Rahmenvertrag Auslandsrekrutierung Klinikbereich Referenznummer der Bekanntmachung: ZVSt 2022/002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vivantes.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Auslandsrekrutierung Klinikbereich
Abschluss eines oder mehrerer Rahmenverträge über die Vermittlung / Rekrutierung von ausländischen (ausgebildeten und examinierten) Pflegefachkräften ("PFK") - vorrangig für den Einsatz im Krankenhaus; im Ausnahmefall aber auch im Funktionsdienst (Rahmenvertrag Auslandsrekrutierung).
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung (geplant für Juli 2022) und ist befristet bis zum 31.12.2023 - längstens jedoch bis 31.12.2024.
Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH Aroser Allee 72-76 13407 Berlin
Der geplante Bedarf stellt sich aktuell wie folgt dar:
In 2022: 60 Fachkräfte
2023 und 2024: jeweils 180 Fachkräfte (2024 optional)
Die Leistungen des Auftragnehmers unterteilen sich in die folgenden wesentlichen Aufgabenbereiche:
- Ermittlung geeigneter Pflegekräfte im Ausland
- Sprachausbildung im Heimatland bis zum Niveau B2
- Begleitung bei der Anerkennung der Berufszulassung
- Begleitung im Visumsprozess
- Unterstützung bei der Relokation und Einreise
- Betreuung bei der Integration in Deutschland
Nähere Beschreibungen finden Sie in der Leistungsbeschreibung (Anlage 2).
Einmalige Vertragsverlängerung um weitere 12 Monate, d. h. längstens bis 31.12.2024.
1. Unterstützung Wohnungssuche bis Mietvertragsunterzeichnung
2. Organisation der Anpassungsqualifizierungen in Deutschland
1. Jeder Bieter darf mehrere eigenständige und vollständige Hauptangebote (HA) abgeben. Abgrenzungskriterium für jedes HA ist das Herkunftsland ("Länder").
2. HA mit PFK aus mehreren Ländern werden nicht gewertet.
3. Bieter dürfen für jedes Land nur ein separates HA abgeben.
4. Jedes HA wird separat nach den bekannt gegebenen Zuschlagskriterien bewertet und einem Ranking unterzogen.
5. Die genannte Anzahl an benötigten ausländischen PFK gibt den aktuellen Schätzwert wieder (vgl. § 3 VgV) und ist als Höchstmenge über die geplante Vertragslaufzeit zu betrachten.
6. Sofern mehr als ein HA abgegeben wird, ist jedes HA zu nummerieren und das Herkunftsland hinzuzufügen (z. B. "Hauptangebot 1 von 2 - Vietnam"). Jedes HA muss dabei als separate Datei / Dokument von der Dateibezeichnung erkennbar sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Aktueller Nachweis der Berechtigung zur erlaubten Berufsausübung durch Übersendung eines aktuellen Nachweises, nicht älter als 6 Monate vor dem Datum der EU-Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens, über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise (je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist).
(2) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB und §§ 42 ff VgV gemäß Formblatt.
(3) Unternehmensreferenzen
Vorlage von bis zu 4 mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzangaben gemäß Formblatt über die Rekrutierung ausländischer PFK.
Hiervon müssen mindestens 2 Referenzen den Mindestanforderungen entsprechen. Der Auftraggeber prüft die eingereichten Referenzen so lange Stück für Stück ab, bis er 2 ordnungsgemäße Referenzen zusammen hat. Genügen am Ende nicht mindestens 2 von den maximal 4 eingereichten Referenzen, wird der Bieter als ungeeignet ausgeschlossen.
4) Gütesiegel
Nachweis des Gütesiegels "Faire Anwerbung Pflege Deutschland" oder gleichwertiger Art
Mindestanforderung zu 3):
- Die Referenzleistung muss noch nicht abgeschlossen sein, jedoch eine Laufzeit von mindestens 6 Monaten aufweisen und es müssen mindestens 5 PFK aus dem Ausland erfolgreich rekrutiert worden sein
- Mindestens eine Referenz mit der Rekrutierung von PFK für den klinischen Einsatz bzw. aus dem Klinikbereich
- Jede Referenz muss die Organisation + Durchführung der Sprachausbildung im Herkunftsland beinhalten.
Ein etwaiger Abschluss dieser Leistung darf (coronabedingt) nicht länger als max. fünf Kalenderjahre vor Angebotsabgabe liegen. Das Formblatt muss vollständig ausgefüllt sein.
Für jedes HA dürfen die gleichen Referenzangaben verwendet werden.
Da der Auftraggeber zur Einhaltung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) in seiner jeweils aktuellen Fassung verpflichtet ist, werden Bieter auf die entsprechenden Pflichten zur Einhaltung der Vertragsbedingungen (u.a. die Pflicht zur Einhaltung von Tarifverträgen sowie zur Zahlung eines Mindestlohnes im Rahmen der Auftragsdurchführung sowie die Frauenförderung) hingewiesen. Die Bieter haben sämtliche Pflichten/ Vertragsbedingungen des BerlAVG bei der Auftragsausführung einzuhalten/ zu akzeptieren.
Darüber hinaus ist das Merkblatt "EU-Sanktionen gegen Russland" zu beachten (vgl. Anlaghe 5e)!
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Bieter werden auf die Pflichten nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) und die Hinweise zur Einhaltung restriktiver Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (EU-Sanktionen), hingewiesen. Bestandteil der Vergabeunterlagen sind u.a. die entsprechenden Besonderen Vertragsbedingungen und sonstigen Erklärungen und Hinweise.
2. Die gesamte Korrespondenz hat über die Vergabeplattform zu erfolgen. Bieterfragen sind ausschließlich mittels des den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatts zu stellen. Telefonische Bieterfragen werden nicht beantwortet.
3. Alle Einzelheiten des Vergabeverfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Allgemeinen Vergabeunterlage.
4. Die beigefügten Formblätter sind für die Abgabe von Erklärungen, insbesondere auch die Erbringung der Eignungsnachweise, zwingend einzusetzen! Bitte sehen Sie hierzu auch die den Vergabeunterlagen beigefügte Checkliste einzureichender Unterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y67RQXL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.