Tierhaltungsausstattung, FTH Referenznummer der Bekanntmachung: VV 161-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20251
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uke.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tierhaltungsausstattung, FTH
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die beschriebenen Komponenten der Tierhaltungsausstattung (Käfige, Käfiggestelle, Ventilatoreinheiten, Umsetzstationen, Transportwagen, sowie weiteres Zubehör), inkl. Einbringung, Montage und Inbetriebnahme.
UKE Campus. Neubau FTH Martinistr. 52 20251 Hamburg
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die beschriebenen Komponenten der Tierhaltungsausstattung (Käfige, Käfiggestelle, Ventilatoreinheiten, Umsetzstationen, Transportwagen, sowie weiteres Zubehör), inkl. Einbringung, Montage und Inbetriebnahme.
Zu Ziffer II.1.7 und Ziffer V.2.4 dieser Bekanntmachung: Der genaue Auftragswert wird aus Gründen des Wettbewerbs nicht veröffentlicht. Der maßgebliche Schwellenwert in Höhe von EUR 215.000,- wurde in dieser Ausschreibung erreicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tierhaltungsausstattung, FTH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohenpeißenberg
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 82383
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLPR7XS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.