Neubau Radiologie Merheim
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kliniken-koeln.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Radiologie Merheim
Die Auftraggeberin setzt für die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (KdSK) ein neues Betriebskonzept für deren bildgebende Diagnostik um. Bei den KdSK handelt es sich um eine öffentliche Auftraggeberin im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Nr. 1 und 4 RL 2014/24/EU bzw. § 99 Nr. 2 GWB. Im Rahmen dieses neuen Betriebskonzepts ist durch die Auftraggeberin ein Neubau für die radiologische Abteilung der KdSK an deren Standort in Köln-Merheim zu errichten. Vorliegend wurde der Auftrag zur Errichtung dieses Neubau vergeben.
Der ausgewählte Auftragnehmer schuldet die Errichtung des Bauwerks als voll funktionsfähige, schlüsselfertige Einheit und in diesem Rahmen unter anderem auch die Erstellung der Ausführungsplanung.
Köln
51109 Standort der Kliniken der Stadt Köln gGmbH in Köln-Merheim
Deutschland
Der Neubau der radiologischen Abteilung der KdSK auf deren Gelände in Köln-Merheim ist als „Haus 21“ als Funktionsbau mit einer Nutzfläche von ca. 1 350 m2 in vorgefertigter Raummodulbauweise zu erstellen. Das Bestandsgebäude „Haus 20“ ist ein 10-geschossiges Gebäude mit mehreren OP-Sälen, der Patientenaufnahme und der Notfall-Radiologie im Erdgeschoss. Der Funktionsbau ist über 2 Verbindungsgänge - zum einen im ehem. Haupteingangsbereich des Klinikums (Windfang) und zum zweiten im Bereich der Kasse / Pat. Aufnahme - im Erdgeschoss an das Bestandsgebäude „Haus 20“ anzuschließen.
Die gesamte Baumaßnahme wird im laufenden Krankenhausbetrieb stattfinden. Das Baufeld befindet sich in der Nähe des Haupteingangs.
Der Neubau der Radiologie ist in vorgefertigter Raummodulbauweise herzustellen, so dass mit einem kleinen Montage-Zeitfenster vor Ort der Krankenhausbetrieb geringstmöglich beeinträchtigt wird.
Der Neubau / Anbau wird als 2-geschossiges Gebäude errichtet. Im Erdgeschoss sind Mammo- / Sonographie, Röntgen, Schnittbildzentrum (CT und MRT) und Angiographie, sowie die zugehörigen Nebenraumzonen angesiedelt.
Das Obergeschoss, welches 4-seitig gegenüber dem Erdgeschoss zurückversetzt ist, enthält die Technikzentrale mit Lüftungstechnik und den Medienverteilungen sowie die Elektroräume für AV und SV. Auf der Ostseite des Neubaus befindet sich etwas abgesetzt ein Versorgungskomplex. Dieser besteht aus einem Container der Netzersatzanlage, einer Trafostation mit zwei Transformatoren; die Übergabestation für Wasser und Fernwärme ist im unterirdischen Versorgungskanal mit Zugang außerhalb des Gebäudes untergebracht.
Am Bestandsgebäude „Haus 20“ ist vor dem Aufstellen des neuen Gebäudes ein großes Vordach zu entfernen, zudem sind einzelne Schiebetüren sowie einzelne Bestandsfenster für die Anbindung rauszunehmen und zu entsorgen und das Gebäude anschließend wieder fachgerecht gemäß Beschreibung im LV zu schließen. Auf dem Baufeld bestehende Lüftungstürme (Frischluftansaugung) sind entsprechend der Planung zurück zu bauen und zu verschließen. Ein neuer vertikaler Schacht als Verbindung zwischen dem bestehenden unterirdischen Betonkanal und dem Neubau ist zu errichten.
Die Optionen betreffen Erdarbeiten gemäß Pos. 15.01. des LV, die nur auf Anordnung der Auftraggeberin durchzuführen sind. Die optional zu beauftragenden Leistungen haben an dem Gesamtauftragswert einen Anteil von weniger als 0,1%.
Die Angabe des Gesamtwerts unter Ziffern II.1.7) und V.2.4) mit [Betrag gelöscht] EURO erfolgt aus technischen Gründen, weil das Bekanntmachungsformular hier eine Angabe erfordert. Der tatsächliche Wert der Beschaffung wird hier nicht angegeben, da dessen Preisgabe den berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schaden würde. Die Auftraggeberin beruft sich auf § 18 EU Abs. 3 Nr. 5 lit. c) VOB/A.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Die im Rahmen des vorangegangenen offenen Verfahrens (Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 129-341322) eingegangenen Angebote mussten sämtlich gemäß §§ 16 EU Nr. 2, 13 EU Abs. 1 Nr. 5 VOB/A ausgeschlossen werden, weil sie von zwingenden Vorgaben der Vergabeunterlagen abwichen (vgl. Bekanntmachung zu den Ergebnissen des Vergabeverfahrens, Nummer im ABl.: 2021/S 174-452942). Die Auftraggeberin führte im Anschluss gemäß § 3a EU Abs. 3 Nr. 2 VOB/A ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durch, in dessen Rahmen der vorliegende Auftrag vergeben wurde.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Radiologie Merheim
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neresheim
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73450
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
§ 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer
2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Köln
Land: Deutschland