekanntmachung - Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit in Verbindung mit dem Formblatt
Eigenerklärung zur Eignung und Fachkundenachweis erfolgen.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit sind erforderlich:
1. Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare Leistungen
gemäß Formablatt Eigenerklärung und Fachkundenachweis
- mindestens 3 Referenzen einzureichen, aus der die Erfahrung
für die Ausführung von Arbeiten im Bereich Gleis- (Nahverkehr), Straßen-,
und Haltestellenbau im innerstädti-schen Raum hervorgeht und die
Schnittstellen zu am Bau beteiligten Dritten (z.B. Leitungsbaufirmen) beinhalten,
davon müssen mindestens 3 Referenzen über ein Auftragsvolumen von
mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) beinhalten
2. Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter gemäß gemäß Formablatt
Eigenerklärung
- durchschnittliche Gesamtanzahl an Mitarbeitern der
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern, welche
zum zu vergebenden Leistungsgegenstand
vergleichbare Leistungen erbringen, hatte/n bzw.
habe/n in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
3. Technische Ausstattung des Bewerbers gemäß Formablatt
Eigenerklärung und Fachkundenachweis
- Nachweis gültige Eignungsbescheinigung der
SL-Hannover entsprechend der DB AG Rili 826.1020
mindestens Klasse 3 oder gleichwertig. Die Zulassung
muss sich auf alle im LV genannten Schweißverfahren
beziehen. Die Zulassung muss sich auf alle im LV
genannten Schweißverfahren beziehen.
- Nachweis gültige Eignungsbescheinigung der DB Netz AG
entsprechend der DB AG Rili 826.2050 zur Durchführung
von Schlussschweißungen und zur Durchführung des
Spannungsausgleiches bei der Herstellung lückenloser
Gleise und Weichen oder gleichwertig. Die Zulassung
muss sich auf alle im LV genannten Schweißverfahren
beziehen.
- Nachweis das dass Unternehmen über einen Bauleiter verfügt,
der mindestens 2 Bauvorhaben im Bereich Gleis- (Nahverkehr),
Straßen und Haltestellenbau im innerstädtischen Raum betreut
haben mit einem Auftragsvolumen von min-destens [Betrag gelöscht] EUR.
- Erklärung über die Kenntnisse der aktuell gültigen G-setze und
Verordnungen in Berlin als Voraussetzung zur Einholung der behördlichen
Genehmigungen für die Bauausführung (z.B. Berliner Straßengesetz-BerlStrG
und Landes- und Immissionsschutzgesetz Berlin-LIm-SchG Bln sowie VLB).
- Erklärung das die Bauausführung mit mindestens 2 Bauspitzen erfolgt
und das diese gleichzeitig von Montag bis Samstag, jeweils von 06:00 Uhr
bis 20:00 Uhr, arbeiten.
- Erklärung das die Schweißarbeiten nach Ril 826.2050 und
VDV 609 durchgeführt werden oder gleichwertig.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen
durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt Eigenerklärung und Fachkundenachweis liegt den Vergabeunterlagen bei.
Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen
beigefügt.
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von
jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und
einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder
dem Angebot benannte Nachunternehmer.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen
(Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für
den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende
Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine
tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch
Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers
nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des
Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen
enthaltene Formular "Verpflichtungserklärung" zu verwenden.
Hinweis: Für alle unter Punkt III.1.1) bis III.1.3) genannten
Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte
Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/
Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.
Die Gleichwertigkeit ist durch den Teilnehmer nachzuweisen.
- Es sind mindestens 3 Referenzen, aus der die Erfahrung für die
Ausführung von Arbeiten im Bereich Gleis- (Nahverkehr), Straßen-,
und Haltestellenbau im innerstädtischen Raum hervorgeht und die
Schnittstellen zu am Bau beteiligten Dritten (z.B. Leitungsbaufirmen) beinhalten,
davon müssen mindestens 3 Referenzen über ein Auftragsvolumen von
mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) beinhalten
- Das Unternehmen muss über einen Bauleiter, mit den folgenden Referenzen
verfügen: mindestens 2 Bauvorhaben im Bereich Gleis- (Nahverkehr),
Straßen und Haltestellenbau im innerstädtischen Raum betreut
haben mit einem Auftragsvolumen von min-destens [Betrag gelöscht] EUR.
Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt nach
den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und
des GWB.
Der Prüfung und Wertung der Angebote wird
folgendes System zugrunde gelegt:
1. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen
Angebote summarisch auf Vollständigkeit und
Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass
Angebote unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der
Auftraggeber den Bietern im Rahmen des rechtlich
Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung
der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung
auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben,
Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alle
Bewerber einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren.
2. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern
zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und
Validierung der mit den Angeboten eingereichten
Angaben, Erklärungen und Nachweisen anzufordern.
3. Darauf erfolgt eine Prüfung der Angebote auf
Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss
des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes
nach § 123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in §
123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten
Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein
Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes
nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach §98c AufenthG,
nach § 19 MiLoG oder nach § 21SchwarzArbG.
Davon kann nach pflichtgemäßem Ermessen und
gegebenenfalls unter den in § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen
abgesehen werden. Ein zwingender Ausschluss des Bieters
erfolgt weiterhin bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards,
die sich aus Ziffer III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung
sowie aus der Eigenerklärung zur Eignung und Fachkundenachweis ergeben.
4. Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis
zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an der zu
vergebenden Leistung anhand der vom Bieter
eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen des
rechtlich Zulässigen, Erfahrungen mit dem Bietern bei der
Bewertung zu berücksichtigen.
5. Alle Bieter die vorgenannten Eignunsgkriterien erfüllt
haben, werden beim Zuschlag berücksichtigt.
Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu sind im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge folgende Unterlagen einzureichen:
1. Eigenerklärung zur Eignung
2. Fachkundenachweis
3. Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft
im Falle einer Bietergemeinschaft
4. Verzeichnis der Leistung/Kapazitäten anderer NU
5. Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe
Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen
beigefügt.
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Bietergemeinschaften haben eine gemeinsamerechtsverbind-
lich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsge-
meinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren be-
vollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung
der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über
die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Angebots-
abgabe zu stellen.
Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten.
Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben.
Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG zu berücksichtigen.
Bei der Bauausführung ist mit mindestens 2 Bauspitzen gleichzeitig zu arbeiten
und das von Montag bis Samstag, jeweils von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
Die Schweißarbeiten müssen nach Ril 826.2050 und VDV 609 durchgeführt werden oder gleichwertig.
Abschnitt IV: Verfahren
Berliner Verkehrsbetriebe (AöR), Bereich Einkauf/Materialwirtschaft, Die Teilnahme von Bietern am Eröffnungstermin ist nicht gestattet.
Die Teilnahme von Bietern am Eröffnungstermin ist nicht gestattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die BVG wickelt das Vergabeverfahren elektronisch über eine Vergabemanagement-Software sowie über eine Vergabeplattform ab.
Es wird ausdrücklich empfohlen, eine Registrierung auf dieser Vergabeplattform vorzunehmen.
Sämtliche Teilnahme-/Vergabeunterlagen werden Interessenten auf
rechtzeitige Anforderung direkt, kostenfrei und ausschließlich
elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform
zur Verfügung gestellt und sind ausschließlich zu verwenden.
Die Beantwortung von Fragen der Bewerber/Bieter, die spätestens 6
Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist erfolgt und sonstige
verfahrensrelevante Informationen werden allen Bewerbern/Bietern direkt, kostenfrei und ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge und/oder Angebote ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente oder sonstige verfahrensrelevante Informationen zu achten. Einseparater Hinweis durch den Auftraggeber erfolgt nicht.
Auskünfte über die Vergabeunterlagenunterlagen müssen bis
zum 02.06.2021 ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform beantragt werden.
Die Teilnahmeanträge/Angebote sind ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform bzw. das dazugehörige Bietercockpit (elektronischer Abgabe-Workflow) einzureichen. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen/Angeboten in Schriftform, per E-Mail, Fax oder als Anlage über die Nachrichtenfunktion des Bietercockpits ist unzulässig.
Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens(Dritter/ Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will (Formblatt). Entsprechende Nachweise sind in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss der Bewerber durch Vorlage der Verpflichtungserklärung "Eignungsleihe" dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden (vgl. § 47 SektVO). In Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die erforderliche berufliche Erfahrung kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 2 SektVO nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden;
Die übersandten Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieses Vergabeverfahrens verwendet werden;
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzentsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.