Printpublikationen Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2021-237-13-IK 2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Printpublikationen
Rahmenvertrag für die konzeptionelle, grafische und redaktionelle Erstellung und laufende Aktualisierung von Printpublikationen
Berlin
Gestaltung von Publikationen für die Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Bundestages: Konzeption, grafische und digitale Gestaltung, Text- und Bildredaktion, Druckvorbereitung sowie Aktualisierung Gegenstand des Auftrages sind - die Erstellung neuer Publikationen der Öffentlichkeitsarbeit der AG jeweils in dem gewünschten Umfang mit Vorlage einer Gesamt-Konzeption der Publikation, der grafischen und digitalen Gestaltung, der Text- und Bildredaktion sowie der Druckvorbereitung durch den Auftragnehmer, und - die Aktualisierung bestehender Publikationen der Auftraggeberin, insbesondere in Bezug auf die Text- und Bildredaktion, sowie die grafische und digitale Gestaltung durch den Auftragnehmer. Dabei hat der Auftragnehmer der Auftraggeberin vorzuschlagen, in welchem Umfang, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form (Printversion und/oder Digitalversion) Aktualisierungen vorgenommen werden sollen. Ziel ist es, die Publikationen aktuell zu halten. Eine erforderliche Aktualisierung kann der AN auch zum Anlass nehmen, die Erstellung einer neuen Publikation anzuregen. Publikationen im Sinne dieses Vertrages sind insbesondere Broschüren und Faltblätter (sog. Flyer), ggf. mit einseitig oder beidseitig bedruckten Einlegern, sowie sonstige Druckwerke wie z.B. im beschränkten Umfang Bücher und Lehrmaterial für Pädagogen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Printpublikationen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33619
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.