Rahmenvereinbarung zur Arbeitnehmerüberlassung und Fachkräftevermittlung Referenznummer der Bekanntmachung: B43_HSE-2022-210-0005
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 20539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamburgwasser.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.hamburgwasser.de/NetServer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 20539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamburgwasser.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Arbeitnehmerüberlassung und Fachkräftevermittlung
Rahmenvereinbarung zur Arbeitnehmerüberlassung und Fachkräftevermittlung.
Personal für Tätigkeiten im Betriebsrestaurant (bspw. Essenausgabe, Spülhilfe)
Die Einkaufsgemeinschaft HAMBURG WASSER, bestehend aus der Hamburger Wasserwerke GmbH (HWW) und der Hamburger Stadtentwässerung AöR (HSE) schreibt unter der Federführung der HSE o.g. Leistung aus.
Die Auftragnehmer erhalten als Rahmenvereinbarungspartner einzelne Aufträge für die Unterstützung des Auftraggebers bei der Durchführung von Tätigkeiten, zur Sicherstellung und Stabilisierung des Betriebes durch Überlassung, Fachkräftevermittlung und/oder Recruiting von Mitarbeitern im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung nach AÜG (beispielsweise Arbeitnehmerüberlassung Betriebssupport IT, Personal & Multiprojektmanagement, Tätigkeiten im Betriebsrestaurant, Poststelle, Laboranten, Elektroniker, Techniker, Ingenieure, Informatiker, Techn./Gewerbl. Mitarbeiter sowie Mitarbeiter mit wirtschaftswissenschaftlichen Studium - siehe Losteilung).
Benötigte Dienstleistungen umfassen die Überlassung von Mitarbeitern (Leiharbeit) in geeigneten Gebieten (siehe Losteilung). In dringenden Fällen zum nächsten Tag. Die Vermittlung von selbstständigen Dienstleistern (Einsatzzeitpunkt nach Absprache), sowie der Vermittlung von neuen Mitarbeitern (Einsatzzeitpunkt ebenfalls nach Absprache). Der zeitliche Bedarf der überlassenen Mitarbeiter (Leiharbeit) ist variabel. Eine verpflichtende Abnahme- bzw. Auftragsmengen sind nicht gegeben. Aus den Erfahrungswerten der Vergangenheit ist davon auszugehen, dass das Gesamtvolumen dieser Ausschreibung oberhalb des EU-Schwellenwertes liegen wird.
Es gilt die Grundregel des Equal-Pay (Ausnahmen werden durch das Leistungsverzeichnis je Los bestimmt), ab dem ersten Arbeitstag im HAMBURG WASSER Konzern. D. h. das Personal erhält die Vergütung gem. gültigem Tarifvertrag (sichergestellt durch den jeweiligen Auftragnehmer).
Sollte das vermittelte Personal aufgrund individuellem Fehlverhalten des eingesetzten Mitarbeiters, festgestellt durch den/die Vertreter des Auftraggebers, während der Einsatzzeit das Unternehmen verlassen, ist unverzüglich ein aufpreisloser Ersatz durch den Auftragnehmer zu stellen. Krankheitsausfall wird nicht vergütet, zudem ist ebenfalls zeitnah kostenneutraler Ersatz zu stellen. Für das Personal gelten im weiteren die Regelungen der gültigen Tarifverträge von HAMBURG WASSER, sowie Betriebs- und Dienstvereinbarungen des Auftraggebers.
Der Vertrag umfasst eine feste Laufzeit von zwei Jahren und beinhaltet eine Option auf eine Verlängerung um weitere zwei Jahre. Über die Nutzung der Option entscheiden die Auftraggeber nach 1,5 Jahren der festen Laufzeit.
Der Vertrag umfasst eine feste Laufzeit von zwei Jahren und beinhaltet eine Option auf eine Verlängerung um weitere zwei Jahre. Über die Nutzung der Option entscheiden die Auftraggeber nach 1,5 Jahren der festen Laufzeit.
Siehe Angaben im Fragebogen zur Eignungsprüfung.
Personal für Tätigkeitsumfeld Fachkraft
Die Einkaufsgemeinschaft HAMBURG WASSER, bestehend aus der Hamburger Wasserwerke GmbH (HWW) und der Hamburger Stadtentwässerung AöR (HSE) schreibt unter der Federführung der HSE o.g. Leistung aus.
