Trockenbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_SpriG_VS_HSO_19

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sprinkenhof.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Städtische GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Projektentwicklung und Immobiliengesellschaft für die Freie und Hansestadt Hamburg

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Trockenbauarbeiten

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_SpriG_VS_HSO_19
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45324000 Gipskartonarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Sprinkenhof GmbH beabsichtigt für den Gebäudebestand der Hamburgischen Staatsoper eine brandschutztechnische Sanierung ihrer Gebäude Zuschauer- und Bühnenhaus sowie Betriebsgebäude. Zu diesem Zwecke erfolgt in einem zweiten Bauabschnitt die Schadstoffsanierung der Deckenaufbauten im Parkettfoyer mit 1.Rang (1. + 2.OG). Im Anschluss an die Sanierung, wird der Deckenaufbau - einschließlich der Ergänzung von Akustikmaßnahmen und der Erneuerung der Beleuchtungsanlage - wiederhergestellt.

Gegenstand dieser Ausschreibung sind Trockenbauarbeiten und Dämmarbeiten zur Herstellung einer Akustikdecke sowie die Montage eines Vorhangschienensystems.

Wesentlicher Bestandteil dieser Ausschreibung ist die Erstellung einer Gipskarton-Abhangdecke F0 ohne Brandschutzanforderungen als luftführende Decke einschl. Herstellung der luftdichten Anschlüsse im 1. + 2. OG (ca. 650 qm), des Weiteren die Erstellung von F0 Abhangdecken in Nebenräumen und den WC Bereichen (insgesamt ca. 196 qm), sowie der Einbau eines Akustikdeckensystems im 1. + 2.OG (ca. 350 qm). Weiterhin sind Ertüchtigungen von Wandkonstruktionen auszuführen. Im Parkett- und 1.Rang Foyer wird entlang der Außenfassade eine Vorhangschiene einschl. Vorhangstoff installiert.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45324000 Gipskartonarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand dieser Ausschreibung sind Trockenbauarbeiten und Dämmarbeiten zur Herstellung einer Akustikdecke sowie die Montage eines Vorhangschienensystems.

Wesentlicher Bestandteil dieser Ausschreibung ist die Erstellung einer Gipskarton-Abhangdecke F0 ohne Brandschutzanforderungen als luftführende Decke einschl. Herstellung der luftdichten Anschlüsse im 1. + 2. OG (ca. 650 qm), des Weiteren die Erstellung von F0 Abhangdecken in Nebenräumen und den WC Bereichen (insgesamt ca. 196 qm), sowie der Einbau eines Akustikdeckensystems im 1. + 2.OG (ca. 350 qm). Weiterhin sind Ertüchtigungen von Wandkonstruktionen auszuführen. Im Parkett- und 1.Rang Foyer wird entlang der Außenfassade eine Vorhangschiene einschl. Vorhangstoff installiert.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zu den Ausführungsfristen vom 01.08.2022 bis 18.08.2022

Einzelfristen für die Vollendung der Ausführung

Abhangdecke schließen - bis zum: 11.08.2022

Einbau Akustikdecke – bis zum: 17.08.2022

Einzelfristen für den Ausführungsbeginn am Leistungsort

Abhangdecke schließen – bis zum: 08.08.2022

Einbau Akustikdecke – bis zum: 12.08.2022

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 058-150899
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Trockenbauarbeiten

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Das Verfahren wird gemäß § 17 EU Abs. I Nr. 1 VOB/A aufgehoben, da kein Angebot eingegangen ist. Es ist geplant, ein neues Verfahren auszuschreiben - als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/05/2022