Neubau eines Mehrfamilienhauses in der Wohnsiedlung „Petershauser Briel“ in 78467 Konstanz, Steinstr. 6a/ 8a/ 10a, Planungs- und Bauleistungen Lph. 5-8 nach HOAI - VOEK 356-21 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 356-21
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 084-223039)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines Mehrfamilienhauses in der Wohnsiedlung „Petershauser Briel“ in 78467 Konstanz, Steinstr. 6a/ 8a/ 10a, Planungs- und Bauleistungen Lph. 5-8 nach HOAI - VOEK 356-21
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) zur Vergabe von Planungs- und Bauleistungen LPh. 5-8 nach HOAI zum Neubau eines Mehrfamilienhauses in der Wohnsiedlung „Petershauser Briel“ in 78467 Konstanz, Steinstr. 6a/ 8a/ 10a
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Das Verhandlungsverfahren ist in zwei Verfahrensstufen unterteilt. Es beginnt mit einem Teilnahmewettbewerb und einer sofort dazu anschließenden Angebotswertung und ist somit zeitlich betrachtet einstufig aber erfolgt in zwei Schritten.
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Im ersten Schritt werden die Bewerber/-innen auf ihre Eignung anhand der veröffentlichten Eignungsanforderungen geprüft und für die Teilnahme am weiteren Verfahren ausgewählt. (vgl. Ziffer 3.1 Verfahrensleitfaden - Einreichung der Teilnahmeanträge). Im zweiten Schritt erfolgt die Prüfung und Wertung der eingereichten Angebote (inkl. Verhandlung) sowie die Zuschlagsentscheidung auf das wirtschaftlichste Angebot.
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Es ist geplant, alle geeignete/-n Bewerber/-innen auf der Grundlage der in der Vergabebekanntmachung dargelegten Kriterien nach der Eignungsprüfung in Schritt 1 für die Wertung der Angebote in Schritt 2 auszuwählen und ggf. zu einer Vergabeverhandlung vor einem Auswahlgremium der Auftraggeberin einzuladen. Nach Durchführung etwaiger Verhandlungen werden die Bieter unter weiterer Fristsetzung aufgefodert, ein finales Angebot abzugeben.
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Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag bereits auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (vgl. § 3b Abs. 3 Nr. 7 EU VOB/A).
Anschließend werden diese Bieter zur Abgabe von endgültigen Angeboten aufgefordert (vgl. Ziffer 7 Verfahrensleitfaden - Voraussichtlicher Ablauf des Verfahrens).
In diesem Zusammenhang behält sich die Auftraggeberin ebenfalls vor, nur über die Angebote zu verhandeln, die nach Auswertung der Erstangebote aufgrund der Zuschlagskriterien gemäß der beiliegenden Wertungsmatrix (Anlage 8) in die engere Wahl kommen.
Das Verhandlungsverfahren ist in zwei Verfahrensstufen unterteilt. Es beginnt mit einem Teilnahmewettbewerb und einer sofort dazu anschließenden Angebotswertung und ist somit zeitlich betrachtet einstufig aber erfolgt in zwei Schritten.
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Im ersten Schritt werden die Bewerber/-innen auf ihre Eignung anhand der veröffentlichten Eignungsanforderungen geprüft und für die Teilnahme am weiteren Verfahren ausgewählt. (vgl. Ziffer 3.1 Verfahrensleitfaden - Einreichung der Teilnahmeanträge). Im zweiten Schritt erfolgt die Prüfung und Wertung der eingereichten Angebote (inkl. Verhandlung) sowie die Zuschlagsentscheidung auf das wirtschaftlichste Angebot.
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Es ist geplant, alle geeignete/-n Bewerber/-innen auf der Grundlage der in der Vergabebekanntmachung dargelegten Kriterien nach der Eignungsprüfung in Schritt 1 für die Wertung der Angebote in Schritt 2 auszuwählen und ggf. zu einer Vergabeverhandlung vor einem Auswahlgremium der Auftraggeberin einzuladen. Nach Durchführung etwaiger Verhandlungen werden die Bieter unter weiterer Fristsetzung aufgefodert, ein finales Angebot abzugeben.
