Trockenbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_SpriG_VS_HSO_19
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sprinkenhof.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Trockenbauarbeiten
Die Sprinkenhof GmbH beabsichtigt für den Gebäudebestand der Hamburgischen Staatsoper eine brandschutztechnische Sanierung ihrer Gebäude Zuschauer- und Bühnenhaus sowie Betriebsgebäude. Zu diesem Zwecke erfolgt in einem zweiten Bauabschnitt die Schadstoffsanierung der Deckenaufbauten im Parkettfoyer mit 1.Rang (1. + 2.OG). Im Anschluss an die Sanierung, wird der Deckenaufbau - einschließlich der Ergänzung von Akustikmaßnahmen und der Erneuerung der Beleuchtungsanlage - wiederhergestellt.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Trockenbauarbeiten und Dämmarbeiten zur Herstellung einer Akustikdecke sowie die Montage eines Vorhangschienensystems.
Wesentlicher Bestandteil dieser Ausschreibung ist die Erstellung einer Gipskarton-Abhangdecke F0 ohne Brandschutzanforderungen als luftführende Decke einschl. Herstellung der luftdichten Anschlüsse im 1. + 2. OG (ca. 650 qm), des Weiteren die Erstellung von F0 Abhangdecken in Nebenräumen und den WC Bereichen (insgesamt ca. 196 qm), sowie der Einbau eines Akustikdeckensystems im 1. + 2.OG (ca. 350 qm). Weiterhin sind Ertüchtigungen von Wandkonstruktionen auszuführen. Im Parkett- und 1.Rang Foyer wird entlang der Außenfassade eine Vorhangschiene einschl. Vorhangstoff installiert.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Trockenbauarbeiten und Dämmarbeiten zur Herstellung einer Akustikdecke sowie die Montage eines Vorhangschienensystems.
Wesentlicher Bestandteil dieser Ausschreibung ist die Erstellung einer Gipskarton-Abhangdecke F0 ohne Brandschutzanforderungen als luftführende Decke einschl. Herstellung der luftdichten Anschlüsse im 1. + 2. OG (ca. 650 qm), des Weiteren die Erstellung von F0 Abhangdecken in Nebenräumen und den WC Bereichen (insgesamt ca. 196 qm), sowie der Einbau eines Akustikdeckensystems im 1. + 2.OG (ca. 350 qm). Weiterhin sind Ertüchtigungen von Wandkonstruktionen auszuführen. Im Parkett- und 1.Rang Foyer wird entlang der Außenfassade eine Vorhangschiene einschl. Vorhangstoff installiert.
Zu den Ausführungsfristen vom 01.08.2022 bis 18.08.2022
Einzelfristen für die Vollendung der Ausführung
Abhangdecke schließen - bis zum: 11.08.2022
Einbau Akustikdecke – bis zum: 17.08.2022
Einzelfristen für den Ausführungsbeginn am Leistungsort
Abhangdecke schließen – bis zum: 08.08.2022
Einbau Akustikdecke – bis zum: 12.08.2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Trockenbauarbeiten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird gemäß § 17 EU Abs. I Nr. 1 VOB/A aufgehoben, da kein Angebot eingegangen ist. Es ist geplant, ein neues Verfahren auszuschreiben - als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.