Kauf von bis zu 20 Hilfeleistungs-Löschfahrzeugen für die Berufsfeuerwehr Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: BIS 20222120158
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://polizei.hamburg/ausschreibungen-np/
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf von bis zu 20 Hilfeleistungs-Löschfahrzeugen für die Berufsfeuerwehr Hamburg
Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport, organisatorisch angebunden bei der Polizei Hamburg, beabsichtigt im Auftrag der Feuerwehr den Abschluss eines Vertrages über die Herstellung und Lieferung von bis zu 20 Hilfeleistungs-Löschfahrzeugen für den Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr in den Optionen schmaler Breite und Allrad mit Ausrüstung nach Beladeplan. Die Fahrzeuge sollen in einem Mehrjahresprogramm bis 2026 beschafft werden.
Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport, organisatorisch angebunden bei der Polizei Hamburg, beabsichtigt im Auftrag der Feuerwehr den Abschluss eines Vertrages über die Herstellung und Lieferung von bis zu 20 Hilfeleistungs-Löschfahrzeugen für den Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr in den Optionen schmaler Breite und Allrad mit Ausrüstung nach Beladeplan. Die Fahrzeuge sollen in einem Mehrjahresprogramm bis 2026 beschafft werden.
Über die Beauftragung der in der Leistungsbeschreibung und im Technischen Leistungsverzeichnis genannten Optionen im Ausbildungs-, Ausrüstungs- und Gewährleistungsbereich der Fahrzeuge wird bei jeder Bestellung im Einzelfall entschieden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausschöpfung der Optionen beim Abruf eines Fahrzeuges aus den einzelnen Positionen.
• Option 1 - Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistung für das dritte Jahr ab Fahrzeugübergabe
• Option 2 - Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistung für das vierte Jahr ab Fahrzeugübergabe
• Option 3 - Gegensprechanlage
• Option 4 - Schulung II - Monteure und Ausbilder (bis zu 6 Personen pro Lehrgang)
• Option 5 - Rechnergestützte Wartungs- und Fehlerdiagnosesystem mit Speichereinrichtung für den feuerwehrtechnischen Aufbau
Die Optionen 1 - 2 werden bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots berücksichtigt, die Optionen 3 - 5 werden nicht berücksichtigt.
Mit dem Angebot sind die nachfolgend aufgeführten Erklärungen/Nachweise/Unterlagen einzureichen.
• Firmenangaben und Lieferzeit
• Technisches Leistungsverzeichnis
• Zusicherung Qualitätssicherung, Instandhaltungs- oder Reparaturarbeiten, Ersatzteilversorgung, Benennung von Servicezentren
• Darlegung Qualitätssicherung
• Erklärung Ersatzteilversorgung und –bevorratung
• Erklärung zur EMV-Verträglichkeit
• Referenzliste über bisher durchgeführte Leistungen ähnlicher Art
• Vorläufiger Realisierungszeitplan
• Gestattungsvereinbarung zur Wartung und Reparatur durch die Feuerwehr Hamburg
• Zusicherung Garantie für den Durchrostungsschutz
• Besichtigungsbestätigung
• Ausführungszeichnung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Identifikationsnummer
• Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
• Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123,
124 GWB
• Erklärung über das Nichtvorliegen von Verfehlungen (Gesetz zum Schutz fairen Wettbewerbs)
• Erklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes
• Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen
• Erklärung zur Umweltverträglichkeit
• Eigenerklärung „5. RUS-Sanktionspaket“
• Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
• Umsatzzahlen
• Erklärung zu den vorhandenen personellen und technischen Mitteln
• Erklärung zu vergleichbaren Leistungen
• Referenzen
• Erklärung über die Inanspruchnahme einer Eignungsleihe
• Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer
• Falls zutreffend: Angaben des Unterauftragnehmers zur Eignung
• Falls zutreffend: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer
• Falls zutreffend: Erklärung zur Bietergemeinschaft
• Voraussetzung für die Auftragserteilung ist eine mindestens 3 Jahre bestehende Geschäftstätigkeit
• DIN EN1846-1/2/3 Feuerwehrfahrzeuge
• DIN 14502-2/3 Feuerwehrfahrzeuge
• DIN 14530 Teil 27 Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF-20
• DIN 14502 Teil 3 Farbgebung.
• DIN 14610 Akustische Warneinrichtung für bevorrechtigte Wegbenutzer.
• DIN 14630 Anforderungen an Bedienelemente, Kontrollleuchten und Signalgeber der Sondersignalanlage von Feuerwehrfahrzeugen
• DIN 14620 Kennleuchten, Kennsignaleinheiten und Kennleuchtensysteme für blaues und gelbes Blinklicht
• DIN EN 1028 Teil 1+2 Feuerlöschkreiselpumpen mit Entlüftungseinrichtungen.
• EG Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
• DIN EN 60204-1 Prüfung von Maschinen
• DIN EN ISO 13849-1 Effektive Sicherheitstechnik
• DVGW-W405-B1
• EMV-Richtlinie 2014/30/EU
• Geräuschmaßnahmen 84/424 EG bzw. 89/491 EG.
• Sicherung von Druckflaschen nach ADR
• Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
• Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) der Bundesrepublik Deutschland mit den entsprechenden ECE/EG-Regeln
• Vorschriften über elektrische Anlagen und Betriebsmittel (VDE-/DIN-Normen)
• Aufbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers
• UVV Feuerwehren (GUV-V C53)
• UVV Fahrzeuge (GUV –V D 29)
• UVV Grundsätze der Prävention (GUV-V A1).
• Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr (GUV-G 9102)
• UVV Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (GUV-V A3)
• Fachempfehlung Nr. 3 „Standardisiertes Pumpenbedienfeld“ des Fachausschusses Technik der deutschen Feuerwehren vom 20. Oktober 2009. (siehe hierzu Anlage „Räumlich Anordnung der Elemente des Pumpenbedienfeldes“)
• sonstige mit geltenden Unfallverhütungsvorschriften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei Abschlagszahlungen sind Sicherheiten in der jeweiligen Höhe bis zur Übergabe des jeweiligen Fahrzeuges durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts zu leisten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.