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Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag bereits auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (vgl. § 3b Abs. 3 Nr. 7 EU VOB/A).
In diesem Zusammenhang behält sich die Auftraggeberin ebenfalls vor, nur über die Angebote zu verhandeln, die nach Auswertung der Erstangebote aufgrund der Zuschlagskriterien gemäß der beiliegenden Wertungsmatrix (Anlage 8) in die engere Wahl kommen.
4. Eigenerklärung zur bestehenden bzw. abzuschließenden Betriebshaftpflichtversicherung (im Vordruck der Vergabeunterlagen Anlage 1 - Bewerberauskunft- enthalten oder durch EEE):
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 3 Mio. €, sonstige Schäden 2 Mio. €.
Sollten die jeweiligen Deckungssummen schon erreicht sein, ist eine bereits eine Kopie des Versicherungsnachweises beizulegen. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den angegebenen Deckungssummen abzuschließen. Spätestens nach Auftragserteilung ist der Versicherungsnachweis unaufgefordert vorzulegen.
5. Eigenerklärung (im Vordruck der Vergabeunterlagen Anlage 1 -Bewerberauskunft) enthalten oder durch EEE) zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart über die Errichtung von Wohnungsneubauten als Mehrfamilienhäuser, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
4. Eigenerklärung zur bestehenden bzw. abzuschließenden Betriebshaftpflichtversicherung (im Vordruck der Vergabeunterlagen Anlage 1 - Bewerberauskunft- enthalten oder durch EEE):
5. Eigenerklärung (im Vordruck der Vergabeunterlagen Anlage 1 -Bewerberauskunft) enthalten oder durch EEE) zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart über die Errichtung von Wohnungsneubauten als Mehrfamilienhäuser, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
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Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn alle Umsatzangaben für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds ausgefüllt werden. Der Nachweis zum Vorliegen oder zur rechtsverbindlichen Zusage zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist durch jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben.
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Die erforderlichen Angaben sind unter Ziffer 4 und Ziffer 5 der Anlage 1 „Bewerberauskunft“ einzutragen.
Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn alle Umsatzangaben für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds ausgefüllt werden. Der Nachweis zum Vorliegen oder zur rechtsverbindlichen Zusage zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist durch jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Die erforderlichen Angaben sind unter Ziffer 4 und Ziffer 5 der Anlage 1 „Bewerberauskunft“ einzutragen.
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Die Auftraggeberin behält sich vor, über Bieter, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt, eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunft einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungsverhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen.
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Vom Einzelbewerber sowie ggf. von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist die Anlage 12 - Eigenerklärung wg. Art. 5k_EU-VO Nr.833_2014_Sanktionen einzureichen.
zu 4.)
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 3 Mio. €, sonstige Schäden 2 Mio. €. Sollten die jeweiligen Deckungssummen schon erreicht sein, ist eine bereits eine Kopie des Versicherungsnachweises beizulegen. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den angegebenen Deckungssummen abzuschließen. Spätestens nach Auftragserteilung ist der Versicherungsnachweis unaufgefordert vorzulegen.
zu 5.)
- Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) von mind. 3,0 Mio. Euro p.a.
- Erklärung über den Umsatz von Planungsleistungen (mind. LPH 5 bis 8) und Bauleistungen als schlüsselfertige TU-Leistung über die Errichtung von Wohnungsneubauten als Mehrfamilienhäuser in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) von je min. 1,5 Mio. Euro p.a.
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Die Auftraggeberin behält sich vor, einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister über das teilnehmende Unternehmen beim Bundesamt für Justiz anzufordern.
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Die Auftraggeberin behält sich vor, über Bieter, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt, eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunft einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungsverhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen.
6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung, dass das Unternehmen ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen (imVordruck der Vergabeunterlagen Anlage 1 -Bewerberauskunft- enthalten oder durch EEE)
6.1 der Nachweis der Berechtigungen über die Erstellung der bautechnischen Nachweise der Standsicherheit, des Brand- und Schallschutzes sowie der Energieeinsparung gemäß LBO ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn dieser Nachweis für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds erbracht wird.
