Sprinkleranlage, Sedanstraße 16-18 Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VOB OV 077-21 LG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sprinkleranlage, Sedanstraße 16-18
Herzustellen sind Feuerlöschanlagen in Form einer flächendeckenden Sprinkleranlage nach VdS CEA4001, sowie einer Wandhydrantenanlage, nass, zu errichten. Die Anlage wird nach der Brandgefahr OH4 und einer Wasserversorgung 3. Art ausgelegt, wobei eine Gesamtfläche von ca. 46.000m² (ca. 6000 Sprinkler) versorgt wird. Die vorhandenen 3 Bereiche mit Sprühflutanlage stellen eine Besonderheit dar. Außerdem sind im gesamten Gebäude vollflächig Feuerlöscher geplant.
Die Leistung umfasst die Herstellung, die Lieferung und die Montage der vorbeschriebenen Leistungen
Sedanstraße 16-18 / Bundesstraße 54, 20146 Hamburg
- Rohrleitungen, ca. 17,5 km
- Sprinklerpumpen, mind. 2.500 l Förderstrom, 2 Stück
- Installationskabel, ca. 2,3 km
- Sprinkler stehend (versch. Typen), ca. 3258 Stück
- Sprinkler hängend (versch. Typen), ca. 3857 Stück
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Beginn nach besonderer schriftlicher Aufforderung spätestens 30 Tage nach Auftragserteilung, Fertigstellung ca. 2. Quartal 2024
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sprinkleranlage, Sedanstraße 16-18
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90451
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]