Rahmenvertrag über Grafik-Dienstleistungen für die DASA Arbeitswelt Ausstellung ab 01.08.2022 Referenznummer der Bekanntmachung: BAuA-0212000-554348-Kr
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10317
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.baua.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über Grafik-Dienstleistungen für die DASA Arbeitswelt Ausstellung ab 01.08.2022
Grafik-Dienstleistungen für die DASA Arbeitswelt Ausstellung, d. h. Konzeption und Gestaltung von Kommunikationsmitteln zur werblichen Außenkommunikation
Grafik-Dienstleistungen für die DASA Arbeitswelt Ausstellung, d. h. Konzeption und Gestaltung von folgenden Kommunikationsmitteln zur werblichen Außenkommunikation
- Broschüren
- Faltprospekte
- Karten (Einladungskarten / Werbekarten / Einleger)
- Plakate
- Banner
Vertragsbeginn ist der 01.08.2022. Der Vertrag endet am 31.07.2024. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht sechs Monate vor Ablauf durch eine der beiden Parteien schriftlich gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am 31.07.2026.
Der bekanntgegebene geschätzte Auftragswert bezieht sich auf die maximale Vertragslaufzeit von 48 Monaten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Rügen wegen erkannter Vergabeverstöße sind über die Vergabeplattform gegenüber der Vergabestelle nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Auftragsbekanntmachung und/oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB. Dies gilt insbesondere auch für im Verlaufe des Vergabeverfahrens erfolgte Änderungen an der Auftragsbekanntmachung und/oder den Vergabeunterlagen.
Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 ff GWB ist schriftlich zu richten an die
Vergabekammer beim
Bundeskartellamt des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: +49 - 228 - 9499 - 0
Fax: +49 - 228 - 9499 - 163
E-Mail: [gelöscht] (nur für informelle Kontakte)
Internet: www.bundeskartellamt.de