7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen (im Vordruck der Vergabeunterlagen Anlage 1 -Bewerberauskunft- enthalten oder durch EEE)
7.1 Anzahl der Beschäftigten:
a) Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
b) Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
7.2 Qualifikation der Beschäfftigten:
a) Eigenerklärung, dass für das Projekt „Neubau eines Mehrfamilienhauses in Konstanz“ mindestens 3 Beschäftigte mit dem Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. oder B.Sc. / B.Eng. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung zur Verfügung stehen
b) Die Nachweise der geforderten Qualifikationen der für das Projekt vorgesehenen mindestens 3 Beschäftigten sind durch eine Kopie der Urkunde des Hochschul- bzw. Fachhochschulabschluss mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
c) Zusätzlich ist von einem oder einer dieser 3 Beschäftigten der Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung „Architekt/-in“ und/ oder „beratende/-r Ingenieur/-in“ durch eine Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer und /oder Ingenieurkammer oder vgl. mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
8.Benennung von mindestens drei vergleichbaren Referenzen in Bezug auf realisierte Projekte mit vergleichbarem Leistungsumfang von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern für Planungsleistungen (mind. LPH 5 bis 8 nach HOAI, vorrangig in Eigenleistung) und Bauleistungen als schlüsselfertige TU-Leistung über die Errichtung von Wohnungsneubauten als Mehrfamilienhäuser aus dem Zeitraum der letzten sieben Jahre:
Art des Referenzobjektes (z. B. Ein-/Mehrfamilienhaus, Wohngebäude mit xx Wohneinheiten), Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), Leistungsumfang (in qm Wohnfläche), Öffentlicher Auftraggeber, Leistungszeitraum, Leistungsart (Planungsleistungen (mind. LPH 5-8 nach HOAI, vorrangig in Eigenleistung) und Bauleistung als schlüsselfertige TU-Leistung über die Errichtung von Wohnungsneubauten als Mehrfamilienhäuse), Name des Auftraggebers (Ansprechpartner mit Telefonnummer); (im Vordruck der Vergabeunterlagen Anlage 1 -Bewerberauskunft- enthalten oder durch EEE)
6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung, dass das Unternehmen ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen (imVordruck der Vergabeunterlagen Anlage 1 -Bewerberauskunft- enthalten oder durch EEE)
7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen (im Vordruck der Vergabeunterlagen Anlage 1 -Bewerberauskunft- enthalten oder durch EEE)
7.1 Anzahl der Beschäftigten:
a) Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
b) Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
c) Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart (Planungsleistungen (mind. LPH 5-8 nach HOAI) und Bauleistung als
schlüsselfertige TU-Leistung über die Errichtung von Wohnungsneubauten als Mehrfamilienhäuser)
8. Referenzangaben: auszufüllende Referenztabelle siehe Anlage 1 „Bewerberauskunft"
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Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenz-Angaben für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bewerber ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
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Die erforderlichen Angaben sind unter Ziffer 6, Ziffer 7 und Ziffer 8 der Anlage 1 „Bewerberauskunft“ einzutragen.
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Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist unter Ziffer 6 der Bewerberauskunft (Anlage 1) die Eigenerklärung über die Leistungserbringung (ausgenommen Ziffer 6.1) separat von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
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Hingegen bei den erforderlichen Angaben und zu erbringenden Nachweisen unter Ziffer 7.1 und Ziffer 7.2 der Anlage 1 „Bewerberauskunft“ reicht es aus, wenn bei Bewerbergemeinschaften diese nur einmalig im Vordruck bzw. der Bewerberauskunft des bevollmächtigten Mitglieds erbracht werden.
Mindestanforderung an die Referenzen:
- Mindestens 3 Referenzen: auszufüllende Referenztabelle siehe Anlage 1 „Bewerberauskunft"
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahe kommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Hinweise:
Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenz-Angaben für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bewerber ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
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Die Auftraggeberin behält sich vor, die Referenzen zu überprüfen. Der öffentliche Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben. Wenn durch die Referenzprüfung festgestellt wird, dass das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, wird das Angebot des Unternehmens vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Die erforderlichen Angaben sind unter Ziffer 6, Ziffer 7 und Ziffer 8 der Anlage 1 „Bewerberauskunft“ einzutragen.