Die Auftragnehmer erhalten als Rahmenvereinbarungspartner einzelne Aufträge für die Unterstützung des Auftraggebers bei der Durchführung von Tätigkeiten, zur Sicherstellung und Stabilisierung des Betriebes durch Überlassung, Fachkräftevermittlung und/oder Recruiting von Mitarbeitern im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung nach AÜG (beispielsweise Arbeitnehmerüberlassung Betriebssupport IT, Personal & Multiprojektmanagement, Tätigkeiten im Betriebsrestaurant, Poststelle, Laboranten, Elektroniker, Techniker, Ingenieure, Informatiker, Techn./Gewerbl. Mitarbeiter sowie Mitarbeiter mit wirtschaftswissenschaftlichen Studium - siehe Losteilung).
Benötigte Dienstleistungen umfassen die Überlassung von Mitarbeitern (Leiharbeit) in geeigneten Gebieten (siehe Losteilung). In dringenden Fällen zum nächsten Tag. Die Vermittlung von selbstständigen Dienstleistern (Einsatzzeitpunkt nach Absprache), sowie der Vermittlung von neuen Mitarbeitern (Einsatzzeitpunkt ebenfalls nach Absprache). Der zeitliche Bedarf der überlassenen Mitarbeiter (Leiharbeit) ist variabel. Eine verpflichtende Abnahme- bzw. Auftragsmengen sind nicht gegeben. Aus den Erfahrungswerten der Vergangenheit ist davon auszugehen, dass das Gesamtvolumen dieser Ausschreibung oberhalb des EU-Schwellenwertes liegen wird.
Es gilt die Grundregel des Equal-Pay (Ausnahmen werden durch das Leistungsverzeichnis je Los bestimmt), ab dem ersten Arbeitstag im HAMBURG WASSER Konzern. D. h. das Personal erhält die Vergütung gem. gültigem Tarifvertrag (sichergestellt durch den jeweiligen Auftragnehmer).
Sollte das vermittelte Personal aufgrund individuellem Fehlverhalten des eingesetzten Mitarbeiters, festgestellt durch den/die Vertreter des Auftraggebers, während der Einsatzzeit das Unternehmen verlassen, ist unverzüglich ein aufpreisloser Ersatz durch den Auftragnehmer zu stellen. Krankheitsausfall wird nicht vergütet, zudem ist ebenfalls zeitnah kostenneutraler Ersatz zu stellen. Für das Personal gelten im weiteren die Regelungen der gültigen Tarifverträge von HAMBURG WASSER, sowie Betriebs- und Dienstvereinbarungen des Auftraggebers.
Der Vertrag umfasst eine feste Laufzeit von zwei Jahren und beinhaltet eine Option auf eine Verlängerung um weitere zwei Jahre. Über die Nutzung der Option entscheiden die Auftraggeber nach 1,5 Jahren der festen Laufzeit.
Der Vertrag umfasst eine feste Laufzeit von zwei Jahren und beinhaltet eine Option auf eine Verlängerung um weitere zwei Jahre. Über die Nutzung der Option entscheiden die Auftraggeber nach 1,5 Jahren der festen Laufzeit.
Siehe Angaben im Fragebogen zur Eignungsprüfung.
Personal für Tätigkeiten als Elektroniker Betriebstechnik
Die Einkaufsgemeinschaft HAMBURG WASSER, bestehend aus der Hamburger Wasserwerke GmbH (HWW) und der Hamburger Stadtentwässerung AöR (HSE) schreibt unter der Federführung der HSE o.g. Leistung aus.
Die Auftragnehmer erhalten als Rahmenvereinbarungspartner einzelne Aufträge für die Unterstützung des Auftraggebers bei der Durchführung von Tätigkeiten, zur Sicherstellung und Stabilisierung des Betriebes durch Überlassung, Fachkräftevermittlung und/oder Recruiting von Mitarbeitern im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung nach AÜG (beispielsweise Arbeitnehmerüberlassung Betriebssupport IT, Personal & Multiprojektmanagement, Tätigkeiten im Betriebsrestaurant, Poststelle, Laboranten, Elektroniker, Techniker, Ingenieure, Informatiker, Techn./Gewerbl. Mitarbeiter sowie Mitarbeiter mit wirtschaftswissenschaftlichen Studium - siehe Losteilung).
Benötigte Dienstleistungen umfassen die Überlassung von Mitarbeitern (Leiharbeit) in geeigneten Gebieten (siehe Losteilung). In dringenden Fällen zum nächsten Tag. Die Vermittlung von selbstständigen Dienstleistern (Einsatzzeitpunkt nach Absprache), sowie der Vermittlung von neuen Mitarbeitern (Einsatzzeitpunkt ebenfalls nach Absprache). Der zeitliche Bedarf der überlassenen Mitarbeiter (Leiharbeit) ist variabel. Eine verpflichtende Abnahme- bzw. Auftragsmengen sind nicht gegeben. Aus den Erfahrungswerten der Vergangenheit ist davon auszugehen, dass das Gesamtvolumen dieser Ausschreibung oberhalb des EU-Schwellenwertes liegen wird.
