Hausmeisterdienstleistungen für eine Dienstliegenschaft (VOEK 196-21) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 196-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hausmeisterdienstleistungen für eine Dienstliegenschaft (VOEK 196-21)
Der Auftragnehmer (AN) erbringt seine Hausmeisterdienstleistungen zu den vertraglich vereinbarten Konditionen entsprechend dem Bedarf in der Liegenschaft in eigener Verantwortung und nach eigener Organisation. Der AN gewährleistet der Auftraggeberin (AG) die permanente, ordnungsgemäße Leistungserbringung und Vertragserfüllung. Der AN stellt die Einhaltung der Hausordnung und aller gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen im Bereich des Gebäudemanagements sicher, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften.
Ort der zu erbringenden Leistungen: Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung - WE 127940 - Dienstliegenschaft Stresemannstraße 90- 94, 10963 Berlin
Die vertragsgegenständliche Liegenschaftt befindet sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Sie wird von verschiedenen Nutzern genutzt. Vertragsgegenstand ist lediglich der Bereich der Stiftung FVV.
Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung - WE 127940 - Dienstliegenschaft Stresemannstraße 90- 94, 10963 Berlin
Der Auftragnehmer (AN) erbringt seine Hausmeisterdienstleistungen zu den vertraglich vereinbarten Konditionen entsprechend dem Bedarf in der Liegenschaft in eigener Verantwortung und nach eigener Organisation. Der AN gewährleistet der Auftraggeberin (AG) die permanente, ordnungsgemäße Leistungserbringung und Vertragserfüllung. Der AN stellt die Einhaltung der Hausordnung und aller gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen im Bereich des Gebäudemanagements sicher, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften.
Mit den im Preisblatt angegebenen Preisen sind alle anfallenden Kosten, wie z. B. Lohn-, Lohnneben-, Regie-, Material-, Maschinen- und Fahrzeugkosten abgegolten. Hierzu zählen auch die Kosten für das Einholen erforderlicher Genehmigungen.
1. Die AG unterteilt die Hausmeisterdienstleistungen generell in:
a) Grundleistungen
Bei den Grundleistungen werden folgende zwei Arten, die beide in die monatliche Pauschale einzukalkulieren sind, unterschieden:
- regelmäßige Grundleistungen nach festem Turnus
- regelmäßige Grundleistungen ohne festen Turnus
Einzelheiten sind im Leistungsverzeichnis enthalten.
b) Bedarfsleistungen
Die Bedarfsleistungen umfassen Tätigkeiten, die in den Grundleistungen nicht enthalten sind oder die aufgeführten Leistungen wesentlich überschreiten. Diese Arbeiten sind nach Anforderung und schriftliche Beauftragung durch die Auftraggeberin vom Auftragnehmer zu erbringen und werden separat entsprechend der Angaben im Preisblatt vergütet.
c) Nebenleistungen
Nebenleistungen sind Leistungen, die ohne ausdrückliche Erwähnung zum Leistungsumfang des AN gehören und nicht gesondert vergütet werden. Nebenleistungen müssen demnach in den Einheitspreis eingerechnet werden. Unter Nebenleistungen werden u. a. die nachstehenden Leistungen verstanden:
- Heranbringen von Wasser und Energie (werden kostenfrei von der AG zur Verfügung gestellt; es ist jedoch auf sparsamen Verbrauch zu achten) zur Verwendungsstelle;
- Vorhalten aller benötigten Fahrzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfs- und Arbeitsmittel (z.B. Leitern, Werkzeuge, Bohrmaschine, Akkuschrauber, Besen und sonstigen Materialien und Hilfsmitteln (Absperrungen etc.);
- Transport der vorgenannten Stoffe und Geräte zum und auf der jeweiligen Liegenschaft und zurück;
- Reinigung der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten;
- Beseitigung und Entsorgung von Abfällen und Verunreinigungen, die bei Ausführung der Arbeiten anfallen;
- Aufstellen von Warn- und Hinweisschildern sowie Absperrungen zur Objektsicherung;
- Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen nach den Unfallverhütungsvorschriften und den behördlichen Bestimmungen
- An- und Abfahrtskosten bei Grundleistungen.
Das Leistungsverzeichnis stellt eine Gesamtübersicht der vom Auftragnehmer zu erbringenden Tätigkeiten dar.