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Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist unter Ziffer 6 der Bewerberauskunft (Anlage 1) die Eigenerklärung über die Leistungserbringung (ausgenommen Ziffer 6.1) separat von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
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Hingegen bei den erforderlichen Angaben und zu erbringenden Nachweisen unter Ziffer 7.1 und Ziffer 7.2 der Anlage 1 „Bewerberauskunft“ reicht es aus, wenn bei Bewerbergemeinschaften diese nur ein-malig im Vordruck bzw. der Bewerberauskunft des bevollmächtigten Mitglieds erbracht werden.
6.1 der Nachweis der Berechtigungen über die Erstellung der bautechnischen Nachweise der Standsicherheit, des Brand- und Schallschutzes sowie der Energieeinsparung gemäß LBO ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn dieser Nachweis für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds erbracht wird.
zu 7.1) Anzahl der Beschäftigten
Zugelassen wird, wenn die Anzahl der Beschäftigten (ausgenommen gewerbliches Personal) einschließlich freier Mitarbeiter die über die entsprechenden Qualifikationen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungsart verfügen mehr als 5 beträgt.
7.2 Qualifikation der Beschäfftigten:
a) Eigenerklärung, dass für das Projekt „Neubau eines Mehrfamilienhauses in Konstanz“ mindestens 3 Beschäftigte mit dem Abschluss als Dipl.- Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. oder B.Sc. / B.Eng. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung zur Verfügung stehen
b) Die Nachweise der geforderten Qualifikationen der für das Projekt vorgesehenen mindestens 3 Beschäftigten sind durch eine Kopie der Urkunde des Hochschul- bzw. Fachhochschulabschluss mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
c) Zusätzlich ist von einem oder einer dieser 3 Beschäftigten der Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung „Architekt/-in“ und/ oder „beratende/-r Ingenieur/-in“ durch eine Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer und /oder Ingenieurkammer oder vgl. mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
zu 8.) Benennung von mindestens drei vergleichbaren Referenzen in Bezug auf realisierte Projekte mit vergleichbarem Leistungsumfang von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern für Planungsleistungen (mind. LPH 5 bis 8 nach HOAI, vorrangig in Eigenleistung) und Bauleistungen als schlüsselfertige TU-Leistung über die Errichtung von Wohnungsneubauten als Mehrfamilienhäuser aus dem Zeitraum der letzten sieben Jahre:
Art des Referenzobjektes (z. B. Ein-/Mehrfamilienhaus, Wohngebäude mit xx Wohneinheiten), Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), Leistungsumfang (in qm Wohnfläche), Öffentlicher Auftraggeber, Leistungszeitraum, Leistungsart (Planungsleistungen (mind. LPH 5-8 nach HOAI, vorrangig in Eigenleistung) und Bauleistung als schlüsselfertige TU-Leistung über die Errichtung von Wohnungsneubauten als Mehrfamilienhäuse), Name des Auftraggebers (Ansprechpartner mit Telefonnummer); (im Vordruck der Vergabeunterlagen Anlage 1 -Bewerberauskunft- enthalten oder durch EEE)
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Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahe kommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
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Die Auftraggeberin behält sich vor, die Referenzen zu überprüfen. Der öffentliche Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben. Wenn durch die Referenzprüfung festgestellt wird, dass das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, wird das Angebot des Unternehmens vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www. evergabe-online.de) heruntergeladen werden.
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Für den Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen ist keine Registrierung erforderlich. Vor Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Die Registrierung ist kostenlos. Ein elektronisches Signaturzertifikat ist nicht notwendig. Interessierten Unternehmen wird allerdings empfohlen, sich frühzeitig auf der Vergabeplattform zu registrieren und die Teilnahme am hiesigen Vergabeverfahren zu aktivieren, um automatisch über Informationen zum Vergabeverfahren eine gesonderte Benachrichtigung zu erhalten. Ungeachtet dessen sind die Teilnehmer/- innen verpflichtet, sich während des gesamten Vergabeverfahrens regelmäßig und eigenverantwortlich über den aktuellen Sachstand (z. B. neue Bieterinformationen und/oder neue Unterlagen) der Ausschreibung zu informieren. Sie haben selbstständig regelmäßig zu überprüfen, ob neue Mitteilungen an der bezeichneten Stelle hinterlegt wurden. Eine separate Information der Teilnehmer/-innen durch die Auftraggeberin erfolgt nicht. Die Mitteilungen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind bei der Ausarbeitung der Teilnahmeanträge und Angebote zugrunde zu legen.
