Qualifizierungssystem Laborleistungen: Umweltuntersuchungen Böden und Aushubböden sowie Grundwasseranalysen [bq] Referenznummer der Bekanntmachung: QS 012_200
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Qualifizierungssystem Laborleistungen: Umweltuntersuchungen Böden und Aushubböden sowie Grundwasseranalysen [bq]
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg
Im Zuge der Baumaßnahme Neubau U5 werden während des laufenden Baustellenbetriebs Deklarationsanalysen mit einem Untersuchungsumfang analog der LAGA Richtlinie Boden (ggfs. Bauschutt) teilweise ergänzt um die Erweiterungsparameter der DepV erforderlich. Stellenweise werden auch Untersuchungen nach BBodSchV erforderlich. Im Regelfall sind die durch einen Sachverständigen entnommenen Mischproben (nicht Teil der abgefragten Leistung) im Stadtgebiet Hamburg abzuholen. In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass eine Probenahme nach LAGA PN98 erforderlich wird. Da es sich bei der Entsorgung der Aushubböden um zeitkritische Abläufe handelt, ist es wichtig die Analyseergebnisse schnellstmöglich zu erhalten.
Neben den Aushubböden werden auch Grundwasseranalysen im Zusammenhang mit der Wasserhaltung und Wassereinleitung erforderlich. Die zu beprobenden Analyseumfänge wurden durch die Stadt Hamburg im Planfeststellungsbeschluss festgelegt (dieser kann unter folgendem Link eingesehen werden: Neubau der U-Bahnlinie U5-Ost City Nord bis Bramfeld - hamburg.de). Derzeit ist vorgesehen, dass die Probenahme durch das ausführende Unternehmen vorgenommen wird. Die Grundwasserproben sind im Stadtgebiet Hamburg abzuholen. In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass eine qualifizierte Grundwasserprobenahme erforderlich wird.
Der Auftraggeber hat zur Eignungsfeststellung ein Qualifizierungssystem für Unternehmen eingerichtet. Unternehmen können jederzeit die Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem beantragen. Unternehmen, die eine Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem beantragen wollen, haben beim Auftraggeber einen formlosen Teilnahmeantrag vorzulegen um hiermit ihre Eignung nachzuweisen. Diesen Teilnahmeantrag sind die gemäß
Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 23 geforderten Angaben und Nachweise vollständig formlos beizufügen und vorzulegen.
Diese Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 23 sind nach o.g. Reihenfolge kurz und prägnant zusammenzufassen. Nur diese Informationen werden bei der Bieterauswahl berücksichtigt. Die Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 23 sind auch für alle Beteiligten einer Bewerber-/Bietergemeinschaft fachlich bezogen auf den jeweiligen zu erbringenden Leistungsteil einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Hamburger HOCHBAHN weis daraufhin, dass auf Basis § 51 SektVO grundsätzlich ermöglicht wird, dass fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen sind.
Für alle Schlüsselgewerke sind Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft unzulässig. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften.
1. Allgemeine Anforderung:
Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln. Sämtliche Erklärungen, Nachweise, Referenzen sowie alle weiteren Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern.
2. Eintragung in das Handelsregister. Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben entsprechende Bescheinigungen vorzulegen. Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise / Erklärungen für jedes Mitglied vorzulegen.
3. Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, Beiträgen und Abgaben
4. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
5. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
6. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit marktüblichen Konditionen und einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR pro Schadensfall Personenschäden und 1 Mio. EUR pro Schadensfall sonstiges
7. Mindestumsatz von 0,5 Mio EUR/a im Durchschnitt der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich Umweltuntersuchungen Böden und Aushubböden sowie Grundwasseranalysen
8. Erklärung, ob Teile der geforderten Leistung durch Nachauftragnehmer erbracht werden soll, Benennung der Nachauftragnehmer und desjenigen Leistungsteils, der von den Nachauftragnehmern im Zuschlagsfall erbracht werden soll, einschließlich Nachweis zu deren Qualifikation
9. Nachweis über die Akkreditierung des Labors gemäß DIN EN ISO/IEC 17025:2018
10. Nachweis über die Zertifizierung nach Umweltmanagementnorm ISO 14001:2015
11. Nachweis über die Zertifizierung nach ISO 45001:2018 (Arbeitsschutzmanagementsystem)
12. Nachweis über die Anerkennung nach § 18 BBodSchG gemäß § 1 Schleswig-Holsteinische LandesVO zur Anerkennung und Überwachung von Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten nach § 18 BBodSchG (Labor-Analytik von Feststoffen: anorganische (1.2) und organische Parameter (1.3) sowie Dioxine und Furane (1.4))
13. Nachweis über die Anerkennung nach §18 BBodSchG gemäß § 1 Schleswig-Holsteinische LandesVO zur Anerkennung und Überwachung von Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten nach § 18 BBodSchG (Labor-Analytik von wässrigen Medien: anorganische (2.2) und organische Parameter (2.3))
14. Nachweis über die Fachkunde nach Anhang 4 DepV
15. Nachweis der Zulassung als Untersuchungsstelle für Abwasser, Grundwasser und Oberflächenwasser nach § 6 der Verordnung über Anforderungen an Wasser- und Abwasseruntersuchungsstellen für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg
16. Nachweis der Zulassung als Untersuchungsstelle für Abwasser, Grundwasser und Oberflächenwasser nach § 6 der Verordnung über Anforderungen an Wasser- und Abwasseruntersuchungsstellen für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg (Probenahme und allgemeine Kenngrößen (1))
17. Nachweis Personal über Eignung Probenahme nach LAGA PN98
18. Nachweis der Zulassung für Probenahme von Wasserproben aus Grundwassermessstellen in Hamburg
19. Nachweis über die regelmäßige Begutachtung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) hinsichtlich Prozesse und Leistungen
20. Der Bieter hat darzulegen, dass er sich mit der neu eingeführten MantelV auseinandergesetzt hat und zukünftig in der Lage ist Deklarationsanalysen nach MantelV (ErsatzbaustoffV) durchzuführen.
21. Der Bieter hat anzugeben wie viele Tage (Werktage) die Standarduntersuchungszeit für eine LAGA-Untersuchung (Komplettumfang) nach LAGA TR Boden Feststoff (Tabelle II.1.2-2) und Eluat (Tabelle II.1.2-3) beträgt. Zudem hat der Bieter anzugeben wie viele Tage (Werktage) eine Expressanalytik für eine LAGA-Untersuchung (Komplettumfang, s.o.) beträgt.
22. Der Bieter hat anzugeben ob eine Reaktionszeit von 2 Tagen nach Aufforderung durch den AG eine Probenahme nach PN98 bzw. eine Grundwasserprobenentnahme eingehalten werden kann
23. Der Bieter hat anzugeben wie viele Proben (LAGA-Untersuchung, Komplettumfang, s. o.) maximal parallel bearbeitet werden können.
Nach Auswertung der eingereichten Unterlagen und erfolgter Auswertung, erhält der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eine Information darüber, ob er/sie qualifiziert ist an entsprechenden zukünftigen Ausschreibungen teilzunehmen.
Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Hamburgische Transparenzgesetz Anwendung findet.
Auftragnehmer sind zur Anwendung der ILO Kernarbeitsnormen verpflichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Informationen zu den geplanten Neubauvorhaben finden Sie hier: https://www.schneller-durch-hamburg.de.
Gesamtschuldnerisch haftende Ingenieurbietergemeinschaft. Bietergemeinschaften/ Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben,
- in der die verbindliche Bildung einer Ingenieursgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für den Abschluss sowie die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
- dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlich zu vertreten;
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften
Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen anstatt der geforderten Angaben und Nachweise vergleichbare, geeignete Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache bzw. mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
Aufträge werden in einem anschließenden Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren) unter den qualifizierten Bewerbern vergeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3RGS3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]