Wartung und Inspektion von Gefahrenmeldeanlagen / Brandmeldeanlagen(BMA)/Sprachalarmanlage(SAA)- einschl. DGUV-Prüfung gem. Vorschrift 4, Dienstliegenschaft des Max-Rubner-Instituts in Kiel; Direktion Rostock, Bundesanstalt f. Immobilienaufgaben - VOEK 195-21 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 195-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung und Inspektion von Gefahrenmeldeanlagen / Brandmeldeanlagen(BMA)/Sprachalarmanlage(SAA)- einschl. DGUV-Prüfung gem. Vorschrift 4, Dienstliegenschaft des Max-Rubner-Instituts in Kiel; Direktion Rostock, Bundesanstalt f. Immobilienaufgaben - VOEK 195-21
Wartung und Inspektion von Gefahrenmeldeanlagen/Brandmeldeanlagen(BMA)/Sprachalarmanlage(SAA)- einschl. DGUV-Prüfung gem. Vorschrift 4,
Dienstliegenschaft des Max-Rubner-Instituts in Kiel
Dienstliegenschaft des Max-Rubner-Instituts in 24103 Kiel, Hermann-Weigmann-Str.1. Auf dem Gelände befinden sich insgesamt 6 Gebäude, siehe Anlage 2 " Liegenschaftsbeschreibung". Die Liegenschaft ist über eine Zufahrtsstraße ( Schlichtingstr.) direkt von dem Kronshagener Weg erreichbar. Die Zufahrt wird über eine Pförtnerei mit einer Zugangsschranke geregelt.
Wartung und Inspektion von Gefahrenmeldeanlagen / Brandmeldeanlagen(BMA)/Sprachalarmanlage(SAA)- einschl. DGUV-Prüfung gem. Vorschrift 4.
Mit dem Angebot sind die Eigenerklärungen für die vorhandene fachliche Qualifizierung/Zertifizierung des einzusetzenden Personals (Qualifikation -befähigte Person gemäß § 3 DGUV- Vorschrift 3 und/oder 4 oder eine gleichwertige Qualifikation oder die Qualifikation als Elektrofachkraft gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100)- abzugeben.
Auf Anforderungen sind die Nachweise in ausreichender Anzahl vorzulegen.
Weiterhin sind bei den zu erbringenden Referenzen mind. 3 vergleichbare Referenzen für die -Wartung/Inspektion von Gefahrenmeldeanlagen (Brandmelde- /Sprachalarm- meldeanlagen) und mind. 2 vergleichbare Referenzen für die DGUV-Prüfung gem. § 3 DGUV-Vorschrift 3 und / oder 4- aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre nachzuweisen.
Weiterhin sind mit dem Angebot die Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und ein Nachweis der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung einzureichen. Genaue Ausführungen dazu sind dem Angebotsaufforderungsschreiben Pkt. 9-Eignungskriterien-zu entnehmen.
Es werden keine Ortsbesichtigungen angeboten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wartung und Inspektion von Gefahrenmeldeanlagen / Brandmeldeanlagen(BMA)/Sprachalarmanlage(SAA)- einschl. DGUV-Prüfung gem. Vorschrift 4, Dienstliegenschaft des Max-Rubner-Instituts in Kiel; Direktion Rostock, Bundesanstalt f. Immobilienaufgaben - VOEK 195-21
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21079
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für das Angebot ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene LV (Anl.1.0 d. Vertrages) zu verwenden. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen u. Ergänzungen im LV führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren. Vorgaben aus einem für allg. verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindeslohn- und Arbeitnehmerentsende-Gesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen.
Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin "www.bundesimmobilien.de/datenschutz" vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen u. Nachweisen richtet sich nach § 56 VgV. Hierbei setzt die AG eine angemessene Frist von mindestens 3 Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs.1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabeonline.de) herunter geladen werden. Zu technischen Fragen bzgl. der e-Vergabe steht Ihnen der e-Vergabe Help Desk (vgl.Pkt 7.2 nach-Hinweis zu §11 Abs.3 VgV-) zur Verfügung.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Nennung der Vergabe-Nr. VOEK 195-21 ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Die Fragen werden beantwortet, wenn diese bis spätestens am 10.01.2022, 12:00 Uhr bei der e-Vergabe-Plattform eingehen und werden auch nur über die Vergabe- Plattform beantwortet. Bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der E-vergabe-Plattform können die Fragen ausnahmsweise über die E-Mailadresse -[gelöscht]- eingereicht werden. Sie werden bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der Plattform auch über die E-Mail beantwortet. Es sind die Ausführungen in Punkt 18 des Angebotsaufforderungsschreibens zu beachten.
Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben.
Eine Registrierung zur Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes ist dazu erforderlich. Alle außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie per Telefax, Telex oder E-Mail, sowie schriftlich eingegangene Angebote werden nicht zum Verfahren zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Es werden keine Ortsbesichtigungen angeboten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs.3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf derAngebotsfrist gem. Ziffer IV.2.2) gerügt werden.
Der Antrag auf Einleitungeines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. §160 Abs.3 Satz 1 Nr.4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de