2. Art der zu erbringenden Leistung
Die AG überträgt dem AN Hausmeisterdienstleistungen für die unter Punkt Vorbemerkung beschriebene Liegenschaft einschließlich des darauf befindlichen Gebäudes, der Außenanlagen und der Freiflächen.
Der Leistungsumfang umfasst dabei die folgenden Bereiche:
- Sichtkontrolle/Überwachung baulicher und technischer Geräte und Anlagen
- Fremdfirmenmanagement (Terminvereinbarung und Begleitung von Fremdfirmen)
- Allgemeine Verwaltungsaufgaben
- Kleine Reinigungsarbeiten
- Kleine Bauunterhaltungsarbeiten und
- Müllmanagement usw.
Darüber hinaus kann die AG den AN mit Bedarfsleistungen beauftragen.
Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Das Leistungsverzeichnis stellt eine Gesamtübersicht der vom AN zu erbringenden und geschuldeten Tätigkeiten dar.
Die AG wird dem AN direkt nach Zuschlagserteilung alle für die Durchführung der Vertragsleistungen erforderlichen Unterlagen und Dokumente zur Verfügung stellen.
3. Abruf von Zusatzleistungen
Neben vertraglich vereinbarten Leistungen können bedarfsabhängig Zusatzleistungen erforderlich werden. Die Beauftragung von Einzelleistungen erfolgt durch die AG. Für die Zusatzleistungen ist ein von der AG gegengezeichneter Arbeitsschein zu erstellen, welcher als rechnungsbegründende Unterlage dient. Hierfür wird von der AG ein einfach handhabbares Auftrags-/Arbeitsscheinverfahren vorgegeben.
Abruf von Zusatzleistungen, siehe unter II. 2.4) Nr. 3
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hausmeisterdienstleistungen für eine Dienstliegenschaft (VOEK 196-21)
Ort: Falkensee
NUTS-Code: DE408 Havelland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden
(2) Eine Ortsbesichtigung ist freiwillig und im Zeitraum 15.02.2022 bis 07.03.2022 möglich. Besichtigungstermine müssen bis spätestens 03.03.2022 vereinbart werden. Der Ansprechpartner dafür ist dem Aufforderungsschreiben zu entnehmen.
(3) Der Vordruck „Angebotsschreiben“ ist in Textform mit dem Namen der Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert, einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Gemeinschaft oder dem Bevollmächtigten Vertreter einzureich. Der Vordruck "Bietergemeinschafserklärung" ist mit dem Angebot einzureichen sowie ggf. die spezifischen Eignungsnachweise.
(4) Das Angebot ist in elektronischer Form bis zum Ende der Frist für die Abgabe über die e-Vergabe-Plattform www.evergabe-online.de einzureichen.
Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzugehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt.
Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
(5) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. "Abschließender Liste" sind mit dem Angebot, spätestens zu dem in IV.2.2) genannten Termin vorzulegen.
Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung der Vergabestelle nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Nicht nachgefordert werden das "Angebotsschreiben" und das Preisblatt.
(6) Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderen Sprachen sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.
(7) Datenschutzinformation für am Verfahren beteiligte Dritte
Nimmt der Bewerber Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Datenschutzinformation der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben unter www.bundesimmobilien.dedatenschutz vor Abgabe des Angebotes zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
(8) In den Preisblättern müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
(9) Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Angebotssumme gewährt werden und in einem Anschreiben aufgeführt sind. Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
(10) Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Der der Angebotskalkulation zugrunde gelegte Tariflohn ist im Tabellenblatt „Grundlagen der Angebotskalkulation" des Preisblattes einzutragen.
(11) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
(12) Fagen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 08.03.2022, 12:00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer bzw. Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
(13) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Eine nähere Preisprüfung nimmt die Auftraggeberin zudem vor, wenn der Stundenverrechnungssatz niedriger als die Summe aus dem (den Angebotspreisen nach den Vorgaben in dieser Ausschreibung zugrunde zu legenden) (Tarif)Lohn und einem 70-prozentigen Aufschlag ist. Die Auftraggeberin kann auf eine gesonderte Prüfung bei fehlender Erfolgsaussicht des Angebotes verzichten. Vom Bieter ist das Formular „Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes“ (Anhang III) auszufüllen, dass für eine erste Prüfung herangezogen wird. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de