Es gilt die Grundregel des Equal-Pay (Ausnahmen werden durch das Leistungsverzeichnis je Los bestimmt), ab dem ersten Arbeitstag im HAMBURG WASSER Konzern. D. h. das Personal erhält die Vergütung gem. gültigem Tarifvertrag (sichergestellt durch den jeweiligen Auftragnehmer).
Sollte das vermittelte Personal aufgrund individuellem Fehlverhalten des eingesetzten Mitarbeiters, festgestellt durch den/die Vertreter des Auftraggebers, während der Einsatzzeit das Unternehmen verlassen, ist unverzüglich ein aufpreisloser Ersatz durch den Auftragnehmer zu stellen. Krankheitsausfall wird nicht vergütet, zudem ist ebenfalls zeitnah kostenneutraler Ersatz zu stellen. Für das Personal gelten im weiteren die Regelungen der gültigen Tarifverträge von HAMBURG WASSER, sowie Betriebs- und Dienstvereinbarungen des Auftraggebers.
Der Vertrag umfasst eine feste Laufzeit von zwei Jahren und beinhaltet eine Option auf eine Verlängerung um weitere zwei Jahre. Über die Nutzung der Option entscheiden die Auftraggeber nach 1,5 Jahren der festen Laufzeit.
Der Vertrag umfasst eine feste Laufzeit von zwei Jahren und beinhaltet eine Option auf eine Verlängerung um weitere zwei Jahre. Über die Nutzung der Option entscheiden die Auftraggeber nach 1,5 Jahren der festen Laufzeit.
Siehe Angaben im Fragebogen zur Eignungsprüfung.
Personal für Tätigkeiten als Medizinische/r Fachangestellte/r
Die Einkaufsgemeinschaft HAMBURG WASSER, bestehend aus der Hamburger Wasserwerke GmbH (HWW) und der Hamburger Stadtentwässerung AöR (HSE) schreibt unter der Federführung der HSE o.g. Leistung aus.
Die Auftragnehmer erhalten als Rahmenvereinbarungspartner einzelne Aufträge für die Unterstützung des Auftraggebers bei der Durchführung von Tätigkeiten, zur Sicherstellung und Stabilisierung des Betriebes durch Überlassung, Fachkräftevermittlung und/oder Recruiting von Mitarbeitern im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung nach AÜG (beispielsweise Arbeitnehmerüberlassung Betriebssupport IT, Personal & Multiprojektmanagement, Tätigkeiten im Betriebsrestaurant, Poststelle, Laboranten, Elektroniker, Techniker, Ingenieure, Informatiker, Techn./Gewerbl. Mitarbeiter sowie Mitarbeiter mit wirtschaftswissenschaftlichen Studium - siehe Losteilung).
Benötigte Dienstleistungen umfassen die Überlassung von Mitarbeitern (Leiharbeit) in geeigneten Gebieten (siehe Losteilung). In dringenden Fällen zum nächsten Tag. Die Vermittlung von selbstständigen Dienstleistern (Einsatzzeitpunkt nach Absprache), sowie der Vermittlung von neuen Mitarbeitern (Einsatzzeitpunkt ebenfalls nach Absprache). Der zeitliche Bedarf der überlassenen Mitarbeiter (Leiharbeit) ist variabel. Eine verpflichtende Abnahme- bzw. Auftragsmengen sind nicht gegeben. Aus den Erfahrungswerten der Vergangenheit ist davon auszugehen, dass das Gesamtvolumen dieser Ausschreibung oberhalb des EU-Schwellenwertes liegen wird.
Es gilt die Grundregel des Equal-Pay (Ausnahmen werden durch das Leistungsverzeichnis je Los bestimmt), ab dem ersten Arbeitstag im HAMBURG WASSER Konzern. D. h. das Personal erhält die Vergütung gem. gültigem Tarifvertrag (sichergestellt durch den jeweiligen Auftragnehmer).
Sollte das vermittelte Personal aufgrund individuellem Fehlverhalten des eingesetzten Mitarbeiters, festgestellt durch den/die Vertreter des Auftraggebers, während der Einsatzzeit das Unternehmen verlassen, ist unverzüglich ein aufpreisloser Ersatz durch den Auftragnehmer zu stellen. Krankheitsausfall wird nicht vergütet, zudem ist ebenfalls zeitnah kostenneutraler Ersatz zu stellen. Für das Personal gelten im weiteren die Regelungen der gültigen Tarifverträge von HAMBURG WASSER, sowie Betriebs- und Dienstvereinbarungen des Auftraggebers.
