Grundinstandsetzung St. Pauli Elbtunnel, 5. BA Weströhre, Fliesenbeschaffung Referenznummer der Bekanntmachung: TD-0066-22-VT-EU

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2544
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/110432
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://my.vergabe.rib.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Hafeneinrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Grundinstandsetzung St. Pauli Elbtunnel, 5. BA Weströhre, Fliesenbeschaffung

Referenznummer der Bekanntmachung: TD-0066-22-VT-EU
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
44111700 Fliesen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Zuge der Grundinstandsetzung des St. Pauli Elbtunnel wurde nach den abgeschlossenen Instandsetzungsarbeiten in den Schachtgebäuden St. Pauli und Steinwerder und der Oströhre mit der Instandsetzung der Weströhre begonnen. Diese soll in Anlehnung an die instandgesetzte Oströhre saniert und wiederhergestellt werden.

Es sind die Belange des Denkmalschutzamtes zu berücksichtigen. Für die Grundinstandsetzung der Weströhre wurden von "der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)" mit dem Bescheid vom 01.03.2019 Zuwendungen für die besonderen Aufwendungen bewilligt.

Die Leistungen zur Fliesenbeschaffung beinhalten u. a. folgenden Leistungen:

- Keramische Sockelfliesen herstellen (Porphyrfliese) ca. 18.700 St

- Keramische Wandfliesen herstellen ca. 70.000 St

- Keramische Gewölbefliesen herstellen ca. 306.000 St

- Herstellung der Fliesen inkl. verschiedener Formteile und Farbnuancen nach genauem Vorbild

- Termingerechte Lieferung auf die Baustelle in mehreren Chargen

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Erscheinungsbild der Weströhre soll auf Anforderung und in enger Abstimmung des Amtes für Denkmalschutz in Anlehnung an den bauzeitlichen Zustand wiederhergestellt werden.

Mit heutigen Produktionsbedingungen und -mitteln sind die keramischen Scherben und Oberflächen des Urzustandes in Bezug auf Qualität und Aussehen nachzubilden, um den ursprünglichen Charakter des Bauwerks zu erhalten.

Folgende Leistungen sind zu erbringen:

- Fliesenherstellung

- Gewölbefliesen ca. 2.700 m2

- Wandfliesen ca. 1.440 m2

- Formteile Wandfliesen ca. 135 m2

- Sockelfliesen ca. 280 m2

- Formteile Sockelfliesen ca. 80 m2

- Lieferung der hergestellten Fliesen in mehreren Chargen auf Abruf.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 100 % anhand einer einzureichenden Musterfliese bewertet,

Die Auswertung der Technischen Leistungsfähigkeit (Musterfliese) erfolgt nur für Bewerber, die die Mindestanforderungen in Bezug auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Anzahl der techn. Mitarbeiter in der Produktion sowie der geforderten Produktionsmenge an Feinsteinzeug (Kategorien D.1 bis D.3) gemäß Abschnitt III.1.2 Wirtschafliche und finanzielle Leistungsfähigkeit erfüllen.

Es ist eine Musterfliese im Format 15x15 cm herstellen und bis zum Submissionstermin einreichen , die einer zuvor von der HPA abgeforderten Referenzfliese gleichen muss.

ABFORDERUNG DER REFERENZFLIESE:

Als Vorlage für die einzureichende Musterfliese hat der Bewerber eine Referenzfliese bei der HPA abzufordern.

Zur Abforderung der Referenzfliese sendet der Bewerber den „Bestellschein Referenzfliese u. Analytik“ über das Frage-Antwort-Tool der E-Vergabe Plattform www.vergabe.rib.de an die HPA. Mit der Unterzeichnung des Bestellscheins bestätigt der Bewerber den sachgemäßen Umgang mit der zur Verfügung gestellten Referenzfliese. Der „Bestellschein Referenzfliese u. Analytik“ liegt den Vergabeunterlagen bei.

