uPva Stuttgart-Stadtmitte; bauliche Maßnahmen (ERA) Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47164
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
uPva Stuttgart-Stadtmitte; bauliche Maßnahmen (ERA)
- Betonstahl 3,5 t
- Beton 34,5 m3
- Brandschutztüren 24 Stück
- Brandschutzschottungen 80 Stück
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
uPva Stuttgart-Stadtmitte; bauliche Maßnahmen (ERA)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Hinweise des Auftraggebers zu Corona: 1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen. 2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen. Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
uPva Stuttgart-Stadtmitte; bauliche Maßnahmen (ERA)
- Betonstahl 3,5 t
- Beton 34,5 m3
- Brandschutztüren 24 Stück
- Brandschutzschottungen 80 Stück
LÄA 01 Die Leistungen für den Rückbau TGA waren ursprünglich im Gewerk Lüftung vorgesehen. Diese Ausschreibung konnte aber letztlich nicht beauftragt werden, weil technische Details nicht durch die (einzige) Bieterfirma nicht geklärt werden konnten. Da die Firma für das Gewerk Bau schon beauftragt war und für
deren Arbeiten die Baufreiheit und damit der Rückbau TGA unerlässlich war, wurde dieser Teil aus der Ausschreibung Lüftung herausgenommen und an den AN Bau vergeben. Ansonsten hätten extreme Stillstandszeiten gedroht.
Die Leistungen mussten zwingend ausgeführt werden, da sonst für das Gewerk Bau keine Baufreiheit bestanden hätte und dann auch diese Leistungen nicht umsetzbar gewesen wären. Durch eine erneute Ausschreibung wären die geplanten Sperrpausen nicht umsetzbar gewesen.