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Die bereitgestellten Vergabeunterlagen sind vom Bewerber/Bieter unverzüglich eingehend zu prüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten oder sind die Vergabeunterlagen unvollständig, so hat der/die Bewerber/-in oder Bieter/-in die Auftraggeberin hierauf unverzüglich in Textform über die Vergabeplattform hinzuweisen.
Es wird auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, nach der ein/e Bewerber/-in oder Bieter/-in, der einen entsprechenden Hinweis unterlässt, die Berufung auf diesen Umstand zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich ist (Präklusion).
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Teilnehmer-/Bieterfragen:
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (https://www.evergabe-online.de) bis spätestens zum 20.05.2022, 12:00 Uhr einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Auftraggeberin wird rechtzeitig eingehende Fragen sowie ergänzende und berichtigende Angaben spätestens sechs Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist in Form eines Fragen- und Antwortkataloges auf der oben genannten Vergabeplattform veröffentlichen. Die Auftraggeberin ist auch um die Beantwortung nicht rechtzeitig eingehender Fragen bemüht, kann deren Beantwortung allerdings nicht mehr zusichern. Sofern sich an den Vergabeunterlagen aufgrund der Beantwortung von Fragen Änderungen ergeben sollten, behält sich der AG vor, entsprechende aktualisierte Fassungen der jeweiligen Dokumente auf der Vergabeplattform der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen.
Wie bereits oben erwähnt haben sich die Teilnehmer zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann ggf. zum Ausschluss des Teilnahmeantrages und Angebotes führen.
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Die den Bewerber/-innen oder Bieter/-innen übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Verdingungsunterlagen und sind im Rahmen der Erstellung der Teilnahmeanträge sowie Erstellung der Erstangebote zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die während der Phase der Verhandlungen und der finalen Angebote beantworteten Fragen.
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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
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Übermittlung der Teilnahmeanträge und Angebote:
Die Teilnahmeanträge sowie Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) bis zum Ende der Teilnahmefrist/Angebotsfrist abzugeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teinahmeanträge und Angebote außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie beispielsweise durch Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail, sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Schriftlich eingereichte Teilnahmeanträge und Angebote sind nicht zu gelassen und führen ebenfalls zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Der AG weist weiterhin darauf hin, dass verspätet eingetroffene Teilnahmeanträge und Angebote nach § 16 Nr. 1 EU VOB/A nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, sondern vom Verfahren auszuschließen sind. Hat der Bewerber/ Bieter die Verspätung nicht zu vertreten, so ist sie/er diesbezüglich beweispflichtig.
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Die vorgegebenen Vordrucke in den Bewerbungsunterlagen sind zu verwenden. Der Vordruck "Teilnahmeantrag" und der Vordruck "Angebotsschreiben" muss mit dem Namen der erklärenden Person versehen (Textform) bzw. elektronisch signiert sein. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag/das Angebot entweder von allen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter in Textform bzw. elektronisch signiert einzureichen.
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In den Vergabeunterlagen vorgenommene Änderungen und Ergänzungen, einschließlich der Bezugnahme auf Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bewerbers/Bieters, sind unzulässig und führen zum Ausschluss. Soweit die eigenen Eintragungen geändert sind, muss dies zweifelsfrei erkennbar sein. Soweit weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung des Teilnahmeantrags und Angebotes erforderlich scheinen, können sie auf einer besonderen Anlage dem Teilnahmeantrag/Angebot beigefügt werden.
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Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Bewerberunterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Auf das beiliegende Hinweisblatt mit einem Auszug aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (Anlage 13) wird verwiesen.
