Sicherheitsdienstleistungen für Bundesdienstliegenschaften in Nürnberg - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in 3 Losen - VOEK 326-20 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 326-20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen für Bundesdienstliegenschaften in Nürnberg - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in 3 Losen - VOEK 326-20
Die Sicherheitsdienstleistungen sind für Büroflächen an mehreren Standorten zu erbringen, die derzeit an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vermietet sind
Sicherheitsdienstleistungen Maxtorgraben 13 / Maxfeldstr.8 in 90409 Nürnberg
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Maxtorgraben 13 / Maxfeldstr.8 in 90409 Nürnberg
Bei der in LOS 1 zu bewachenden Dienstliegenschaft Maxtorgraben 13 / Maxfeldstr.8 in 90409 Nürnberg handelt es sich um ein freistehendes Bürogebäude mit einer Größe von rund 5.085,67 m² in unmittelbarer Nähe zur Innenstadt. Das Gebäude wird derzeit ausschließlich durch das BAMF genutzt. Neben dem Personal des BAMF erhalten Besucher Zugang zu den Liegenschaften. Publikumsverkehr bzw. der Empfang von Asylantragstellenden ist nicht beabsichtigt. Zutrittszeiten für das Personal des BAMF existieren nicht, diese haben jederzeit die Möglichkeit die Liegenschaften nutzen zu können.
Leistungsgegenstand sind Grundleistungen im stationären Sicherheitsdienst, Bewachung und Pfortendienst. Weiterhin: der Einsatz eines Wächterkontrollsystem, der Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen nach DGUV Regel 112 139 oder gleichwertig, die Erstellung einer Dienstanweisung für die Beschäftigten des Auftragnehmers (AN) in Abstimmung mit der Auftraggeberin, die monatliche Erstellung von Schichtplänen unter Beachtung der arbeitsrechtlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen. Der Auftragnehmer verfügt über ein zertifiziertes Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung-System und unterhält dieses während der Vertragslaufzeit.
Bedarfsleistungen sind nach Anforderung und schriftlicher Beauftragung der Auftraggeberin (AG) durch den Auftragnehmer(AN) zu erbringen und werden separat vergütet.
2.4.1 Stationärer Sicherheitsdienst
Die Personalanforderungen und Aufgaben sind analog Punkt 2.3.1 und 2.3.2 der Leistungsbeschreibung.
2.4.2 Interventionsdienst
Der AN hält Interventionskräfte bereit und entsendet diese innerhalb einer Reaktionszeit von 2 Stunden.
Der Interventionsdienst muss mindestens über die folgenden Qualifikationen verfügen:
Sachkundeprüfung (IHK) nach § 34a GewO oder gleich- / höherwertig
In der Regel unterstützt der Interventionsdienst den Sicherheitsdienst vor Ort in besonderen Situationen, in denen die diensthabenden Mitarbeiter/innen des AN Verstärkung benötigen.
Situationsabhängig und abgestimmt mit der Wachleitung oder dem Pfortendienst des AN müssen zum Beispiel folgende Leistungen erbracht werden:
Kontrollgänge innerhalb oder außerhalb der Objekte,
Kontrolle der Verschlusssicherheit von Fenstern, Türen und Toren und Zäunen,
Kontrolle, dass sich keine unbefugten Personen auf dem Gelände aufhalten,
Unverzügliche Meldung an die AG von festgestellten Auffälligkeiten oder festgestellten Gefahrenstellen jeglicher Art, bei techn. Störungen ist die Rufbereitschaft des Technisches Dienstes zu verständigen,
Einleitung von Maßnahmen gem. Dienstanweisung bei Brand, Einbruch oder technischen Störungen,
Weiterleitung an hilfeleistende Stellen und Einleitung sonstiger Erstmaßnahmen.
Zuschlagkriterien für alle 3 Lose in der Angebotsphase (Stufe 2):
1. Zuschlagskriterium: Angebotspreis mit einer Gewichtung von 60 %, maximale Punktzahl 100 Punkte
Die Wertungssumme ergibt sich aus dem Preis "Grund- & Bedarfsleistungen / ANGEBOTSSUMME in EUR netto, rein zu Wertungszwecken" je Preisblatt.