Die Referenzfliese wird nach Eingang des Bestellscheins kurzfristig, maximal innerhalb von 10 Kalendertagen von der HPA an den Bewerber versandt.

EINREICHEN MUSTERFLIESE und REFERENZFLIESE:

Der Bewerber hat eine Musterfliese herzustellen und zusammen mit der zur Verfügung gestellten Referenzfliese bis zum Submissionstermin bei der HPA einzureichen:

Hamburg Port Authority

Submissionsstelle

Brooktorkai 1

20457 Hamburg

Aufgrund der aktuellen Situation soll der Bewerber vor Abgabe der Musterfliese einen Übergabetermin mit der Submissionsstelle vereinbaren. Telefon: +49 40 42847- 2544 oder +49 040 42847- 3919.

Eigenständige Ortstermine zur Besichtigung der in der Oströhre verbauten Fliesen sind jederzeit möglich, da der St.Pauli Elbtunnel öffentlich zugänglich und ganztägig geöffnet ist.

BEWERTUNG DER MUSTERFLIESE:

Die eingesandte Musterfliese muss bezüglich Glanz, Farbigkeit, Glasuroberfläche und Glasurstärke,

Form und Kantenausbildung / Spacer optisch und technisch so nah wie möglich an das Vorbild der

Referenzfliese heranreichen.

Die Qualität der eingesandten Musterfliese wird im Rahmen der Bewerbungsphase durch eine nicht

unmittelbar am Vergabeverfahren beteiligten, fachkundigen Jury geprüft und nach objektiven Kriterien bewertet.

Die einzelnen Kriterien A bis D werden mit jeweils 0 bis 5 Punkten bewertet.

A - Glanz,

B - Farbigkeit,

C - Glasuroberfläche und Glasurstärke,

D - Form, Kantenausbildung, Spacer,

Die Musterfliese muss eine Mindestpunktzahl bei der Bewertung erreichen. Der Bewerber muss in Summe mindestens 10 Punkte sowie in allen Kriterien mindestens einen Punkt erzielen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen.

Die Details zur Punktevergabe sind den barierrefrei zugänglichen Vergabeunterlagen "Information zum Bewerberbogen" sowie "Bewertungsbogen Info" zu entnehmen.

Die gemäß Rangreihenfolge am besten geeigneten Bewerber mit den höchsten Punktzahlen

(max.5) werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die anderen Bewerber erhalten eine entsprechende Information über die Nichtberücksichtigung im weiteren Vergabeverfahren.

Ist die maximal vorgesehene Anzahl der Bewerber für die Überführung in das Verhandlungsverfahren

erreicht und befinden sich zudem weitere Bewerber auf ranggleicher Position, wird die Anzahl der

Teilnehmer für das Verhandlungsverfahren entsprechend erhöht.

HINWEIS: Im nachfolgenden Verhandlungsverfahren müssen weitere Fliesen hergestellt werden. Informationen sind den Vergabeunterlagen "Information zum Bewerberbogen" im Kapitel 11 zu entnehmen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1.) Angaben, ob und auf welche Art die Bewerberinnen und Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind oder ob und auf welche Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten, sofern dem nicht berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen (Kategorie A.5 gem. Bewerberbogen).

2.) Darstellung der Organisationsstruktur des Unternehmens, der Standorte und der Niederlassungen. Sofern die Ausführung durch eine Niederlassung erfolgen soll, sind die abgefragten Daten für die Niederlassung zu erstellen. (Kategorie A.6 gem. Bewerberbogen)

3.) Bescheinigung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (Kategorie A.8 gem. Bewerberbogen)

4.) Formlose Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und 124 GWB 2016 vorliegen (Kategorie A.9 gem. Bewerberbogen).

