Rahmenvereinbarung zur Durchführung von Emissionsmessungen und Wartung an Emissionsmesseinrichtungen des MHKW Ruhleben Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/S 067-157608
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.BSR.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bsr.de/8248.html
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Durchführung von Emissionsmessungen und Wartung an Emissionsmesseinrichtungen des MHKW Ruhleben
Müllheizkraftwerk Berlin- Ruhleben (MHKW), 13597 Berlin-Ruhleben, Freiheit 24-25
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die fachgerechte Wartung, Funktionsprüfung und Instandhaltungan den Emissionsanalysemess- und Auswertsystemen (AMS) des Müllheizkraftwerkes Berlin- Ruhleben(MHKW), Kessellinie 1-4 und Kessellinie A gemäß Eignungsprüfung bzw. Vorgaben der Hersteller.
Des Weiteren ist durch ein nach § 26 BImSchG notiertes Messinstitut durchzuführen:
- wiederkehrende diskontinuierliche Emissionsmessungen (WEM) gem. 17. BImSchV an den Kessellinien 1-4und der Linie A,
- Funktionsprüfung kontinuierlich arbeitender Emissionsmesseinrichtungen DIN14181 (AST) für AMS gem. 17.BImSchV,
- Funktionsprüfung und Kalibrierung (QAL2) kontinuierlich arbeitender Emissionsmesseinrichtungen mitVergleichsmessungen gem. DIN 14181 (Kalibrierung und Validierung der Messeinrichtungen)
- die Sondermessungen auf Anforderung des Auftraggebers.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Rahmenvereinbarung zur Durchführung von Emissionsmessungen und Wartung an Emissionsmesseinrichtungen des MHKW Ruhleben
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die fachgerechte Wartung, Funktionsprüfung und Instandhaltung
an den Emissionsanalysemess- und Auswertsystemen (AMS) des Müllheizkraftwerkes Berlin-Ruhleben
(MHKW), Kessellinie 1-4 und Kessellinie A gemäß Eignungsprüfung bzw. Vorgaben der Hersteller. Des
Weiteren sind durch ein nach § 26 BImSchG notiertes Messinstitut wiederkehrende diskontinuierliche
Emissionsmessungen, Funktionsprüfungen und Sondermessungen durchzuführen.
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Werterhöhung wegen zusätzlicher Leistungen.
Änderung auf Grundlage Absatz 2, Nr. 2, § 132 GWB. Es sind zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden, die nicht in den Vergabeunterlagen vorgesehen waren, den Wechsel des Auftragnehmers aus technischen Gründen jedoch verhindern und nur mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber möglich wäre.