Ein fehlendes Preisblatt oder ein unvollständig ausgefülltes Preisblatt führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
1.1 Bewertung:
Die angebotene Wertungssumme wird mittels der folgenden Formel in Punkte umgerechnet:
Punktzahl Wertungssumme = (2 x Angebot niedrigste Wertungssumme minus Wertungssumme des Angebots) : Angebot niedrigste Wertungssumme x max. Punktzahl Wertungssumme
Vorgabe Wertung:
Die niedrigste Wertungssumme erhält die volle Punktzahl. Für das Zweifache dieser Wertungssumme werden 0 Punkte vergeben. Alle Angebote mit einer Wertungssumme darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Bewertung erfolgt nach der o.g. Formel mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung.
2. Zuschlagskriterium: Konzept mit einer Gewichtung von 40 %, maximale Punktzahl 100
Der Bieter ist aufgefordert, den geplanten organisatorischen Ablauf der vertraglichen Leistungen in Kurzform schriftlich darzustellen. Er soll beschreiben, wie er beabsichtigt, die Aufgaben zu erfüllen und die ordnungsgemäße Leistungserbringung zu gewährleisten.
Das mit dem Angebot einzureichende Konzept, max. 6 Seiten gesamt (Schriftart Arial, Schriftgröße 10, Zeilenabstand 1,5), muss wertungsrelevante Kriterienschwerpunkte enthalten.
Werden mehr als 6 Seiten eingereicht, erfolgt nur eine Wertung der Seiten 1 bis 6, ebenso werden Anhänge nicht mit in die Wertung einbezogen.
Die federführenden Mitarbeiter für die Objektleitung und Stellvertretung sowie für die Wachleitung und Stellvertretung sind namentlich zu benennen. Die Namen müssen mit denen im Teilnahmewettbewerb (Vordruck „Bewerberauskunft“) benannten, qualifizierten Beschäftigten übereinstimmen.
Kriterien
2.1. Personalplanung / Personalmanagement
2.1.1. Aufstellung von Schichtplänen, können Informationen aus den Schichtplänen entnommen werden, die einen reibungslosen Einsatz ermöglichen, Vorhaltung einer grundsätzlichen Personalstärke, Neueinstellung, Stammpersonal des Bieters
2.1.2 Maßnahmen der Personalgewinnung, Personalrekrutierungsbüros, Niederlassungen, Umgang mit akuten Personalausfällen
2.2 Qualitätsmanagement / Qualitätssicherung
2.2.1 Grundlagen und Darstellung des eigenen QS,/ QM Systems , Qualitätshandbuch, telefonische Erreichbarkeit des Objektleiters, zeitliche Abarbeitung bei Problemen durch den Objektleiter
2.2.2 Verfahrensabläufe bei der standardisierten Berichtserstattung gegenüber der Auftraggeberin, Beschwerde-/ Reklamationsmanagement
2.3 Objektspezifische Schulung und Einarbeitung
2.3.1. Auftragsbezogene Einarbeitung des gesamten Personals, auftragsbezogenes Weiterbildungskonzept
2.3.2 Häufigkeit der Schulungen
2.4 Bereitstellung von Technik
2.4.1 Beschreibung des zum Einsatz vorgesehenen Wächterkontrollsystems und elektronischen Wachbuchs
Bewertung:
Das schriftliche Konzept wird wie folgt durch ein Gremium für jedes Kriterium mit den Punkten 0 (ungenügend) bis zu den maximalen Punkten pro Unterpunkt 10/20/30 (sehr gut) bewertet:
Weist ein Kriterium des Konzeptes eine Tendenz zur höheren Bewertungsstufe auf, behält sich die Auftraggeberin vor, im Bereich von 1 bis 10/20/30 Punkten Zwischenwerte zu bilden. Eine Tendenz zur nächst höheren Stufe ist etwa dann erkennbar, wenn ein Teil des Kriteriums eine über die eigentlich erreichte Bewertungsstufe hinausgehende Wirkung in Richtung der anderen Bewertungsstufe hat.
Mindestpunktzahl für das Konzept:
Das Konzept muss je Kriterium mindestens 1 von maximal 10/20/30 möglichen Punkten erreichen. Angebote, die mit weniger als 1 Punkt pro Unterpunkt bewertet werden, werden zwingend von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Wird kein Konzept mit Angebot eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen.
Bewertungsmethode
Bewertung: sehr gut
Sehr leicht nachvollziehbare und sehr übersichtliche Darlegungen, sehr gute fachliche Qualität zu den Gliederungspunkten und deren Unterpunkte; die gemachten Angaben lassen eine sehr gute bis ausgezeichnete Leistungserbringung ohne offene Fragen erwarten.
Bewertung: gut
Gut geordnete, übersichtliche und somit gut nachvollziehbare Darlegungen, gute fachliche Qualität zu den Gliederungspunkten und deren Unterpunkte; die gemachten Angaben lassen eine gute Leistungserbringung erwarten mit wenigen offenen Fragestellungen erwarten.
Bewertung: befriedigend
Systematisch geordnete, nachvollziehbare Darlegungen zu den Gliederungspunkten und deren Unterpunkte; die gemachten Angaben lassen eine befriedigende Leistungserbringung erwarten. Ein Konzept, das teilweise Schwächen mit mehreren offenen Fragen aufweist, aber verspricht, die Anforderungen insgesamt weitgehend umzusetzen.
Bewertung: ausreichend
Vollständig, aber unübersichtlich und/ oder schwer nachvollziehbar; die gemachten Angaben lassen eine gerade noch ausreichende Leistungserbringung erwarten. Ein Konzept, das Mängel bei der Umsetzung der Anforderungen mit mehreren offenen Fragen aufweist, aber eine noch ordnungsgemäße Auftragserfüllung erwarten lässt.
Bewertung: mangelhaft (Mindestpunktzahl)
Einigermaßen strukturierte Vorgehensweise mit mangelhafter fachlicher Qualität und vielen offenen Fragestellungen. Ein Konzept, das teilweise positive Ansätze zeigt, die Anforderungen insgesamt aber nicht umsetzt, jedoch eine noch ordnungsgemäße Auftragserfüllung erwarten lässt.
0 Punkte = ungenügend:
Darlegungen fehlen bzw. ungeordnet, unvollständig; unübersichtliche Darstellung, sachfremde und/ oder nicht nachvollziehbare Ausführungen/ Erläuterungen. Ein Konzept, das die Anforderungen nicht umsetzt und keine ordnungsgemäße Auftragserfüllung erwarten lässt, unstrukturierte Vorgehensweise mit vielen offenen Fragestellungen, ungenügende fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts.
Sicherheitsdienstleistungen Eschenstr. 25 in 90441 Nürnberg und Platenstr. 31 in 90441 Nürnberg
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Eschenstr. 25 in 90441 Nürnberg und
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Platenstr. 31 in 90441 Nürnberg
Bei den in LOS 2 zu bewachenden Dienstliegenschaften Eschenstr. 25 in 90441 Nürnberg und Platenstr. 31 in 90441 Nürnberg handelt es sich um Bürogebäude in einem Gewerbegebiet. Die Gebäude befinden sich in direkter Nähe zueinander. Das Objekt in der Eschenstraße unterliegt einer Mischnutzung. Das Objekt in der Platenstraße wird derzeit ausschließlich durch das BAMF genutzt.
Neben dem Personal des BAMF erhalten Besucher Zugang zu den Liegenschaften. Publikumsverkehr bzw. der Empfang von Asylantragstellenden ist nicht beabsichtigt. Zutrittszeiten für das Personal des BAMF existieren nicht, diese haben jederzeit die Möglichkeit die Liegenschaften nutzen zu können.
Leistungsgegenstand sind Grundleistungen im stationären Sicherheitsdienst, Bewachung, Pfortendienst. Weiterhin: der Einsatz eines Wächterkontrollsystem, der Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen nach DGUV Regel 112 139 oder gleichwertig, die Erstellung einer Dienstanweisung für die Beschäftigten des Auftragnehmers (AN) in Abstimmung mit der Auftraggeberin (AG), die monatliche Erstellung von Schichtplänen unter Beachtung der arbeitsrechtlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen. Der AN verfügt über ein zertifiziertes Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung-System und unterhält dieses während der Vertragslaufzeit.
Bedarfsleistungen sind nach Anforderung und schriftlicher Beauftragung der AG, durch den AN zu erbringen und werden separat vergütet.
2.4.1 Stationärer Sicherheitsdienst
Die Personalanforderungen und Aufgaben sind analog Punkt 2.3.1 und 2.3.2 der Leistungsbeschreibung.
2.4.2 Interventionsdienst
Der AN hält Interventionskräfte bereit und entsendet diese innerhalb einer Reaktionszeit von 2 Stunden.
Der Interventionsdienst muss mindestens über die folgenden Qualifikationen verfügen:
Sachkundeprüfung (IHK) nach § 34a GewO oder gleich- / höherwertig
In der Regel unterstützt der Interventionsdienst den Sicherheitsdienst vor Ort in besonderen Situationen, in denen die diensthabenden Mitarbeiter/innen des AN Verstärkung benötigen.
Situationsabhängig und abgestimmt mit der Wachleitung oder dem Pfortendienst des AN müssen zum Beispiel folgende Leistungen erbracht werden:
Kontrollgänge innerhalb oder außerhalb der Objekte,
Kontrolle der Verschlusssicherheit von Fenstern, Türen und Toren und Zäunen,
Kontrolle, dass sich keine unbefugten Personen auf dem Gelände aufhalten,
Unverzügliche Meldung an die AG von festgestellten Auffälligkeiten oder festgestellten Gefahrenstellen jeglicher Art - bei techn. Störungen ist die Rufbereitschaft des Technisches Dienstes zu verständigen,
Einleitung von Maßnahmen gem. Dienstanweisung bei Brand, Einbruch oder technischen Störungen,
Weiterleitung an hilfeleistende Stellen und Einleitung sonstiger Erstmaßnahmen.
Zuschlagkriterien für alle 3 Lose in der Angebotsphase (Stufe 2):
1. Zuschlagskriterium: Angebotspreis mit einer Gewichtung von 60 %, maximale Punktzahl 100 Punkte
Die Wertungssumme ergibt sich aus dem Preis "Grund- & Bedarfsleistungen / ANGEBOTSSUMME in EUR netto, rein zu Wertungszwecken" je Preisblatt.
Ein fehlendes Preisblatt oder ein unvollständig ausgefülltes Preisblatt führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
1.1 Bewertung:
Die angebotene Wertungssumme wird mittels der folgenden Formel in Punkte umgerechnet:
Punktzahl Wertungssumme = (2 x Angebot niedrigste Wertungssumme minus Wertungssumme des Angebots) : Angebot niedrigste Wertungssumme x max. Punktzahl Wertungssumme
Vorgabe Wertung:
Die niedrigste Wertungssumme erhält die volle Punktzahl. Für das Zweifache dieser Wertungssumme werden 0 Punkte vergeben. Alle Angebote mit einer Wertungssumme darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Bewertung erfolgt nach der o.g. Formel mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung.
2. Zuschlagskriterium: Konzept mit einer Gewichtung von 40 %, maximale Punktzahl 100
Der Bieter ist aufgefordert, den geplanten organisatorischen Ablauf der vertraglichen Leistungen in Kurzform schriftlich darzustellen. Er soll beschreiben, wie er beabsichtigt, die Aufgaben zu erfüllen und die ordnungsgemäße Leistungserbringung zu gewährleisten.
Das mit dem Angebot einzureichende Konzept, max. 6 Seiten gesamt (Schriftart Arial, Schriftgröße 10, Zeilenabstand 1,5), muss wertungsrelevante Kriterienschwerpunkte enthalten.
Werden mehr als 6 Seiten eingereicht, erfolgt nur eine Wertung der Seiten 1 bis 6, ebenso werden Anhänge nicht mit in die Wertung einbezogen.
Die federführenden Mitarbeiter für die Objektleitung und Stellvertretung sowie für die Wachleitung und Stellvertretung sind namentlich zu benennen. Die Namen müssen mit denen im Teilnahmewettbewerb (Vordruck „Bewerberauskunft“) benannten, qualifizierten Beschäftigten übereinstimmen.
Kriterien
2.1. Personalplanung / Personalmanagement
2.1.1. Aufstellung von Schichtplänen, können Informationen aus den Schichtplänen entnommen werden, die einen reibungslosen Einsatz ermöglichen, Vorhaltung einer grundsätzlichen Personalstärke, Neueinstellung, Stammpersonal des Bieters
2.1.2 Maßnahmen der Personalgewinnung, Personalrekrutierungsbüros, Niederlassungen, Umgang mit akuten Personalausfällen
2.2 Qualitätsmanagement / Qualitätssicherung
2.2.1 Grundlagen und Darstellung des eigenen QS,/ QM Systems , Qualitätshandbuch, telefonische Erreichbarkeit des Objektleiters, zeitliche Abarbeitung bei Problemen durch den Objektleiter
2.2.2 Verfahrensabläufe bei der standardisierten Berichtserstattung gegenüber der Auftraggeberin, Beschwerde-/ Reklamationsmanagement
2.3 Objektspezifische Schulung und Einarbeitung
2.3.1. Auftragsbezogene Einarbeitung des gesamten Personals, auftragsbezogenes Weiterbildungskonzept
2.3.2 Häufigkeit der Schulungen
2.4 Bereitstellung von Technik
2.4.1 Beschreibung des zum Einsatz vorgesehenen Wächterkontrollsystems und elektronischen Wachbuchs
Bewertung:
Das schriftliche Konzept wird wie folgt durch ein Gremium für jedes Kriterium mit den Punkten 0 (ungenügend) bis zu den maximalen Punkten pro Unterpunkt 10/20/30 (sehr gut) bewertet:
Weist ein Kriterium des Konzeptes eine Tendenz zur höheren Bewertungsstufe auf, behält sich die Auftraggeberin vor, im Bereich von 1 bis 10/20/30 Punkten Zwischenwerte zu bilden. Eine Tendenz zur nächst höheren Stufe ist etwa dann erkennbar, wenn ein Teil des Kriteriums eine über die eigentlich erreichte Bewertungsstufe hinausgehende Wirkung in Richtung der anderen Bewertungsstufe hat.
Mindestpunktzahl für das Konzept:
Das Konzept muss je Kriterium mindestens 1 von maximal 10/20/30 möglichen Punkten erreichen. Angebote, die mit weniger als 1 Punkt pro Unterpunkt bewertet werden, werden zwingend von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Wird kein Konzept mit Angebot eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen.
Bewertungsmethode
Bewertung: sehr gut
Sehr leicht nachvollziehbare und sehr übersichtliche Darlegungen, sehr gute fachliche Qualität zu den Gliederungspunkten und deren Unterpunkte; die gemachten Angaben lassen eine sehr gute bis ausgezeichnete Leistungserbringung ohne offene Fragen erwarten.
Bewertung: gut
Gut geordnete, übersichtliche und somit gut nachvollziehbare Darlegungen, gute fachliche Qualität zu den Gliederungspunkten und deren Unterpunkte; die gemachten Angaben lassen eine gute Leistungserbringung erwarten mit wenigen offenen Fragestellungen erwarten.
Bewertung: befriedigend
Systematisch geordnete, nachvollziehbare Darlegungen zu den Gliederungspunkten und deren Unterpunkte; die gemachten Angaben lassen eine befriedigende Leistungserbringung erwarten. Ein Konzept, das teilweise Schwächen mit mehreren offenen Fragen aufweist, aber verspricht, die Anforderungen insgesamt weitgehend umzusetzen.
Bewertung: ausreichend
Vollständig, aber unübersichtlich und/ oder schwer nachvollziehbar; die gemachten Angaben lassen eine gerade noch ausreichende Leistungserbringung erwarten. Ein Konzept, das Mängel bei der Umsetzung der Anforderungen mit mehreren offenen Fragen aufweist, aber eine noch ordnungsgemäße Auftragserfüllung erwarten lässt.
Bewertung: mangelhaft (Mindestpunktzahl)
Einigermaßen strukturierte Vorgehensweise mit mangelhafter fachlicher Qualität und vielen offenen Fragestellungen. Ein Konzept, das teilweise positive Ansätze zeigt, die Anforderungen insgesamt aber nicht umsetzt, jedoch eine noch ordnungsgemäße Auftragserfüllung erwarten lässt.
0 Punkte = ungenügend:
Darlegungen fehlen bzw. ungeordnet, unvollständig; unübersichtliche Darstellung, sachfremde und/ oder nicht nachvollziehbare Ausführungen/ Erläuterungen. Ein Konzept, das die Anforderungen nicht umsetzt und keine ordnungsgemäße Auftragserfüllung erwarten lässt, unstrukturierte Vorgehensweise mit vielen offenen Fragestellungen, ungenügende fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts.
Sicherheitsdienstleistungen Bamberger Str. 6 in 90425 Nürnberg
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Bamberger Str. 6 in 90425 Nürnberg
Bei der in LOS 3 zu bewachenden Dienstliegenschaft (Bamberger Str. 6 in 90425 Nürnberg) handelt es sich um ein freistehendes Bürogebäude in einem Gewerbegebiet. Das Gebäude wird derzeit ausschließlich durch das BAMF genutzt. Neben dem Personal des BAMF erhalten Besucher Zugang zu den Liegenschaften. Publikumsverkehr bzw. der Empfang von Asylantragstellenden ist nicht beabsichtigt. Zutrittszeiten für das Personal des BAMF existieren nicht, diese haben jederzeit die Möglichkeit die Liegenschaften nutzen zu können.
Leistungsgegenstand sind Grundleistungen im stationären Sicherheitsdienst, Bewachung und Pfortendienst. Weiterhin: der Einsatz eines Wächterkontrollsystem, der Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen nach DGUV Regel 112 139 oder gleichwertig, die Erstellung einer Dienstanweisung für die Beschäftigten des Auftragnehmers (AN) in Abstimmung mit der Auftraggeberin (AG), die monatliche Erstellung von Schichtplänen unter Beachtung der arbeitsrechtlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen. Der AN verfügt über ein zertifiziertes Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung-System und unterhält dieses während der Vertragslaufzeit.
Bedarfsleistungen sind nach Anforderung und schriftlicher Beauftragung der AG, durch den AN zu erbringen und werden separat vergütet.
2.4.1 Stationärer Sicherheitsdienst
Die Personalanforderungen und Aufgaben sind analog Punkt 2.3.1 und 2.3.2 der Leistungsbeschreibung.
2.4.2 Interventionsdienst
Der AN hält Interventionskräfte bereit und entsendet diese innerhalb einer Reaktionszeit von 2 Stunden.
Der Interventionsdienst muss mindestens über die folgenden Qualifikationen verfügen:
Sachkundeprüfung (IHK) nach § 34a GewO oder gleich- / höherwertig
In der Regel unterstützt der Interventionsdienst den Sicherheitsdienst vor Ort in besonderen Situationen, in denen die diensthabenden Mitarbeiter/innen des AN Verstärkung benötigen.
Situationsabhängig und abgestimmt mit der Wachleitung oder dem Pfortendienst des AN müssen zum Beispiel folgende Leistungen erbracht werden:
Kontrollgänge innerhalb oder außerhalb der Objekte,
Kontrolle der Verschlusssicherheit von Fenstern, Türen und Toren und Zäunen,
Kontrolle, dass sich keine unbefugten Personen auf dem Gelände aufhalten,
Unverzügliche Meldung an die AG von festgestellten Auffälligkeiten oder festgestellten Gefahrenstellen jeglicher Art - bei techn. Störungen ist die Rufbereitschaft des Technisches Dienstes zu verständigen,
Einleitung von Maßnahmen gem. Dienstanweisung bei Brand, Einbruch oder technischen Störungen,
Weiterleitung an hilfeleistende Stellen und Einleitung sonstiger Erstmaßnahmen.
Zuschlagkriterien für alle 3 Lose in der Angebotsphase (Stufe 2):
1. Zuschlagskriterium: Angebotspreis mit einer Gewichtung von 60 %, maximale Punktzahl 100 Punkte
Die Wertungssumme ergibt sich aus dem Preis "Grund- & Bedarfsleistungen / ANGEBOTSSUMME in EUR netto, rein zu Wertungszwecken" je Preisblatt.
Ein fehlendes Preisblatt oder ein unvollständig ausgefülltes Preisblatt führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
1.1 Bewertung:
Die angebotene Wertungssumme wird mittels der folgenden Formel in Punkte umgerechnet:
Punktzahl Wertungssumme = (2 x Angebot niedrigste Wertungssumme minus Wertungssumme des Angebots) : Angebot niedrigste Wertungssumme x max. Punktzahl Wertungssumme
Vorgabe Wertung:
Die niedrigste Wertungssumme erhält die volle Punktzahl. Für das Zweifache dieser Wertungssumme werden 0 Punkte vergeben. Alle Angebote mit einer Wertungssumme darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Bewertung erfolgt nach der o.g. Formel mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung.
2. Zuschlagskriterium: Konzept mit einer Gewichtung von 40 %, maximale Punktzahl 100
Der Bieter ist aufgefordert, den geplanten organisatorischen Ablauf der vertraglichen Leistungen in Kurzform schriftlich darzustellen. Er soll beschreiben, wie er beabsichtigt, die Aufgaben zu erfüllen und die ordnungsgemäße Leistungserbringung zu gewährleisten.
Das mit dem Angebot einzureichende Konzept, max. 6 Seiten gesamt (Schriftart Arial, Schriftgröße 10, Zeilenabstand 1,5), muss wertungsrelevante Kriterienschwerpunkte enthalten.
Werden mehr als 6 Seiten eingereicht, erfolgt nur eine Wertung der Seiten 1 bis 6, ebenso werden Anhänge nicht mit in die Wertung einbezogen.
Die federführenden Mitarbeiter für die Objektleitung und Stellvertretung sowie für die Wachleitung und Stellvertretung sind namentlich zu benennen. Die Namen müssen mit denen im Teilnahmewettbewerb (Vordruck „Bewerberauskunft“) benannten, qualifizierten Beschäftigten übereinstimmen.
Kriterien
2.1. Personalplanung / Personalmanagement
2.1.1. Aufstellung von Schichtplänen, können Informationen aus den Schichtplänen entnommen werden, die einen reibungslosen Einsatz ermöglichen, Vorhaltung einer grundsätzlichen Personalstärke, Neueinstellung, Stammpersonal des Bieters
2.1.2 Maßnahmen der Personalgewinnung, Personalrekrutierungsbüros, Niederlassungen, Umgang mit akuten Personalausfällen
2.2 Qualitätsmanagement / Qualitätssicherung
2.2.1 Grundlagen und Darstellung des eigenen QS,/ QM Systems , Qualitätshandbuch, telefonische Erreichbarkeit des Objektleiters, zeitliche Abarbeitung bei Problemen durch den Objektleiter
2.2.2 Verfahrensabläufe bei der standardisierten Berichtserstattung gegenüber der Auftraggeberin, Beschwerde-/ Reklamationsmanagement
2.3 Objektspezifische Schulung und Einarbeitung
2.3.1. Auftragsbezogene Einarbeitung des gesamten Personals, auftragsbezogenes Weiterbildungskonzept
2.3.2 Häufigkeit der Schulungen
2.4 Bereitstellung von Technik
2.4.1 Beschreibung des zum Einsatz vorgesehenen Wächterkontrollsystems und elektronischen Wachbuchs
Bewertung:
Das schriftliche Konzept wird wie folgt durch ein Gremium für jedes Kriterium mit den Punkten 0 (ungenügend) bis zu den maximalen Punkten pro Unterpunkt 10/20/30 (sehr gut) bewertet:
Weist ein Kriterium des Konzeptes eine Tendenz zur höheren Bewertungsstufe auf, behält sich die Auftraggeberin vor, im Bereich von 1 bis 10/20/30 Punkten Zwischenwerte zu bilden. Eine Tendenz zur nächst höheren Stufe ist etwa dann erkennbar, wenn ein Teil des Kriteriums eine über die eigentlich erreichte Bewertungsstufe hinausgehende Wirkung in Richtung der anderen Bewertungsstufe hat.
Mindestpunktzahl für das Konzept:
Das Konzept muss je Kriterium mindestens 1 von maximal 10/20/30 möglichen Punkten erreichen. Angebote, die mit weniger als 1 Punkt pro Unterpunkt bewertet werden, werden zwingend von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Wird kein Konzept mit Angebot eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen.
Bewertungsmethode
Bewertung: sehr gut
Sehr leicht nachvollziehbare und sehr übersichtliche Darlegungen, sehr gute fachliche Qualität zu den Gliederungspunkten und deren Unterpunkte; die gemachten Angaben lassen eine sehr gute bis ausgezeichnete Leistungserbringung ohne offene Fragen erwarten.