Der Vertrag umfasst eine feste Laufzeit von zwei Jahren und beinhaltet eine Option auf eine Verlängerung um weitere zwei Jahre. Über die Nutzung der Option entscheiden die Auftraggeber nach 1,5 Jahren der festen Laufzeit.
Der Vertrag umfasst eine feste Laufzeit von zwei Jahren und beinhaltet eine Option auf eine Verlängerung um weitere zwei Jahre. Über die Nutzung der Option entscheiden die Auftraggeber nach 1,5 Jahren der festen Laufzeit.
Siehe Angaben im Fragebogen zur Eignungsprüfung.
Personal für Tätigkeiten als Facharzt-/ärztin für Arbeitsmedizin
Die Einkaufsgemeinschaft HAMBURG WASSER, bestehend aus der Hamburger Wasserwerke GmbH (HWW) und der Hamburger Stadtentwässerung AöR (HSE) schreibt unter der Federführung der HSE o.g. Leistung aus.
Die Auftragnehmer erhalten als Rahmenvereinbarungspartner einzelne Aufträge für die Unterstützung des Auftraggebers bei der Durchführung von Tätigkeiten, zur Sicherstellung und Stabilisierung des Betriebes durch Überlassung, Fachkräftevermittlung und/oder Recruiting von Mitarbeitern im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung nach AÜG (beispielsweise Arbeitnehmerüberlassung Betriebssupport IT, Personal & Multiprojektmanagement, Tätigkeiten im Betriebsrestaurant, Poststelle, Laboranten, Elektroniker, Techniker, Ingenieure, Informatiker, Techn./Gewerbl. Mitarbeiter sowie Mitarbeiter mit wirtschaftswissenschaftlichen Studium - siehe Losteilung).
Benötigte Dienstleistungen umfassen die Überlassung von Mitarbeitern (Leiharbeit) in geeigneten Gebieten (siehe Losteilung). In dringenden Fällen zum nächsten Tag. Die Vermittlung von selbstständigen Dienstleistern (Einsatzzeitpunkt nach Absprache), sowie der Vermittlung von neuen Mitarbeitern (Einsatzzeitpunkt ebenfalls nach Absprache). Der zeitliche Bedarf der überlassenen Mitarbeiter (Leiharbeit) ist variabel. Eine verpflichtende Abnahme- bzw. Auftragsmengen sind nicht gegeben. Aus den Erfahrungswerten der Vergangenheit ist davon auszugehen, dass das Gesamtvolumen dieser Ausschreibung oberhalb des EU-Schwellenwertes liegen wird.
Es gilt die Grundregel des Equal-Pay (Ausnahmen werden durch das Leistungsverzeichnis je Los bestimmt), ab dem ersten Arbeitstag im HAMBURG WASSER Konzern. D. h. das Personal erhält die Vergütung gem. gültigem Tarifvertrag (sichergestellt durch den jeweiligen Auftragnehmer).
Sollte das vermittelte Personal aufgrund individuellem Fehlverhalten des eingesetzten Mitarbeiters, festgestellt durch den/die Vertreter des Auftraggebers, während der Einsatzzeit das Unternehmen verlassen, ist unverzüglich ein aufpreisloser Ersatz durch den Auftragnehmer zu stellen. Krankheitsausfall wird nicht vergütet, zudem ist ebenfalls zeitnah kostenneutraler Ersatz zu stellen. Für das Personal gelten im weiteren die Regelungen der gültigen Tarifverträge von HAMBURG WASSER, sowie Betriebs- und Dienstvereinbarungen des Auftraggebers.
Der Vertrag umfasst eine feste Laufzeit von zwei Jahren und beinhaltet eine Option auf eine Verlängerung um weitere zwei Jahre. Über die Nutzung der Option entscheiden die Auftraggeber nach 1,5 Jahren der festen Laufzeit.
Der Vertrag umfasst eine feste Laufzeit von zwei Jahren und beinhaltet eine Option auf eine Verlängerung um weitere zwei Jahre. Über die Nutzung der Option entscheiden die Auftraggeber nach 1,5 Jahren der festen Laufzeit.
Siehe Angaben im Fragebogen zur Eignungsprüfung.
Personal für Tätigkeiten als Techniker
Die Einkaufsgemeinschaft HAMBURG WASSER, bestehend aus der Hamburger Wasserwerke GmbH (HWW) und der Hamburger Stadtentwässerung AöR (HSE) schreibt unter der Federführung der HSE o.g. Leistung aus.
