Lieferung Chipmodule, ECA-2022-039 Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2022-039
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.d-trust.net
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung Chipmodule, ECA-2022-039
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Lieferung von IC-Sicherheitschips und auf die IC-Sicherheitschips aufgebrachter Software (Chip-OS), im Folgenden "Chipmodule" genannt. Nähere Informationen zum konkreten Leistungsgegenstand können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage 1) nebst Anlage entnommen werden.
D-Trust GmbH Kommandantenstraße 15 10969 Berlin
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit zwei unterschiedlichen Vertragspartnern zur Beschaffung von IC-Sicherheitschips und auf die IC-Sicherheitschips aufgebrachter Software (Chip-OS), im Folgenden "Chipmodule" genannt. Die D-Trust GmbH plant, 2023 mit der Einführung einer neuen eIDAS konformen Chipkarte für qualifizierte Siegel- und Signaturen zu beginnen. Für die interne und externe Einbindung neuer Chipkarten in diesem Umfeld muss mit einem Jahr Vorlaufzeit gerechnet werden, sodass die Einbindung mindestens einer neuen Chipkarte bereits im Jahr 2022 starten soll.
Zugunsten des Auftraggebers besteht nach Ablauf des ersten Vertragsjahres die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf eines jeden Vertragsjahres zu kündigen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) allgemeine Informationen zum Unternehmen gemäß Formblatt "Bieterselbstauskunft",
(2) Angaben zu gesetzlichen Vertretern, Gesellschaftern, wirtschaftlich Berechtigten, Konzernstruktur gemäß Formblatt "Bieterselbstauskunft",
(3) Angaben zu bestehenden Vertragsverhältnissen und persönlichen/dienstlichen Beziehungen zu Mitarbeitern der Bundesdruckerei-Gruppe gemäß Formblatt "Bieterselbstauskunft",
(4) Einreichung eines Auszuges aus dem Handelsregister, der nicht älter als 6 Monate ist und den aktuellen Stand wiedergibt (Kopie ausreichend),
(5) Einreichung einer Gewerbezentralregisterauskunft, die nicht älter als 6 Monate ist und den aktuellen Stand wiedergibt (Kopie ausreichend),
(6) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB gemäß Formblatt "Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen".
Angaben gemäß Bieterselbstauskunft, hier u.a.
- Angaben zum Netto-Gesamtumsatz der vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
- Angaben zum Netto-Umsatz hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Zum Kriterium Netto-Gesamtumsatz:
Der durchschnittliche Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR betragen.
Eine Nichterfüllung des Mindestkriteriums führt zum Ausschluss des betroffenen Angebots vom weiteren Vergabeverfahren.
(1) Angabe der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer insgesamt sowie der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen, bezogen auf die Jahre 2019, 2020 und 2021 gem. dem Formblatt "Bieterselbstauskunft",
(2) Angabe von bereits erbrachten und mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Referenzprojekten der letzten 3 Jahre bezogen auf den Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist. Vergleichbar sind die Leistungen insbesondere dann, wenn sie in Art sowie Umfang im Wesentlichen den in der Leistungsbeschreibung definierten Anforderungen entsprechen.
Die Referenzen haben zumindest Angaben zu:
a) dem Auftraggeber der Referenz (nebst den weiteren geforderten Angaben im Dokument I.4 (Formblatt Referenzerklärung),
b) der inhaltlichen Beschreibung der Leistung(en),
c) dem Leistungszeitraum,
d) der Liefermenge an Chipmodulen pro Jahr,
e) dem Gesamtauftragswert der Referenzleistung und,
f) dem Leistungserbringer;
zu enthalten.
(3) Angaben zum Qualitätsmanagement unter Vorlage der Zertifizierung nach DIN ISO 9001 in Kopie oder Darstellung der Umsetzung gleichwertiger Maßnahmen im Unternehmen als Eigenerklärung.
Zu den Referenzen:
(1) Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen einzureichen.
(2) Die Referenzleistungen müssen eine jährliche Liefermenge des Leistungsgegenstandes von mindestens 10.000 Stück aufweisen.
Eine Nichterfüllung von einem der benannten Mindestkriterien führt zum Ausschluss des betroffenen Angebots vom weiteren Vergabeverfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Berlin
Bieter sind zur Öffnung nicht zugelassen, § 55 Abs. 2 VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebotsabgabe und Nachforderung:
Das vollständige Angebot ist ausschließlich elektronisch über das Onlineportal DTVP unter zwingender Verwendung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen bis zum Ablauf der
Angebotsfrist einzureichen.
Die Vergabeunterlagen werden im Deutschen Vergabeportal kostenfrei bereitgestellt und sind über den Link unter Abschnitt I.3 dieser Bekanntmachung abrufbar. Für den Abruf der Unterlagen ist keine Registrierung notwendig; eine solche wird aber insbesondere im Hinblick auf die Versendung zusätzlicher Bieterinformationen dringend empfohlen. Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung jedoch keine vollumfängliche Gewähr für eine durchgängige Benachrichtigung bei neuen Informationen bieten kann. Die Bieter werden daher gebeten, den Posteingang des Online-Portals DTVP eigenständig in regelmäßigen Abständen auf etwaige Änderungen oder neue Informationen zum Vergabeverfahren zu prüfen. Für die Angebotsabgabe ist eine Registrierung zwingend. Diese ist kostenfrei.
Das Angebot muss vollständig sein. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt wurden, können nach Ermessen des
Auftraggebers fristgebunden nachgefordert werden. Werden die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der Nachfrist eingereicht, wird das betroffene Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVWR7SR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Frist zur Angebotsabgabe endet in diesem Verfahren gemäß Ziffer IV.2.2), so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt gerügt worden sein müssen.