Wartung + Instandhaltung BMA u. SAA Referenznummer der Bekanntmachung: E20/0001/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ndr.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung + Instandhaltung BMA u. SAA
Wartung, Installation und Instandsetzung der Alarmierungssysteme (BMA und SAA) an den Standorten Lokstedt und Rothenbaum.
Norddeutscher Rundfunk Hugh-Greene-Weg 1 22529 Hamburg, Norddeutscher Rundfunk Rothenbaumchaussee 132-134 20149 Hamburg
Wartung, Installation und Instandsetzung der Alarmierungssysteme (BMA und SAA) an den Standorten Lokstedt und Rothenbaum.
Brandmeldeanlagen:
- Demontagen, Instandsetzungen, Verkabelung, Neuinstallationen und Wartung und Inspektion der Brandmeldeanlagen (Zentralen und Melder)
Sprachalarmanlagen:
- Demontagen, Instandsetzungen, Verkabelung, Neuinstallationen und Wartung und Inspektion der Lautsprecher (exklusive der Zentralentechnik).
Rahmendaten Standort Rothenbaum:
- 21 Häuser,
- 49.000 m2 Nutzfläche,
- 11 SAA-Zentralen (Esser Variodyn)
- 1.536 Lautsprecher,
- 97 Alarmtableaus,
- 8 BMA-Zentralen (Esser IQ8-Control, FlexES-Control),
- 3.161 automatischen Brandmelder,
- 333 Handmelder,
- 1 Managementsystem (Esser FlexES-Guard)
Rahmendaten Standort Lokstedt:
- 22 Häuser,
- 62.000 m2 Nutzfläche,
- 13 SAA-Zentralen (Esser Variodyn),
- 2.587 Lautsprecher,
- 31 Alarmtableaus,
- 14 BMA-Zentralen (Esser IQ8-Control, FlexES-Control),
- 5.496 automatischen Brandmelder,
- 480 Handmelder,
- 1 Managementsystem (Esser FlexES-Guard)
Die Installations- und Instandsetzungsarbeiten sind in der Regel im laufenden Betrieb auszuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe SSP Schwachstrom-Partner GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Barsbüttel
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 22885
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6FYYH9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht:
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
- das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]