5.) Bestehende Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung (Kategorie A.10 gem. Bewerberbogen)

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1.) Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. (Kategorie D.1 gem. Bewerberbogen)

2.) Produktionsmenge des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Bereich Feinsteinzeugfliesen. Soweit die Produktionsmengen des Unternehmens mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sind die jeweiligen Anteile des Unternehmens gesondert anzugeben.. (Kategorie D.2 gem. Bewerberbogen)

3.) Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte im Bereich Produktion, gegliedert nach Berufsgruppen(. (Kategorie D.3 gem. Bewerberbogen)

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 1. Gesamtumsatz: Der Jahresumsatz (ggf. auch der Bewerbergemeinschaft) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 2,0 Mio. € netto im Durchschnitt betragen.

zu 2: Die Produktionsmenge im Bereich Feinsteinzeugfliesen nach DIN EN 14411 der letzten drei

abgeschlossenen Geschäftsjahren muss mindestens 6.000 m2 pro Jahr betragen.

zu 3: Die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte im Bereich Produktion, gegliedert nach Berufsgruppen (Lehrling, Geselle, Meister, Ingenieur, Produktionsleitung) beträgt mindestens 5 Mitarbeiter.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1.) Die Bewerber müssen zum Nachweis der Eignung eine Musterfliese im Format 15x15 cm herstellen und bis zum Submissionstermin einreichen. Die Musterfliese muss einer vom Bewerber bei der HPA abzufordernden Referenzfliese gleichen. (Kategorie E.7 gem. Bewerberbogen)

Erläuterung zum Prozess der Abforderung und Einreichen der Referenzfliese siehe Abschnitt II.2.9 dieser Veröffentlichung.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Es ist eine Musterfliese im Format 15x15 cm herstellen und bis zum Submissionstermin einreichen , die einer zuvor von der HPA abgeforderten Referenzfliese gleichen muss.

Die eingesandte Musterfliese muss bezüglich Glanz, Farbigkeit, Glasuroberfläche und Glasurstärke,

Form und Kantenausbildung / Spacer optisch und technisch so nah wie möglich an das Vorbild der

Referenzfliese heranreichen.

Die Qualität der eingesandten Musterfliese wird im Rahmen der Bewerbungsphase durch eine nicht

unmittelbar am Vergabeverfahren beteiligten, fachkundigen Jury geprüft und nach objektiven Kriterien bewertet.

Die Musterfliese muss eine Mindestpunktzahl bei der Bewertung erreichen. Der Bewerber muss in Summe mindestens 10 Punkte sowie in allen Kriterien mindestens einen Punkt erzielen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen.

Die Details zur Bewertung sind im Abschnitt II.2.9 beschrieben.

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand von folgenden Kriterien:

100 % technische und berufliche Leistungsfähigkeit anhand der einzureichenden Musterfliese.

Die Details zur Bewertung sind im Abschnitt II.2.9 beschrieben.

III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

Werden erst in den Vergabeunterlagen für das Verhandlungsverfahren gefordert (2.Stufe des Vergabeverfahrens)

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

Werden erst in den Vergabeunterlagen für das Verhandlungsverfahren gefordert (2.Stufe des Vergabeverfahrens)

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem(r) Vertreter(in)

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Aufgrund des hohen Anspruches des Auftraggebers sowie des Denkmalschutzamtes an die Qualität und Detailgenauigkeit der zu produzierenden Fliesen und der damit verbundenen erforderlichen engen und kontinuierlichen Abstimmung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber im Vorfeld und während der Fliesenherstellung, ist die Vergabe von Kernleistungen an Nachunternehmer ausgeschlossen. Sämtliche Kernleistungen sind vom Auftragnehmer im eigenen Betrieb selbst auszuführen und dürfen nicht an Nachunternehmer vergeben werden.

Zu den Kernleistungen gehören die Herstellung der Musterfliesen für die spätere Produktion, die technische Bearbeitung zur Entwicklung der Produktion sowie die Produktion der Fliesen.

Einer Vergabe von Leistungen an Nachunternehmer, die nicht Kernleistungen sind, kann nach Abstimmungen mit dem Auftraggeber im Einzelfall zugestimmt werden.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/07/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1.) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der SektVO 2016.

2.) Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerb. Die zu erbringende Leistung ist unter Pkt. II.1.4) und II.2.4) grob beschrieben.

3.) Unter www.vergabe.rib.de ist ein Bewerberbogen und dazugehörige Anlagen abzurufen. Dieser Bewerberbogen beschreibt die für den Teilnahmeantrag zwingend einzuhaltende Form. Der ausgefüllte Bewerberbogen ist mit den Teilnahmeunterlagen einzureichen. Andere schriftliche Unterlagen werden in dieser Phase nicht zur Verfügung gestellt.

4.) Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen und allen einzureichenden Unterlagen/Anlagen und Nachweisen muss ausschließlich auf elektronischen Weg (digital) erfolgen. Hierzu ist bei den Vergaben der Hamburg Port Authority AöR und ihren Tochterunternehmen zwingend die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de zu nutzen. Teilnahmeanträge in Papierform sind nicht mehr zulässig und müssen zwingend ausgeschlossen werden. Eine (kostenfreie) Registrierung auf der Plattform ist hierbei erforderlich. Teilnahmeanträge müssen über die Vergabeplattform elektronisch in Textform, elektronisch mit fortgeschrittener Signatur oder elektronisch mit qualifizierter Signatur zum vorgegebenen Termin eingereicht werden. Ein nicht form- oder fristgerecht übermittelter Teilnahmeantrag wird ausgeschlossen. Es sind nur Teilnahmeanträge zur Öffnung zugelassen, die bis zum Ablauf der Teilnahmefrist elektronisch über die Vergabeplattform eingegangen sind.

AUSNAHME: Ausschließlich die Einreichung der im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes herzustellenden MUSTERFLIESE und der abzufordernden REFERNZFLIESE kann naturgemäß nicht digital erfolgen. Details zum Abfordern und Einreichen siehe Abschnitt II.2.9.

5.) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen, jedoch ist die Bildung einer Bewerbergemeinschaft zu begründen. Der Bewerberbogen ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzureichen, nicht jedoch für Nachunternehmer. Weitere Angaben, s. Kapitel 5 in den Informationen zum Bewerberbogen.

6.) Nachunternehmer: s. Kapitel 6 in den Informationen zum Bewerberbogen und II.2.2 der Bekanntmachung. Die Vergabe von Kernleistungen an Nachunternehmer ausgeschlossen. Zu den Kernleistungen gehören die Herstellung der Musterfliesen für die spätere Produktion, die technische Bearbeitung zur Entwicklung der Produktion sowie die Produktion der Fliesen.

7.) Ausländische Bewerber/Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes gem. Pkt. III.1) einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen gem. Pkt III.1) kann vom Auftraggeber eine Übersetzung in deutscher Sprache nachgefordert werden.

8.) Sollten sich aus Sicht des Bewerbers Nachfragen ergeben, sind diese über die Vergabe-Plattform oder mit Angabe der Vergabenummer per E-Mail an folgende Adresse zu richten:

E-Mail: [gelöscht]

Rechtzeitig beim Auftraggeber beantragte Auskünfte zu den Bewerbungsunterlagen werden in der nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 SektVO vorgesehenen Frist vor Eingang der Teilnahmeanträge erteilt.

Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sind unter www.vergabe.rib.de veröffentlicht. Der Bewerber hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Informationen abzurufen.

9.) Im Teilnahmewettbewerb werden nur Bewerber berücksichtigt, welche die unter Pkt. III.1) angegebenen Teilnahmebedingungen erfüllen. Die am besten geeigneten Bewerber erhalten nach Auswertung der Teilnahmeanträge detaillierte Ausschreibungsunterlagen und werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die anderen Bewerber erhalten eine Information über die Nichtberücksichtigung im weiteren Vergabeverfahren. Details zur Auswahl der am besten geeigneten Bewerber ist Abschnitt II.2.9 und. Kapitel 10 der Informationen zum Bewerberbogen zu entnehmen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016 nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]2544
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/04/2022