Köhlbrand Ostkurve - ÖBÜ zu den Baggerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: TD-0176-22-O-EU
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2181
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Köhlbrand Ostkurve - ÖBÜ zu den Baggerarbeiten
Die HPA plant, an der Köhlbrand Ostböschung Nassbaggerarbeiten auszuführen, um auch weiterhin
für große Schiffe die Sicherheit und Leichtigkeit bei der Durchfahrt durch den Köhlbrand zu
gewährleisten. Insgesamt wird auf einer Länge von ca. 1,7 km die Böschung neu profiliert. Die
Die Ausführung der Baggerarbeiten ist zwischen September und November 2022 geplant und wird voraussichtlich 10-12 Monate dauern.
Für die Überwachung und Qualitätssicherung der Bauarbeiten wird eine Örtliche Bauüberwachung benötigt.
Hamburg
Der Aufgabenbereich der ÖBÜ-Böschungsbau und Entsorgungsmanagement umfasst die Überwachung und Qualitätssicherung der Bauarbeiten an der Köhlbrand-Ost Böschung (Nord und Süd) sowie die Verantwortung und das Management (Monitoring und Dokumentation) zur Festlegung des Entsorgungsweges der Schute zum Bodenumschlag an den Umschlagsanlagen der HPA (Anlage Ellerholz/Kattwyk, Schutensauger Finkenwerder). Ggf. werden noch weitere Umschlagsanlagen von Dritten hinzukommen.
Die Ausführung der Baggerarbeiten ist zwischen September und November 2022 geplant und wird voraussichtlich 10-12 Monate dauern.
Die HPA sucht für die gesamte Bauzeit mindestens zwei Personen (Ingenieur und Bautechniker
oder Ing.), die sich die Bauüberwachung Böschungsbau und Bodenentsorgung teilen, um die
örtliche Bauüberwachung der Baustellenbereiche Nord und Süd über den gesamten Tag sicherzustellen. Für Urlaubszeiten, Krankheiten o.ä. ist eine Vertretung zu gewährleisten.
An der Umschlagsanlage Ellerholz/Kattwyk (UAE) ist die Verbringung ins Feld und die spätere Entsorgung des Bodens zu monitoren. Diese Arbeiten werden in der Regel durch die HPA durchgeführt. Diese sind nach Bedarf kurzfristig, mit Vorlauf von einer Woche, auf Anweisung der HPA durch das Personal der ÖBÜ-Böschungsbau und Entsorgungsmanagement zu übernehmen.
Die wöchentlichen Arbeitstage sind von Montag bis Freitag.
Falls der geplante Aushub nicht in dieser Zeit erbracht werden kann, sind Arbeiten am Samstag
vorgesehen. Die tägliche Arbeitszeit für den AN-Bau liegt von 6:00 bis 22:00, wobei eine ÖBÜ in
der Zeit von 7:00 bis 21:00 sicher zu stellen ist. Die Arbeitszeiten für die ÖBÜ sind im Durchschnitt
8 h pro Tag.
Details zur Bewertung der Angebote sind den Ausschreibungsunterlagen, insb. dem Dokument Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Angaben, ob und auf welche Art die Bewerberinnen und Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind oder ob und auf welche Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten, sofern dem nicht berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen.
2.) Bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Kopie ist ausreichend).
3.) Eintragung in das Berufsregister/Handelsregister/Vereinsregister/Partnerschaftsregister/ Berufskammer ihres Sitzes oder Wohnsitzes
1.) Darstellung der Organisationsstruktur des Unternehmens, der Standorte und der Niederlassungen. Sofern die Ausführung durch eine Niederlassung erfolgen soll, sind die abgefragten Daten für die Niederlassung zu erstellen.
2.) Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre.
3.) Umsatz des Unternehmens während der letzten drei Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Soweit die Umsätze von dem Bewerber zusammen mit anderen (z.B. Ingenieurgemeinschaft) erbracht wurden, sind diese gesondert unter Angabe des prozentualen Anteils am Gesamtumsatz des betreffenden Projektes auszuweisen.
