Partner im Gerätebau Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2022-016
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundesdruckerei.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Partner im Gerätebau
Beabsichtigt ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Auftragnehmern über die Entwicklung und Herstellung verschiedener Geräte aus verschiedenen Geräteklassen, welche hauptsächlich für folgende Aufgaben genutzt werden:
1. zur Überprüfung von u.a. hoheitlichen Dokumenten
2. zur Bearbeitung und Personalisierung von u.a. hoheitlichen Dokument
3. zur Erhebung von Daten für u.a. hoheitliche Dokumente, inkl. biometrischer Fotos.
Beabsichtigt ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Auftragnehmern über die Entwicklung und Herstellung verschiedener Geräte.
Es handelt sich hierbei um Geräte aus verschiedenen Geräteklassen, welche hauptsächlich für folgende Aufgaben genutzt werden:
1. zur Überprüfung von u.a. hoheitlichen Dokumenten;
2. zur Bearbeitung und Personalisierung von u.a. hoheitlichen Dokument
3. zur Erhebung von Daten für u.a. hoheitliche Dokumente, inkl. biometrischer Fotos.
Die Geräte in den einzelnen Geräteklassen können sich hinsichtlich technologischer Komplexität, abzubildender Funktionalität und zu fertigender Menge stark voneinander unterscheiden. Nähere Details zu den Geräteklassen finden sich in der Leistungsbeschreibung.
Die zu vergebenen Aufträge dieser Gerätetypen (Projekte) sollen dabei die folgenden Phasen des Produktlebenszyklus umfassen:
1. Unterstützungsleistungen in der Entwicklung und Design (Designphase),
2. Prototypenfertigung,
3. Industrialisierung und Serienfertigung sowie
4. Betrieb & After Market Service.
Nähere Details zu den Phasen finden sich ebenfalls in der Leistungsbeschreibung.
Das Anforderungsmanagement ist explizit nicht Bestandteil des Leistungsumfangs. Das Auftragsmanagement wird vom Auftraggeber selber durchgeführt und an den Auftragnehmer im Vorfeld eines Projektes typischerweise in Form einer Anforderungsspezifikation oder eines Anforderungskatalogs übermittelt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Partner im Gerätebau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 30539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.almex.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Partner im Gerätebau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seefeld
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 82229
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Partner im Gerätebau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zandt
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 93499
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.zollner.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Partner im Gerätebau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 86156
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVXR73K
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: +9 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.