Fraunhofer-Institut HHI in 10587 Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: 122-245232
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10587
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fraunhofer.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hhi.fraunhofer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fraunhofer-Institut HHI in 10587 Berlin
Innovationen für die digitale Gesellschaft von morgen stehen im Mittelpunkt der Forschungs- und Entwicklungsarbeit des Fraunhofer-Instituts für Nachrichtentechnik, Heinrich-Hertz-Institut, HHI. Dabei ist das Fraunhofer HHI weltweit führend in der Erforschung von mobilen und optischen Kommunikations-netzen und -systemen sowie der Kodierung von Videosignalen und Datenverarbeitung.
Gemeinsam mit internationalen Partnern aus Forschung und Industrie arbeitet das Fraunhofer HHI im gesamten Spektrum der digitalen Infrastruktur – von der grundlegenden Forschung bis hin zur Entwick-lung von Prototypen und Lösungen. Das Institut trägt signifikant zu den Standards für Informations- und Kommunikationstechnologien bei und schafft neue Anwendungen als Partner der Industrie.
Ein Fokus liegt auf der optischen Drahtloskommunikation. Sie ermöglicht Hochgeschwindigkeits-Datenverbindungen für Bereiche mit besonderen Anforderungen an Sicherheit und elektromagnetische Verträglichkeit.
Im Bereich der Hochleistungsübermittlung von Daten fokussiert das Fraunhofer HHI Übertragungen von 10 bis 100 Gbit. Im Mobilfunk-Bereich konzentrieren sich die Entwicklungsarbeiten auf die Signalverar-beitungen, drahtlose Verbindungen und Systemoptimierungen.
Die Entwicklungen von faseroptischen Komponenten des Fraunhofer HHI ermöglichen neue und inno-vative Laser- und Sensor-Anwendungen. Sie spielen eine entscheidende Rolle bei der Optimierung des Energieverbrauchs und sind Schlüssel für neue, zukunftsorientierte Märkte.
Forschungsschwerpunkte liegen außerdem auf der Video- und Audiocodierung und -übertragung. Das Fraunhofer HHI leistet einen wichtigen Beitrag für die Forschung in den Bereichen effizienter Kompres-sionsmethoden, autostereoskopischer 3D-Displays sowie für die Integration von realen und virtuellen Welten für immersive Multimedia-Anwendungen.
Weitere Informationen finden sie unter: https://www.hhi.fraunhofer.de/das-fraunhofer-hhi.html
Einsteinufer 37 und Salzufer 6 in 10587 Berlin
Unterhaltsreinigung an 2 Standorten; wobei der Standorte Salzufer im Herbst aufgelöst wird und eine Umzu in eine größeres Gebäude geplant ist. Dieses neu bezogene Gebäude wird dann den Reinigngsumfang erweiteren - siehe Anlage E.
3x 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer denAuftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).DieZuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt esnicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachtenVergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbarsind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). VerstößegegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf derFrist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz1 Nr. 3 GWB).
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland