Rückbau Glimmerton Wendebecken Moorfleeter Kanal Referenznummer der Bekanntmachung: WMK - 007
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rege.hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rückbau Glimmerton Wendebecken Moorfleeter Kanal
Das ehemalige Wendebecken des Moorfleeter Kanals in HH-Billbrook wurde ab Ende der 1990er Jahre mit belasteten Sedimenten aus dem Moorfleeter Kanal verfüllt und anschließend mit Sand abgedeckt. Seit 2001 wurde hier weiterer Bodenaushub aus verschiedenen Baumaßnahmen eingebracht. Zwischen 2008 und 2010 wurden oberhalb der zuvor eingebrachten Böden insgesamt rund 190.000 m³ Aushubböden aus dem Bau der U-Bahnlinie U4 als Halde abgelagert. Nachdem die Konsolidierung des Untergrundes mittlerweile abgeschlossen ist, soll die Fläche des ehemaligen Wendebeckens künftig im Zuge der beabsichtigten Entwicklung des Stadtteils als Gewerbefläche (z. B. LKW-Vorstaufläche, Betriebshof o. ä.) dienen. Hierfür sollen die als Halde abgelagerten Aushubböden von der Fläche abgetragen und entweder einer Verwertung bzw. Entsorgung zugeführt werden oder auf der Fläche wieder eingebaut werden. Die gesamte Bodenmasse soll voraussichtlich ab Anfang Juni 2022 bis Ende 2022 von der Fläche abgetragen werden. Hierfür wird diese Bauleistung ausgeschrieben.
Wendebecken Moorfleeter Kanal 22113 Hamburg - Billbrook
Rückbau, Transport und Verwertung/Entsorgung von ca. 190.000 m³ Aushubböden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe des Umsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Angaben zu mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt aus den vergangenen fünf Kalenderjahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Verkürzung der Angebotsfrist
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6GR76K
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11335239/
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.".
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11335239/