Tischler - Innentüren, Bundesstraße 57 Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VOB OV 009-22 IE
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tischler - Innentüren, Bundesstraße 57
Die Baumaßnahme „Neubau am Geomatikum“ der Uni Hamburg befindet sich auf dem Grundstück Bundesstraße 57 südlich des Verkehrsknotens „Beim Schlump – Bundesstraße“. Das Gebäude erstreckst sich parallel zur Straße „Beim Schlump“. Der Neubau besteht aus einem kompakten 7-geschossigen polygonalen Institutionskörper mit teilweise zwei Untergeschossen und setzt sich aus drei Baukörpern zusammen: Ost, Mitte und West. Der östlich gelegene Baukörper an der Straßenkreuzung dient als Haupteingangsbau mit gebäudehohem Atrium zu Haupterschließung und enthält überwiegend Administration, Büroräume, sowie auch Cafeteria und Vorlesungsräume. Der westlich gelegene Baukörper enthält überwiegend Labor -und Forschungsräume.
Bundesstraße 57 in 20146 Hamburg
- ca. 750 Innentüren/Drehflügeltüren, hauptsächlich einflügelig, aus Holzwerkstoff mit HPL-Decklage und Umfassungszarge aus Stahlblech; zum Teil als Feucht-, Nass- und Feuerschutztüren, einschl. Schallschutzanforderungen,
- mit Beschlagarbeiten (Türschlösser, -drücker, Türschließer etc.)
- Wartungsarbeiten (ca. 125 Feuer- und Rauchschutztüren, ca. 30 Türen mit elektr. Vorrichtungen, z.B. Türantriebe, Motorschlösser, elektr. Türöffner)
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: ca. Mai 2022 bis März 2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tischler - Innentüren, Bundesstraße 57
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hedemünden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 34346
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]