Kühlraumbau und Kältetechnik, Sedanstraße 16-18 Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VOB OV 002-22 IE
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kühlraumbau und Kältetechnik, Sedanstraße 16-18
Für die Mensa des Universitätscampus an der Bundesstraße in Hamburg ist ein konventioneller Kühlraumbau mit entsprechender Kleinkältetechnik vorgesehen.
Sedanstraße 16-18 / Bundesstraße 54, 20146 Hamburg
- 140 m² Kühlraumbau inkl. Beleuchtung und Fußbodenaufbau von Roh
- 80 m² Paneeldecken inkl. Beleuchtung und Arbeitsraumkühlung
- NK Kälteanlage mit dem Kältemittel R1270
- TK-Kaskadenanlage mit dem Kältemittel R744
- Kälteverbindungsleitungen mit Isolierung
- Elektroschaltschrank inkl. Verkabelung der Verbraucher und Steuerung
Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: nach besonderer schriftlicher Aufforderung spätestens 30 Werktage nach Auftragserteilung Fertigstellung: ca. 2. Quartal 2024
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kühlraumbau und Kältetechnik, Sedanstraße 16-18
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01139
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]