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Es finden keine allgemeine, besondere und zusätzliche Geschäfts- und Zahlungsbedingungen des Bewerbers/ Bieters Anwendung.
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Diese Vergabeunterlagen sind vom Bewerber/Bieter und dessen Personal vertraulich zu behandeln, dürfen nur zur Erstellung eines einzelnen Angebots verwendet und zudem nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
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Der Zuschlag wird - vorbehaltlich einer Aufhebung des Verfahrens - anhand der Zuschlagskriterien und Unterkriterien sowie der beschriebenen Bewertungsmethodik gemäß der Anlage 8 Wertungsmatrix und Ziffer 6.2 ff. des Verfahrensleitfaden auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
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Es gelten die unter Ziffer 5 des Verfahrensleitfaden formulierten formalen Anforderungen an die Angebote.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht vollständig oder nicht ausschreibungskonform abgegebene Angebote zum Ausschluss vom Ausschreibungsverfahren führen können. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 16a EU VOB/A. Der AG weist des Weiteren darauf hin, dass er sich das Recht vorbehält, Aufklärungen nach § 15 EU VOB/A vorzunehmen. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens vier Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung und Aufklärung haben die Bieter/-innen nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 16 EU VOB/A erfüllen, werden nicht gewertet.
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Der angebotene Preis ist in das Preisblatt (Anlage 9) sowie in das Angebbotsschreiben (Abgebotsendsumme brutto) einzutragen und mit dem Angebot einzureichen. Der Bewerber/Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Preisblatt führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
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Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
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Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 16d EU VOB/A und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
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Für die Bearbeitung der Vergabeunterlagen und die Erstellung des Teilnahmeantrags/Angebots wird keine Entschädigung gewährt bzw. Kosten erstattet. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
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Ortsbesichtigungen sind freiwillig und können jederzeit ohne vorherige Absprache erfolgen. Das Gelände ist frei zugänglich.
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden.
Für den Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen ist keine Registrierung erforderlich. Vor Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Die Registrierung ist kostenlos. Ein elektronisches Signaturzertifikat ist nicht notwendig. Ungeachtet dessen sind die Teilnehmer/- innen verpflichtet, sich während des gesamten Vergabeverfahrens regelmäßig und eigenverantwortlich über den aktuellen Sachstand (z. B. neue Bieterinformationen und/oder neue Unterlagen) der Ausschreibung oder die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren. Sie haben selbstständig regelmäßig zu überprüfen, ob neue Mitteilungen an der bezeichneten Stelle hinterlegt wurden. Die Mitteilungen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind bei der Ausarbeitung der Teilnahmeanträge und Angebote zu berücksichtigen und zugrunde zu legen. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann ggf. zum Ausschluss des Teilnahmeantrages und Angebotes führen.
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Die bereitgestellten Vergabeunterlagen sind vom Bewerber/Bieter unverzüglich eingehend zu prüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten oder sind die Vergabeunterlagen unvollständig, so hat der/die Bewerber/-in oder Bieter/-in die Auftraggeberin hierauf unverzüglich in Textform über die Vergabeplattform hinzuweisen.
Es wird auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, nach der ein/e Bewerber/-in oder Bieter/-in, der einen entsprechenden Hinweis unterlässt, die Berufung auf diesen Umstand zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich ist (Präklusion).
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Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (https://www.evergabe-online.de) bis spätestens zum 20.05.2022, 12:00 Uhr einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Auftraggeberin wird rechtzeitig eingehende Fragen sowie ergänzende und berichtigende Angaben spätestens sechs Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist in Form eines Fragen- und Antwortkataloges auf der oben genannten Vergabeplattform veröffentlichen. Sofern sich an den Vergabeunterlagen aufgrund der Beantwortung von Fragen Änderungen ergeben sollten, behält sich der AG vor, entsprechende aktualisierte Fassungen der jeweiligen Dokumente auf der Vergabeplattform der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann ggf. zum Ausschluss des Teilnahmeantrages und Angebotes führen.
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Die den Bewerber/-innen oder Bieter/-innen übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Verdingungsunterlagen und sind im Rahmen der Erstellung der Teilnahmeanträge sowie Erstellung der Erstangebote zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die während der Phase der Verhandlungen und der finalen Angebote beantworteten Fragen.
