Dienstleistungen des Vertriebs Referenznummer der Bekanntmachung: 02-12-2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 02-12-2020
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://boulezsaal.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen des Vertriebs
Gegenstand der ausgeschriebenen Dienstleistungen sind Dienstleistungen des Vertriebs für Veranstaltungen im Pierre Boulez Saal sowie in sonstigen Räumen der Barenboim-Said Akademie oder seiner Kooperationspartner sowie, wenn erforderlich, auch in anderen Spielstätten.
Pierre Boulez Saal Französische Straße 33d 10117 Berlin
Gegenstand der ausgeschriebenen Dienstleistungen sind Dienstleistungen des Vertriebs für Veranstaltungen im Pierre Boulez Saal sowie in sonstigen Räumen der Barenboim-Said Akademie oder seiner Kooperationspartner sowie, wenn erforderlich, auch in anderen Spielstätten.
Der Auftragnehmer soll in eigener Verantwortung den Vertrieb von Veranstaltungen übernehmen, insb. mit den nachfolgend beschriebenen Tätigkeitsschwerpunkten:
1.1.1 Dienstleistungen Callcenter (unterteilt in Kartenverkauf über Inhouse-Ticketingsystem und Services)
1.1.2 Betreuung der Tages- und Abendkasse
1.1.3 Sonstige Dienstleistungen (u.a. Systemadministration, Beratung, Abrechnung und Qualitätssicherung)
Es ist grundsätzlich ein Leistungsumfang von ca. 170 Veranstaltungen pro Saison/ Spielzeit (ca. 15 Veranstaltungen pro Monat) abzudecken. Eine Mindestanzahl von Veranstaltungen pro Saison/ Spielzeit/ Jahr/ Monat garantiert der Auftraggeber nicht.
Der Vertrag wird zunächst für vier Jahre abgeschlossen und kann maximal zwei Mal durch den öffentlichen Auftraggeber um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.
Zugelassen sind:
1. Bietergemeinschaften: Es ist eine Erklärung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen, dass sie gesamtschuldnerisch haften. Bevollmächtigter Vertreter ist zu benennen.
2. Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung der verleihenden Unternehmen ist einzureichen.
3. Unterauftragnehmer: Art und Umfang der durch Unterauftragnehmer zu erbringenden Leistung ist einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dienstleistungen des Vertriebs
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10961
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.papagena.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für das Angebot haben die Bieter die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen zu verwenden. Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist Folgendes zu beachten:
1. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die unter I.1) angegebenen Vergabeplattform gebührenfrei bereitgestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet. Die Abgabe der Angebote kann ausschließlich über die Vergabeplattform erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform hoch-geladen wurden. Bei der elektronischen Abgabe in Textform ist die zu erklärende Person zu benennen. Angebote, die in Papierform vorliegen, gelten als nicht formgerecht abgegeben und werden ausgeschlossen.
2. Die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen und Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt.
4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, das insbesondere im Zusammen-hang mit Fragen zu etwaigen Ausschlussgründen ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen verlangt oder eingeholt werden können.
6. Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Erstellung des Angebots notwendigen Informationen in der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten bestehen, sind Bieterfragen über die Vergabeplattform in deutscher Sprache - möglichst bis 28. Januar 2021 - zu stellen Der AG behält sich vor, danach gestellte Fragen nicht mehr zu beantworten. Antworten auf Bieterfragen werden über die Vergabeplattform veröffentlicht. Die Fragen werden schriftlich beantwortet und in anonymisierter Form - soweit dies erforderlich ist - auch den übrigen Bietern zur Verfügung gestellt. Andere Arten der Kontaktaufnahme können als Vergabeverstoß gewertet werden, die zur Nichtberücksichtigung oder zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren führen kann.
7. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, werden entsprechende Informationen erfolgen. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren.
8. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zu Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der europa-weit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YGZR7YZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html?nn=3590536
1. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unter-nehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit
a) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ziffer 3 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
4. Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.