Barrierefreier Ausbau der S-Bahnhöfe an der S2 - München-Riem, Feldkirchen, Heimstetten Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI28964
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Barrierefreier Ausbau der S-Bahnhöfe an der S2 - München-Riem, Feldkirchen, Heimstetten
Abbruch/Errichtung Mittelbahnsteige und Außenbahnsteige inkl. Einbau Blindenleitsystem, Beleuchtungs- und Beschallungsanlage/ Sanierung Personenunterführung/ Neubau Treppenanlagen/ Errichtung Rampenanlagen / Errichtung Aufzugsanlagen / Neubau Bahnsteigdach inkl. Beleuchtungs- und Beschallungsanlage
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 2 Feldkirchen
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
zu VI.4)
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Feldkirchen
MKA 135 - Umbau Steife im südl. Treppenbereich Bf Feldkirchen
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
MKA 135 - Umbau Steife im südl. Treppenbereich Bf Feldkirchen
Im Bereich der geplanten PU wurde als Provisorium ein Treppenturm
errichtet, um den Fahrgästen den Weg zum Bahnsteig zu ermöglichen.
Es war geplant diesen innerhalb einer Vollsperrung des Bahnbetriebes
zu entfernen und die PU fertigzustellen. Aufgrund von Verzögerungen
im Bauablauf war es nicht möglich diese Sperrzeiten zu nutzen, sodass
die Demontage des Treppenturms und die Fertigstellung der PU nun
simultan unter laufenden Bahnbetrieb stattfinden müssen. Um dies zu
gewährleisten sind die hier behandelten Leistungen statisch
notwendig.