Schädlingsmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: VV+ 028-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20251
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uke.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schädlingsmanagement
Vorbeugung sowie Bekämpfung/Vergrämung von Schädlingen
UKE Martinistr. 52 20251 Hamburg Die Dienstleistung Schädlingsbekämpfung soll in allen bestehenden Einrichtungen des UKE auf dem Hauptgelände (Martinistraße 52,20251 Hamburg) sowie auch in allen anderen externen Einrichtungen des UKE, wie beispielweise das Lager (Oststraße 1 b, 22844 Norderstedt) in Anspruch genommen werden.
Das Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf (UKE) sucht einen Dienstleister zur Bekämpfung/Vergrämung von Schädlingen.
Mit der vorliegenden Ausschreibung soll ein Schädlingsmanagement installiert werden, welches ein vorbeugendes Früherkennungssystem (Schädlingsvorbeugung) sowie bei Bedarf eine zeitnahe und situative Bekämpfung/ Vergrämung von Schädlingen (Schädlingsbekämpfung) beinhaltet. Zielorganismen sind vorrangig Ratten, Mäuse und Schaben, wobei jedoch alle Schädlinge/ Lästlinge zu erkennen und in das geforderte konzeptionelle Schädlingsmanagement einzubinden sind.
Ziel ist es, ein professionelles Schädlingsmonitoring und eine effiziente Schädlingsbekämpfung nach dem neuesten Stand der Technik unter Minimierung des Insektizid- und Rodentizidseinsatzes zu erhalten, die den gestiegenen Qualitäts- und Hygieneanforderungen des Klinikums entsprechen.
Wir erwarten eine große Flexibilität des Auftragnehmers und kurzfristige Reaktionszeiten.
Auftraggeberseitige Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen können den Eignungsnachweis durch ihren Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (sog. Präqualifikationsverzeichnis) oder über eine Zertifizierung, ergänzt durch geforderte auftragsbezogene Einzelnachweise, erbringen. Nicht präqualifizierte Bewerber haben im Teilnahmeantrag in jedem Fall die folgenden Nachweise vorzulegen:
1. Unternehmensangaben Einzelbewerber
2. Unternehmensangaben Bewerbergemeinschaft
3. Unternehmensbeschreibung
4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ggf. zur Selbstreinigung/Zusicherung der Einhaltung von Ausführungsbedingungen.
5. Verbundene Unternehmen; Eigenerklärung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft, ob er/sie sich privilegierter Nachunternehmer bedienen will. Falls ja, die genaue Angabe der privilegierten Nachunternehmer und deren Verpflichtungserklärung für den Auftragsfall.
6. Nachweis über die Zertifizierung gem. DIN EN 1663:2015
7. Sachkundenachweis mit IHK-Prüfung als geprüfte/r Schädlingsbekämper/in.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich solcher Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, bezogen jeweils auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
2. Bankerklärung;
3. Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz.
4. Eigenerklärung Versicherungsschutz - (bestehende Haftpflichtversicherung oder eine verbindliche Zusage des Bewerbers, im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit der geforderten Deckungssumme abzuschließen oder die Deckungssummen der bestehenden Versicherung zu erhöhen).
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.
Gefordert ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung in Höhe von 1 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Maximierung.
Bei Bewerbergemeinschaften gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmens für die Beurteilung des Teilnahmeantrags in dieser Hinsicht - evtl. beige-fügte Versicherungsnachweise von privilegierten Nachunternehmern bleiben unberücksichtigt
1. Eigenerklärung Personalstärke
2. Eigenerklärung Qualitätsmanagement
3. Eigenerklärung Umweltmanagement
4. Eigenerklärung umweltverträgliche Beschaffung
5. Eigenerklärung sozialverträgliche Beschaffung
6. Eigenerklärung 5.EU-Sanktionspaket - Russland Sanktionen
7. Mindestens 3 Referenzen zum mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Leistungen. Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Der Auftraggeber kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
Mindestanforderung ist, dass mindestens drei Referenzen über mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare, erbrachte Leistungen vorgelegt werden. Referenzen werden nur dann als gleichwertig gewertet, wenn
- Mindestens eine Referenz im klinischen Umfeld stattgefunden hat.
- Bei mindestens einer Referenz ein Permanent-Monitoring-System eingeführt und angewandt wurde.
Eine Referenz kann mehrere Kriterien abdecken. Die Leistungen der Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein.
Zertifizierung gem. DIN EN 16636:2015
IHK-Prüfung als geprüfter Schädlingsbekämpfer/in
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2024
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLPR7LG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.