Energiewirtschaftliche Zusammenarbeit Referenznummer der Bekanntmachung: AL 27/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Energiewirtschaftliche Zusammenarbeit
Ausgeschrieben wird die energiewirtschaftliche Zusammenarbeit im Bereich der Beschaffung von elektrischem Strom, Erdgas und Heizöl zzgl. der damit verbundenen Beratungs- und Dienstleistungen für die Charité – Universitätsmedizin Berlin (Charitéplatz 1, 10117 Berlin ) und die BBB Management GmbH (Campus Berlin-Buch, Robert-Rössle-Straße 10, 13125 Berlin).
Berlin
Standardlos
3 * um jeweils 365
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Unternehmensreferenz Beschaffungsoptimierung Strom: Eine Unternehmensreferenz aus den letzten 3 Jahren (2019, 2020, 2021) oder aktueller über einen Auftrag zur Beschaffungsoptimierung Strom.
2. Unternehmensreferenz Beschaffungsoptimierung Gas und/oder Heizöl: Eine Unternehmensreferenz aus den letzten 3 Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) oder aktueller über einen Auftrag zur Beschaffungsoptimierung Gas und/oder Heizöl.
3. Unternehmensreferenz Netz- und Nebenkostenoptimierung: Eine eine Unternehmensreferenz aus den letzten 3 Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) oder aktueller über einen Auftrag zur Netz- und Nebenkostenoptimierung.
4. Unternehmensreferenz Lieferantenunabhängiges Bilanzkreismanagement: Eine eine Unternehmensreferenz aus den letzten 3 Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) oder aktueller über einen Auftrag zum Lieferantenunabhängigen Bilanzkreismanagement.
zu Eignungskriterium 1: Gefordert ist mindestens eine Referenz über einen Auftrag zur Beschaffungsoptimierung Strom, welche folgende Merkmale erfüllt:
Der Referenzgeber ist ein Krankenhaus mit mind. 5.000 Mitarbeitern.
zu Eignungskriterium 2: Gefordert ist mindestens ein Referenz über einen Auftrag zur Beschaffungsoptimierung Gas und/oder Heizöl welche folgende Merkmale erfüllt:
Referenzgeber ist ein Krankenhaus mit mind. 5.000 Mitarbeitern.
zu Eignungskriterium 3: Gefordert ist mindestens eine Referenz über einen Auftrag zur Netz- und Nebenkostenoptimierung welche folgende Merkmale erfüllt:
Referenzgeber ist ein Krankenhaus mit mind. 5.000 Mitarbeitern.
zu Eignungskriterium 4: Die Referenz muss weiterhin folgendes Merkmal erfüllen:
Referenzgeber ist ein Krankenhaus mit mind. 5.000 Mitarbeitern.
siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle der Charité
keine Bieter zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2028
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Bitte beachten Sie, dass die Ausschreibungsunterlagen erst ca. drei Tage nach der Weiterleitung des Verfahren zur Veröffentlichung im Amtsblatt der EU auf dem Bieterportal zur Verfügung stehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]