Zu- und Ersatzbau Schulgebäude und 2-Feldsporthalle, Abbruch, Außenanlagen, Stadtteilschule Ehestorfer Weg 14, 21075 Hamburg – Projektsteuerungs- und Projektleitungsleistungen in Anlehnung an § 2 & 3 AHO, Schriftenreihe Nr. 9 Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VgV VV 010-21 FL
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zu- und Ersatzbau Schulgebäude und 2-Feldsporthalle, Abbruch, Außenanlagen, Stadtteilschule Ehestorfer Weg 14, 21075 Hamburg – Projektsteuerungs- und Projektleitungsleistungen in Anlehnung an § 2 & 3 AHO, Schriftenreihe Nr. 9
GMH Gebäudemanagement Hamburg GmbH, hier die Region GMH Süd, betreut für die Freie und Hansestadt Hamburg die Standorte der allgemeinbildenden Schulen südlich der Norderelbe. Die Bewirtschaftung der Liegenschaften umfasst auch bauliche Maßnahmen wie Instandsetzung, Neu- und Umbau. Daraus resultiert eine ganzheitliche Betrachtung der wirtschaftlichen Zusammenhänge zwischen Bauinvestitions- und Betriebskosten. Neben dem Ziel der wirtschaftlichen Umsetzung der übertragenen Leistungen verfolgt GMH ein hohes Maß an Transparenz und Beteiligung der Schulen.
GMH beabsichtigt, auf Grund des Schulentwicklungsplans, die Stadtteilschule Ehestorfer Weg, Ehestorfer Weg 14, 21075 Hamburg zu erweitern. Auf dem Grundstück der Schule befinden sich derzeit 13 Gebäude und eine mobile Klassenanlage, die den Raumbedarf für die bereits gestiegenen Schülerzahlen deckt.
Die Schule soll durch einen Neubau ergänzt werden, damit die 5-zügige Sekundarstufe I und die 3-zügige Sek II ausreichend Raum haben. Der Neubau soll im östlichen Bereich des Grundstückes erfolgen. Die Bestandsgebäude 04, 06, 07, 08 und 12 müssen abgebrochen werden, um die Erweiterung realisieren zu können.
Näheres siehe Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung.
Hamburg
Die Stadtteilschule Ehestorfer Weg, Ehestorfer Weg 14, 21075 Hamburg, soll durch einen Neubau ergänzt werden, damit die 5-zügige Sekundarstufe I und die 3-zügige Sek II ausreichend Raum haben. Der Neubau soll im östlichen Bereich des Grundstückes erfolgen. Die Bestandsgebäude 04, 06, 07, 08 und 12 müssen abgebrochen werden, um die Erweiterung realisieren zu können.
Die zu steuernde Leistung umfasst den Zu- und Ersatzbau mit einer 2-Feld-Sporthalle, sämtlich im KfW40-Standard, den Abriss der Gymnastikhalle, dreier Klassengebäude und eines Nebengebäudes, den Umbau des Gebäudes 10 mit den Fachklassen und die Wiederherrichtung der Außenanlagen. Die Bauleistungen sind in Einzelgewerkevergaben geplant.
Die Fertigstellung der Neubauten ist für Sommer 2024 geplant. Im Vorfeld soll der Umbau des Gebäudes 10 erfolgen sowie die für die Errichtung der Neubauten erforderlichen Abbrüche. Im Anschluss erfolgt der Abbruch des Gebäudes 8 und die Gestaltung der Außenanlagen.
Die Leistungsphase 0 und die Machbarkeitsstudie wurden durch TUN Architektur erarbeitet. Die erstellten Unterlagen werden den Bewerbern zur Verfügung gestellt.
Das Projektbudget (KG 200-700) inkl. PS beträgt ca. 18,855 Mio. Euro brutto.
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
Projektsteuerung und -leitung:
• für die Projektstufen 1 und 2, Handlungsbereiche A-E in Anlehnung an §2 AHO Heft Nr. 9;
• Projektleitungsaufgaben für die Projektstufen 1 und 2 in Anlehnung an § 3 AHO Heft Nr. 9,
• für die Projektstufen 3 bis 5, Handlungsbereiche A- E in Anlehnung an §2 AHO Heft Nr. 9 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem AG festzulegenden Stufen);
• Projektleitungsaufgaben für die Projektstufen 3 bis 5 in Anlehnung an § 3 AHO Heft Nr. 9 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
• Besondere Leistungen in allen Projektstufen in Anlehnung a § 2 AHO Heft Nr. 9 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggfs. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen und Umfang) z. B. Begleitung des Umzugsmanagements
Hinweis: Zum Schutz aller am Verfahren Beteiligten vor den mit der Verbreitung von COVID-19 einhergehenden Gesundheitsgefahren behält sich der AG vor, die Verhandlung ohne Verhandlungstermin durchzuführen (vgl. §17 Abs. 11 VgV).
Eine Vertretung der Schulleitung und ggf. weitere Vertreter aus behördlichem Kontext werden ggf. in beratender Funktion an die Angebotsbewertung einbezogen.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch konsalt Gesellschaft für Stadt- und Regionalanalysen und Projektentwicklung GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
- für die Projektstufen 3 bis 5, Handlungsbereiche A- E in Anlehnung an §2+3 AHO Heft Nr. 9 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem AG festzulegenden Stufen);
- Projektleitungsaufgaben für die Projektstufen 3 bis 5 in Anlehnung an § 3 AHO Heft Nr. 9 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
- Besondere Leistungen in allen Projektstufen in Anlehnung a § 2 AHO Heft Nr. 9 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggfs. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen und Umfang) z. B. Begleitung des Umzugsmanagements
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Zu- und Ersatzbau Schulgebäude und 2-Feldsporthalle, Abbruch, Außenanlagen, Stadtteilschule Ehestorfer Weg 14, 21075 Hamburg – Projektsteuerungs- und Projektleitungsleistungen in Anlehnung an § 2 & 3 AHO, Schriftenreihe Nr. 9
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]