PolBln 149_22 Stahlmöbel-Rahmenvertrag EU Referenznummer der Bekanntmachung: PolBln 149_22 EU
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
PolBln 149_22 Stahlmöbel-Rahmenvertrag EU
Rahmenvertrag für die Lieferung von Büromobiliar aus Stahl über einen Zeitraum von 12 Monaten mit optionaler jährlichen Verlängerung bis zur maximalen Gesamtlaufzeit von 4 Jahren.
Schreibtische_und_Zubehör
Beschaffung von PC-Schreibtischen, PC-Steh-/Sitz-Schreibtischen, Tisch-Stand-/ u. Rollcontainern, Konferenztischen, Beistelltischen, Zubehör und Ersatzteilen für das aufgelistete Mobiliar
Dieser Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung, frühestens ab 01.08.2022 in Kraft und endet am 31.07.2023. Wird der Vertrag nicht 4 Monate vor Ablauf gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr. Nach der maximalen Vertragslaufzeit von vier Jahren endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Archiv_Büro_Schrankmobiliar_und_Zubehör
Beschaffung von Archiv-Schränken mit und ohne Flügeltüren, Einschwenktüren-Archiv-Schränken, Schiebetüren-Archiv-Schränken, Schubfach-Archiv-Hängeregistratur-Schränken, Auszugs-Archiv-Schränken, Caddys, Zubehör und Ersatzteile für das aufgelistete Mobiliar
Dieser Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung, frühestens ab 01.08.2022 in Kraft und endet am 31.07.2023. Wird der Vertrag nicht 4 Monate vor Ablauf gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr. Nach der maximalen Vertragslaufzeit von vier Jahren endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Garderobenschränke_und_Zubehör
Beschaffung von Garderobenschränken mit Flügeltüren in verschiedenen Größen, Aufsatzschränken mit Schiebetüren in verschiedenen Größen, Zubehör und Ersatzteile für das aufgelistete Mobiliar
Dieser Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung, frühestens ab 01.08.2022 in Kraft und endet am 31.07.2023. Wird der Vertrag nicht 4 Monate vor Ablauf gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr. Nach der maximalen Vertragslaufzeit von vier Jahren endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterium:
Zur Absicherung in einem Schadensfall (Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden) muss der Betrieb des Bewerbers/Bieters über eine Berufs- und Betriebs-haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden verfügen.
Nachweis:
Vorlage der Kopie der Versicherungspolice oder eine Erklärung eines Versicherungsunternehmens gegenüber dem Bewerber/Bieter, dass eine Versicherung der genannten Risiken im Auftragsfall erfolgt (Deckungszu-sage) mit Angabe der Versicherungssummen
Kriterium:
Zur ordnungsgemäßen Ausführung der Lieferung/Leistung ist eine auftragsbezogene Erfahrung des Bieters unerlässlich
Nachweis:
Die Erfahrung des Bieters ist durch entsprechende Referenzprojekte der letzten 3 Jahre nachzuweisen. Es sind mindestens 3 Referenzprojekte mit Angaben über die wesentlichen Inhalte der erbrachten Leistungen, den Auftragswerten, Auftragszeitraum sowie den Auftraggebern mit Kontakttelefonnummern beizubringen.
Wirt-214 BVB u. Eigenerkl. zuTariftreue_Mindestentgelt_SV
Wirt-2141 BVB u. Erklaerung gem.Par1 Abs2 Frauen-FVO;
Wirt 2143 Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur Verhinderung von Benachteiligungen
Wirt 2144 Besondere Vertragsbedingungen (BVB) über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)
Wirt 215 ZVB / BVB Zusätzliche (ZVB) und Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
Wirt 2145 Besondere Vertragsbedingungen (BVB) über Umweltschutzanforderungen
Leistungsbeschreibung
Rahmenvertragsentwurf
Anlage: Liegenschaftsliste der Polizei Berlin
Anlage: Blauer Engel Umweltzeichen DE-UZ 12a
Anlage: Vorlage zur Erfassung von Artikelstammdaten
Anlage: Informationen zur Bemusterung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Folgende Unterlagen sind ausgefüllt dem Angebot beizufügen:
Wirt-124 EU Eigenerklaerung zur Eignung-EU
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Hierfür ist die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorzulegen oder die entsprechende Zertifikatsnummer anzugeben.
Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Wirt 2141 Erklärung gemäß § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung
Wirt 213_1 Angebotsschreiben mit Lose
Preisblätter mit Anlagen
Darüber hinaus werden für die Auftragsausführung besondere Bedingungen festgelegt. Hiernach ist zur Erfüllung des Auftrages erforderlich, dass der Hersteller der angebotenen Produkte folgende Vorgaben erfüllt:
- Das Unternehmen muss über entsprechende Qualitätssicherungsmaßnahmen (Qualitätsmanagementsystem) verfügen.
Als Nachweis hierfür ist eine Kopie der erfolgreichen Zertifizierung des Betriebs des Herstellers gem. DIN EN ISO 9001 oder eine Beschreibung der Qualitätssicherungsmaßnahmen vorzulegen.
- Das Unternehmen muss entsprechende Umweltmanagement-Maßnahmen umsetzen.
Als Nachweis hierüber ist eine Kopie der erfolgreichen Zertifizierung des Betriebs des Herstellers gemäß DIN 14001 Umweltmanagement oder eine vergleichbare Zertifizierung vorzulegen.
- Das Unternehmen muss Energiemanagement-Maßnahmen im Betrieb umsetzen.
Als Nachweis ist eine Kopie der erfolgreichen Zertifizierung des Betriebs des Herstellers gemäß DIN 50001 Energiemanagement oder eine vergleichbare Zertifizierung vorzulegen
Zum Nachweis der Erfüllung der sonstigen geforderten Eigenschaften der angebotenen Produkte sind folgende Erklärungen/Nachweise vorzulegen:
• Schadstoff Zertifikat für Lacke und vergleichbare Beschichtungsstoffe für das angebotene Mobiliar
• Sicherheits-Zertifikate für das angebotene Mobiliar (z.B. GS-Zertifikate)
• Erklärungen in den Anlagen zu den Preisblättern
Soweit erforderlich:
Wirt-235 Unterauftraege_Eignungsleihe;
Wirt-238 Erklaerung der Bieter-Bewerbergemeinschaft
Mustergestellung zum Nachweis der Erfüllung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung
Nach Angebotsschluss und Aufforderung durch den AG sind Muster innerhalb einer festgelegten Frist einzureichen:
Art und Menge: siehe Anlage „Informationen zur Bemusterung und zum Wertungsverfahren“
Ort: Keibelstr. 36, 10178 Berlin, Keller Lagerraum
Frist: 10 Tage nach Aufforderung
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
Nachweis bzw. Bescheinigung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigungen).
Wirt-236 Verpflichtungserklaerung anderer Unternehmer
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Dokument " Teilnahmebedingungen"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]/20
Fax: [gelöscht]99