Lufttechnische Anlagen, Sedanstraße 16-18 Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VOB OV 075-21 LG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lufttechnische Anlagen, Sedanstraße 16-18
Ausgeschrieben sind Leistungen für die mechanische Be- und Entlüftung. Es sind u.a. folgende Lüftungs- und Teilklimaanlagen geplant:
- Zentralanlagen mit WRG System mit ca. 185.000m³/h Zu- und Abluft,
- ein Küchengerät mit KVS ca. 46.000m³/h,
- vier Entrauchungsanlagen mit ca. 115.000m³/h,
- eine Spüllüftungsanlage mit 10000m³/h,
- drei RDA-Anlagen für Treppenhäuser und FW-Aufzug
- eine Lüftungsanlage für Trafokühlung mit 23.000m³/h.
Die Leistung umfasst die Herstellung, die Lieferung und die Montage der vorbeschriebenen Leistungen
Sedanstraße 16-18 / Bundesstraße 54, 20146 Hamburg
- Zentralanlage mit WRG System ca. 185.000 m³/h Zu- und Abluft
- Ein Küchengerät mit KVS ca. 46.000 m³/h
- Vier Entrauchungsanlagen mit ca. 115.000 m³/h
- Spüllüftungsanlage mit 10000 m³/h
- Drei RDA-Anlagen für Treppenhäuser und FW-Aufzug
- Lüftungsanlage für Trafokühlung mit 23.000 m³/h
- ca. 21.500 m² Blechkanal
- Davon ca. 1.500 m² fettdicht
- ca. 4.500 m Wickelfalzrohr
- ca. 1.000 m² Entrauchungskanäle aus Kalziumsilikat
Beginn: nach besonderer schriftlicher Aufforderung innerhalb von 30 Tagen Beauftragung, Fertigstellung: 2. Quartal 2024
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lufttechnische Anlagen, Sedanstraße 16-18
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60596
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]