Betrieb eines Bürger-Service-Centers (Interimsvergabe) Referenznummer der Bekanntmachung: 04513-8-1

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: 10117 Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bmbf.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.evergabe-online.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Betrieb eines Bürger-Service-Centers (Interimsvergabe)

Referenznummer der Bekanntmachung: 04513-8-1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das BMBF sucht für den Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten ab dem 01.04.2022 einen Betreiber für einen Bürgerservice zur Bearbeitung von telefonischen und schriftlichen Anfragen unterschiedlicher Komplexität.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Kann aufgrund der Art der Leistungserbringung nicht genannt werden. Dezentral.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

s. Ziffer II. 1.4

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
  • Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:

1. Der erfolgreiche Bieter muss unmittelbar nach Zuschlagserteilung mit der Auftragsausführung beginnen können. Der derzeitige Vertrag kann aus vergaberechtlichen Gründen nicht fortgeführt werden.

2. Der jetzige AN bringt langjährige Erfahrung in der Beratung zu allgemeinen Themen des BMBF sowie zu den Fachthemen BAföG, Aufstiegs-BAföG, Bildungsprämie und Weiterbildung mit.

3. Sämtliche technischen Voraussetzungen für einen Start zum 01.04.2022 sind bei dem jetzigen AN vorhanden. Die Hotlines können ohne zeitliche Unterbrechung sowie ohne Qualitätsverlust betrieben werden.

4. Bei einem neuen Auftragnehmer muss vor Beginn der Auftragsausführung zudem eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen werden. Auch ein sol-cher Vorgang bedarf eines gewissen Vorlaufs. Bei dem Bestandsauftragnehmer kann auf die bestehende ADV aufgesetzt und diese kurzfristig verlängert werden.

5. Mit der Ausschreibung 04513-8 (2021) ist allen Marktteilnehmern die Gelegenheit gegeben worden, für die Einrichtung und den Betrieb eines Bürger-Service-Centers für das BMBF Angebote abzugeben. Es sind lediglich zwei Angebote abgegeben worden und zwar vom Bestandsauftragnehmer, der hier zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll und von einem weiteren Bieter. Es wird derzeit darüber ge-stritten, ob dieser weitere Bieter in der Lage ist, den Auftrag in der notwendigen Qualität auszuführen. In jedem Fall ist es so, dass bei einer Auftragsübernahme durch diesen Bieter aufgrund des niedrigen Qualitätsstandards erhebliche Aufwendungen des Auftraggebers in die Wissens- und Kompetenzvermittlung sowie in die Qualitätskontrolle einzubringen sind.

6. Der Aufwand für die Fachreferate im BMBF bei der Mitwirkung der Schulung der Berater eines neuen Dienstleisters ist in Anbetracht der Kürze des angestrebten Leistungszeitraums (sechs Monate mit evtl. zweimal drei Monate Verlängerung) nicht verhältnismäßig: Das Fachreferat muss Informationen für den AN zusammenstellen, Schulungsunterlagen überprüfen, ggf. an der Schulung selbst mitwirken, Kontrollen von Schreiben und Telefonaten durchführen, die insbesondere bei einem neuen AN zu Beginn sehr hoch sind und für die kurze Dauer des Vertrages nicht verhältnismäßig.

7. Der jetzige AN zeichnet sich durch eine sorgfältige und zuverlässige Arbeitsweise aus. Weitere Aufwendungen bezüglich der Migration und Einarbeitung sind nicht erforderlich. Dies zeichnet ihn für die Interimsvergabe aus.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 04513-8-1
Bezeichnung des Auftrags:

Betrieb eines Bürger-Service-Centers (Interimsvergabe)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
31/03/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: BonnBonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach

Ein-gang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,

vergan-gen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist,

bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung

informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung

erfolgt zehn Ka-lendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen

Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der

Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen

Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend

gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem

Auftraggeber

gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen

Vergabevorschriften,

die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen

spätes-tens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

Bewerbung o-der zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt

werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die

erst in den Vergabeun-terlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum

Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem

hingewiesen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/04/2022