Bewertung: gut
Gut geordnete, übersichtliche und somit gut nachvollziehbare Darlegungen, gute fachliche Qualität zu den Gliederungspunkten und deren Unterpunkte; die gemachten Angaben lassen eine gute Leistungserbringung erwarten mit wenigen offenen Fragestellungen erwarten.
Bewertung: befriedigend
Systematisch geordnete, nachvollziehbare Darlegungen zu den Gliederungspunkten und deren Unterpunkte; die gemachten Angaben lassen eine befriedigende Leistungserbringung erwarten. Ein Konzept, das teilweise Schwächen mit mehreren offenen Fragen aufweist, aber verspricht, die Anforderungen insgesamt weitgehend umzusetzen.
Bewertung: ausreichend
Vollständig, aber unübersichtlich und/ oder schwer nachvollziehbar; die gemachten Angaben lassen eine gerade noch ausreichende Leistungserbringung erwarten. Ein Konzept, das Mängel bei der Umsetzung der Anforderungen mit mehreren offenen Fragen aufweist, aber eine noch ordnungsgemäße Auftragserfüllung erwarten lässt.
Bewertung: mangelhaft (Mindestpunktzahl)
Einigermaßen strukturierte Vorgehensweise mit mangelhafter fachlicher Qualität und vielen offenen Fragestellungen. Ein Konzept, das teilweise positive Ansätze zeigt, die Anforderungen insgesamt aber nicht umsetzt, jedoch eine noch ordnungsgemäße Auftragserfüllung erwarten lässt.
0 Punkte = ungenügend:
Darlegungen fehlen bzw. ungeordnet, unvollständig; unübersichtliche Darstellung, sachfremde und/ oder nicht nachvollziehbare Ausführungen/ Erläuterungen. Ein Konzept, das die Anforderungen nicht umsetzt und keine ordnungsgemäße Auftragserfüllung erwarten lässt, unstrukturierte Vorgehensweise mit vielen offenen Fragestellungen, ungenügende fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheitsdienstleistungen Maxtorgraben 13 / Maxfeldstr.8 in 90409 Nürnberg
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheitsdienstleistungen Eschenstr. 25 in 90441 Nürnberg und Platenstr. 31 in 90441 Nürnberg
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheitsdienstleistungen Bamberger Str. 6 in 90425 Nürnberg
Ort: Quierschied
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Für den Teilnahmeantrag/das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.
(2) Der Vordruck "Teilnahmeantrag"/„Angebotsschreiben“ ist je nach Verfahrensstufe in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert, einzureichen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag/das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Gemeinschaft oder dem Bevollmächtigten Vertreter sowie das Formblatt"Bewerbergemeinschafterklärung" in gleicher Form sowie ggf. die spezifischen Eignungsnachweise einzureichen. Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft jeweils das Formblatt „Bieterauskunft“ vorzulegen.
(3) Der Teilnahmeantrag/das Angebot ist in elektronischer Form bis zum Ende der Frist für die Abgabe über die e-Vergabe-Plattform www.evergabe-online.de einzureichen.
Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit„Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzugehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten undInteressensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattformund die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt.
Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
(4) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. Checkliste sind mit demTeilnahmeantrag, spätestens zu dem in IV.2.2) genannten Termin vorzulegen.
Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung der Vergabestelle nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Nicht nachgefordert werden für den Teilnahmeantrag (Stufe 1): Der Vordruck Teilnahmeantrag. Nicht nachgefordert werden für die Angebotsphase (Stufe 2): Das Angebotsschreiben, das Preisblatt und das Konzept.
(5) Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderen Sprachen sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.
(6) Datenschutzinformation für am Verfahren beteiligte Dritte
Nimmt der Bewerber Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Datenschutzinformation der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Anhang Datenschutzerklärung BImA) vor Abgabe des Teilnahmeantrages zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bewerber vorab zu informieren.
(7) Die Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte (Bewerberfragen), die an die unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle zu stellen sind, endet am 03.01.2022, 12.00 Uhr. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ausschließlich über die eVergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
(8) Preisnachlässe in der Angebotsphase: Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Angebotssumme gewährt werden und in einem Anschreiben aufgeführt sind. Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
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