1.) Referenzliste der wesentlichen in den letzten drei Geschäftsjahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der Auftraggeber.
2.) Erklärung aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Geschäftsjahren fest angestellten Beschäftigten ersichtlich ist.
3.) Nachweise zur Qualifikation des vorgesehenen Personals gemäß Vorgaben der Ausschreibungsunterlagen Dokument "Leistungsbeschreibung" Kapitel 4.4. für die Funktionen
3.1 Leitung Örtliche Bauüberwachung, sowie dessen Stellvertretung
3.2 Mitarbeiter Örtliche Bauüberwachung, sowie dessen Stellvertretung
4) Personaleinsatzkonzept gemäß Vorgaben der Ausschreibungsunterlagen Dokument "Leistungsbeschreibung" Kapitel 4.3
zu 3.1) ÖBÜ Leitung und dessen Stellvertretung:
A) Qualifikation als Ingenieur
B) Mindestens 1 Jahr Berufserfahrung in der örtlichen Bauüberwachung von Ingenieurbauwerken im Tidebereich mit Deckwerks- oder Nassbaggerarbeiten;
zu 3.2) Mitarbeiter Örtliche Bauüberwachung, sowie dessen Stellvertretung:
Qualifikation als Bautechniker
zu4:) Personaleinsatzkonzept: Es sind mindestens zwei Personen vorzusehen
Sollten diese Mindestanforderungen nicht erfüllt werden, wird das Angebot nicht bewertet und
der Bieter wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die genannten Mindestanforderungen zur III.1.3 Technische Leistungsfähigkeit müssen zwingend erfüllt sein. Wenn Mindestanforderungen nicht erreicht werden, erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren.
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem(r) Vertreter(in)
Abschnitt IV: Verfahren
Hamburg
Die HPA führt die Eröffnungstermine ohne Bieterbeteiligung durch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der SektVO 2016.
2.) Die Unterlagen stehen ab sofort nur noch digital unter folgender Adresse zur Verfügung: www.vergabe.rib.de. Die Ausschreibung befindet sich unter der Maßnahme Fahrrinnenanpassung Vergabenummer TD-0176-22-O-EU.
3.) Bietergemeinschaften sind zugelassen, jedoch ist die Bildung einer Bietergemeinschaft zu begründen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft sind im Angebot vollständig zu benennen (Vordruck). Im Angebot ist ein zentraler Ansprechpartner anzugeben, der bevollmächtigt ist, die Bietergemeinschaft zu vertreten. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die Nachweise (gem. Pkt. III.1.1 + III.1.2) einzureichen. Die Nachweise zu III.1.3 sind in Summe von einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bieter /Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (gem. Pkt. III.1) einzureichen.
4.) Die Übermittlung von Angeboten und allen einzureichenden Unterlagen/Anlagen und Nachweisen muss ausschließlich auf elektronischem Weg (digital) erfolgen. Hierzu ist bei den Vergaben der HPA und ihren Tochterunternehmen zwingend die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de zu nutzen. Angebote in Papierform sind ab dem 18.10.18 nicht mehr zulässig und müssen zwingend ausgeschlossen werden.
5.) Sollten sich aus Sicht des Bewerbers Nachfragen ergeben, sind diese über die Vergabeplattform oder mit Angabe der Vergabenummer per E-Mail an folgende Adresse zu richten:
E-Mail: [gelöscht]
6.) Rechtzeitig beim Auftraggeber beantragte Auskünfte zu den Vergabeunterlagen werden in der nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 SektVO vorgesehenen Frist vor Eingang der Angebote erteilt.
7.) Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sowie Informationen über ggf. Änderungspakete sind unter www.vergabe.rib.de veröffentlicht. Der Bieter hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Informationen abzurufen.
8.) Die Bewertung der Angebote erfolgt über die Zuschlagskriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen detailliert aufgeführt sind. Für die Bewertung der Zuschlagskriterien einzureichende Unterlagen sind in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt. Fehlende Unterlagen, die für die Bewertung der Zuschlagskriterien erforderlich sind, werden nicht nachgefordert. Das Angebot ist somit unvollständig und wird von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016 nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]2181