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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
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Übermittlung der Teilnahmeanträge und Angebote:
Die Teilnahmeanträge sowie Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) bis zum Ende der Teilnahmefrist/Angebotsfrist abzugeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teinahmeanträge und Angebote außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie beispielsweise durch Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail, sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Schriftlich eingereichte Teilnahmeanträge und Angebote sind nicht zu gelassen und führen ebenfalls zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Der AG weist weiterhin darauf hin, dass verspätet eingetroffene Teilnahmeanträge und Angebote nach § 16 Nr. 1 EU VOB/A nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, sondern vom Verfahren auszuschließen sind. Hat der Bewerber/ Bieter die Verspätung nicht zu vertreten, so ist sie/er diesbezüglich beweispflichtig.
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Die vorgegebenen Vordrucke in den Bewerbungsunterlagen sind zu verwenden. Der Vordruck "Teilnahmeantrag" und der Vordruck "Angebotsschreiben" muss mit dem Namen der erklärenden Person versehen (Textform) bzw. elektronisch signiert sein. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag/das Angebot entweder von allen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter in Textform bzw. elektronisch signiert einzureichen.
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In den Vergabeunterlagen vorgenommene Änderungen und Ergänzungen, einschließlich der Bezugnahme auf Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bewerbers/Bieters, sind unzulässig und führen zum Ausschluss. Soweit die eigenen Eintragungen geändert sind, muss dies zweifelsfrei erkennbar sein. Soweit weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung des Teilnahmeantrags und Angebotes erforderlich scheinen, können sie auf einer besonderen Anlage dem Teilnahmeantrag/Angebot beigefügt werden.
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Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Bewerberunterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Auf das beiliegende Hinweisblatt mit einem Auszug aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (Anlage 13) wird verwiesen.
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Es finden keine allgemeine, besondere und zusätzliche Geschäfts- und Zahlungsbedingungen des Bewerbers/ Bieters Anwendung.
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Diese Vergabeunterlagen sind vom Bewerber/Bieter und dessen Personal vertraulich zu behandeln, dürfen nur zur Erstellung eines einzelnen Angebots verwendet und zudem nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
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Der Zuschlag wird - vorbehaltlich einer Aufhebung des Verfahrens - anhand der Zuschlagskriterien und Unterkriterien sowie der beschriebenen Bewertungsmethodik gemäß der Anlage 8 Wertungsmatrix und Ziffer 6.2 ff. des Verfahrensleitfaden auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
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Es gelten die unter Ziffer 5 des Verfahrensleitfaden formulierten formalen Anforderungen an die Angebote.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht vollständig oder nicht ausschreibungskonform abgegebene Angebote zum Ausschluss vom Ausschreibungsverfahren führen können. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nach-weisen richtet sich nach dem § 16a EU VOB/A. Der AG weist des Weiteren darauf hin, dass er sich das Recht vorbehält, Aufklärungen nach § 15 EU VOB/A vorzunehmen. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens vier Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung und Aufklärung haben die Bieter/-innen nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 16 EU VOB/A erfüllen, werden nicht gewertet.
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Der angebotene Preis ist in das Preisblatt (Anlage 9) sowie in das Angebbotsschreiben (Abgebotsendsumme brutto) einzutragen und mit dem Angebot einzureichen. Der Bewerber/Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Preisblatt führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
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Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
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Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 16d EU VOB/A und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
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Für die Bearbeitung der Vergabeunterlagen und die Erstellung des Teilnahmeantrags/Angebots wird keine Entschädigung gewährt bzw. Kosten erstattet. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
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Ortsbesichtigungen sind freiwillig und können jederzeit ohne vorherige Absprache erfolgen. Das Gelände ist frei zugänglich.
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Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen). Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bewerber/Bieter sowie ggf. von jedem Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaf die Anlage 12 "Eigenerklärung_Rus_Bezug", zu einem etwaigen Bezug des Bewerbers/Bieters zu Russland, auszufüllen und zusammen mit den Teilnahmeunterlagen vor Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.