Betrieb eines Bürger-Service-Centers (Interimsvergabe) Referenznummer der Bekanntmachung: 04513-8-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: 10117 Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bmbf.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb eines Bürger-Service-Centers (Interimsvergabe)
Das BMBF sucht für den Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten ab dem 01.04.2022 einen Betreiber für einen Bürgerservice zur Bearbeitung von telefonischen und schriftlichen Anfragen unterschiedlicher Komplexität.
Kann aufgrund der Art der Leistungserbringung nicht genannt werden. Dezentral.
s. Ziffer II. 1.4
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
1. Der erfolgreiche Bieter muss unmittelbar nach Zuschlagserteilung mit der Auftragsausführung beginnen können. Der derzeitige Vertrag kann aus vergaberechtlichen Gründen nicht fortgeführt werden.
2. Der jetzige AN bringt langjährige Erfahrung in der Beratung zu allgemeinen Themen des BMBF sowie zu den Fachthemen BAföG, Aufstiegs-BAföG, Bildungsprämie und Weiterbildung mit.
3. Sämtliche technischen Voraussetzungen für einen Start zum 01.04.2022 sind bei dem jetzigen AN vorhanden. Die Hotlines können ohne zeitliche Unterbrechung sowie ohne Qualitätsverlust betrieben werden.
4. Bei einem neuen Auftragnehmer muss vor Beginn der Auftragsausführung zudem eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen werden. Auch ein sol-cher Vorgang bedarf eines gewissen Vorlaufs. Bei dem Bestandsauftragnehmer kann auf die bestehende ADV aufgesetzt und diese kurzfristig verlängert werden.
5. Mit der Ausschreibung 04513-8 (2021) ist allen Marktteilnehmern die Gelegenheit gegeben worden, für die Einrichtung und den Betrieb eines Bürger-Service-Centers für das BMBF Angebote abzugeben. Es sind lediglich zwei Angebote abgegeben worden und zwar vom Bestandsauftragnehmer, der hier zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll und von einem weiteren Bieter. Es wird derzeit darüber ge-stritten, ob dieser weitere Bieter in der Lage ist, den Auftrag in der notwendigen Qualität auszuführen. In jedem Fall ist es so, dass bei einer Auftragsübernahme durch diesen Bieter aufgrund des niedrigen Qualitätsstandards erhebliche Aufwendungen des Auftraggebers in die Wissens- und Kompetenzvermittlung sowie in die Qualitätskontrolle einzubringen sind.
6. Der Aufwand für die Fachreferate im BMBF bei der Mitwirkung der Schulung der Berater eines neuen Dienstleisters ist in Anbetracht der Kürze des angestrebten Leistungszeitraums (sechs Monate mit evtl. zweimal drei Monate Verlängerung) nicht verhältnismäßig: Das Fachreferat muss Informationen für den AN zusammenstellen, Schulungsunterlagen überprüfen, ggf. an der Schulung selbst mitwirken, Kontrollen von Schreiben und Telefonaten durchführen, die insbesondere bei einem neuen AN zu Beginn sehr hoch sind und für die kurze Dauer des Vertrages nicht verhältnismäßig.
7. Der jetzige AN zeichnet sich durch eine sorgfältige und zuverlässige Arbeitsweise aus. Weitere Aufwendungen bezüglich der Migration und Einarbeitung sind nicht erforderlich. Dies zeichnet ihn für die Interimsvergabe aus.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Betrieb eines Bürger-Service-Centers (Interimsvergabe)
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: BonnBonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach
Ein-gang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergan-gen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist,
bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung
informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung
erfolgt zehn Ka-lendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen
Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen
Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend
gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem
Auftraggeber
gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen
spätes-tens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung o-der zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeun-terlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem
hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]