Frankfurt Hbf, Erneuerung der 50Hz Hauptstromversorgungsanlagen, Hbf 3 Provisorium Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48559
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Frankfurt Hbf, Erneuerung der 50Hz Hauptstromversorgungsanlagen, Hbf 3 Provisorium
Frankfurt Hauotbahnhof
Im Hauptbahnhof Frankfurt wird im Rahmen der Erneuerung der 50Hz Hauptstromversorgungsanlagen die Station Hbf 3 Provisorium errichtet. Es werden Arbeiten an Mittelspannungsschaltanlagen, Arbeiten an Niederspannungsschaltanlagen, Kabelarbeiten und Rückbau von Altanlagen ausgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Frankfurt Hbf, Erneuerung der 50Hz Hauptstromversorgungsanlagen, Hbf 3 Provisorium
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seligenstadt
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63500
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen müssen eingereicht sein bis zum 28.01.2021, 12:00 Uhr. Nach dieser Frist eingereichte Fragen werden nicht mehr beantwortet.
2. Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
3. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
Schindler Consult Ingenieurgesellschaft mbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
4. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
5. Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
a) Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
b) Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt Hauotbahnhof
Im Hauptbahnhof Frankfurt wird im Rahmen der Erneuerung der 50Hz Hauptstromversorgungsanlagen die Station Hbf 3 Provisorium errichtet. Es werden Arbeiten an Mittelspannungsschaltanlagen, Arbeiten an Niederspannungsschaltanlagen, Kabelarbeiten und Rückbau von Altanlagen ausgeführt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seligenstadt
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63500
Land: Deutschland
MKA06: Trafofahrschienen. Anpassung des Trafofahrschienentyps.
Der AG konnte folgende Umstände im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen: Die Anpassung des
Trafofahrschienentyps war zu dem Zeitpunkt der Ausschreibung vom AG nicht vorherzusehen. Die Änderungen resultieren
aus der statischen Berechnung unter Berücksichtigung des tatsächlichen Gewichts der Trafos.
Gesamtcharakter des Auftrages bleibt unverändert: Es bleibt weiterhin bei dem Charakter "Erneuerung des Hbf 3
Provisorium".