Starkstrom Mittelspannung, Sedanstraße 16-18 Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VOB OV 005-22 LG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Starkstrom Mittelspannung, Sedanstraße 16-18
Ausgeschrieben sind Leistungen einer Mittelspannungsschaltanlage, für das Bauteil A, im Neubau des MIN-Forum und Informatik, Sedanstraße 16-18 in 20146 Hamburg.
Geplant ist eine 10kV Mittelspannungsschaltanlage mit Leistungsschaltern und Mittelspannungs- schutzgeräten, deren Kabel durch Leerrohre unter der Sauberkeitsschicht in den Doppelboden des Mittelspannungsraums eingeführt und direkt in Erdreich verlegt werden. Die Anbindung an die Mittelspannungsschaltanlage erfolgt über ein gebündeltes Cu- Einleiter Kabel.
Sedanstraße 16-18 / Bundesstraße in 20146 Hamburg
Grobmassen
Gießharz Transformator 2000kVA 3 Stk.
Doppelbodensystem für 51 m²
Ringkapselfeld 2 Stk.
Leistungsschalter 6 Stk.
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: ca. nach besonderer schriftlicher Aufforderung, spätestens 30 Werktage nach Auftragserteilung, Ausführungsende: 2. Quartal 2024
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Starkstrom Mittelspannung, Sedanstraße 16-18
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22589
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]