Die Auftragnehmer erhalten als Rahmenvereinbarungspartner einzelne Aufträge für die Unterstützung des Auftraggebers bei der Durchführung von Tätigkeiten, zur Sicherstellung und Stabilisierung des Betriebes durch Überlassung, Fachkräftevermittlung und/oder Recruiting von Mitarbeitern im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung nach AÜG (beispielsweise Arbeitnehmerüberlassung Betriebssupport IT, Personal & Multiprojektmanagement, Tätigkeiten im Betriebsrestaurant, Poststelle, Laboranten, Elektroniker, Techniker, Ingenieure, Informatiker, Techn./Gewerbl. Mitarbeiter sowie Mitarbeiter mit wirtschaftswissenschaftlichen Studium - siehe Losteilung).
Benötigte Dienstleistungen umfassen die Überlassung von Mitarbeitern (Leiharbeit) in geeigneten Gebieten (siehe Losteilung). In dringenden Fällen zum nächsten Tag. Die Vermittlung von selbstständigen Dienstleistern (Einsatzzeitpunkt nach Absprache), sowie der Vermittlung von neuen Mitarbeitern (Einsatzzeitpunkt ebenfalls nach Absprache). Der zeitliche Bedarf der überlassenen Mitarbeiter (Leiharbeit) ist variabel. Eine verpflichtende Abnahme- bzw. Auftragsmengen sind nicht gegeben. Aus den Erfahrungswerten der Vergangenheit ist davon auszugehen, dass das Gesamtvolumen dieser Ausschreibung oberhalb des EU-Schwellenwertes liegen wird.
Es gilt die Grundregel des Equal-Pay (Ausnahmen werden durch das Leistungsverzeichnis je Los bestimmt), ab dem ersten Arbeitstag im HAMBURG WASSER Konzern. D. h. das Personal erhält die Vergütung gem. gültigem Tarifvertrag (sichergestellt durch den jeweiligen Auftragnehmer).
Sollte das vermittelte Personal aufgrund individuellem Fehlverhalten des eingesetzten Mitarbeiters, festgestellt durch den/die Vertreter des Auftraggebers, während der Einsatzzeit das Unternehmen verlassen, ist unverzüglich ein aufpreisloser Ersatz durch den Auftragnehmer zu stellen. Krankheitsausfall wird nicht vergütet, zudem ist ebenfalls zeitnah kostenneutraler Ersatz zu stellen. Für das Personal gelten im weiteren die Regelungen der gültigen Tarifverträge von HAMBURG WASSER, sowie Betriebs- und Dienstvereinbarungen des Auftraggebers.
Der Vertrag umfasst eine feste Laufzeit von zwei Jahren und beinhaltet eine Option auf eine Verlängerung um weitere zwei Jahre. Über die Nutzung der Option entscheiden die Auftraggeber nach 1,5 Jahren der festen Laufzeit.
Der Vertrag umfasst eine feste Laufzeit von zwei Jahren und beinhaltet eine Option auf eine Verlängerung um weitere zwei Jahre. Über die Nutzung der Option entscheiden die Auftraggeber nach 1,5 Jahren der festen Laufzeit.
Siehe Angaben im Fragebogen zur Eignungsprüfung.
Personal für Tätigkeiten als Ingenieur
Die Einkaufsgemeinschaft HAMBURG WASSER, bestehend aus der Hamburger Wasserwerke GmbH (HWW) und der Hamburger Stadtentwässerung AöR (HSE) schreibt unter der Federführung der HSE o.g. Leistung aus.
Die Auftragnehmer erhalten als Rahmenvereinbarungspartner einzelne Aufträge für die Unterstützung des Auftraggebers bei der Durchführung von Tätigkeiten, zur Sicherstellung und Stabilisierung des Betriebes durch Überlassung, Fachkräftevermittlung und/oder Recruiting von Mitarbeitern im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung nach AÜG (beispielsweise Arbeitnehmerüberlassung Betriebssupport IT, Personal & Multiprojektmanagement, Tätigkeiten im Betriebsrestaurant, Poststelle, Laboranten, Elektroniker, Techniker, Ingenieure, Informatiker, Techn./Gewerbl. Mitarbeiter sowie Mitarbeiter mit wirtschaftswissenschaftlichen Studium - siehe Losteilung).
Benötigte Dienstleistungen umfassen die Überlassung von Mitarbeitern (Leiharbeit) in geeigneten Gebieten (siehe Losteilung). In dringenden Fällen zum nächsten Tag. Die Vermittlung von selbstständigen Dienstleistern (Einsatzzeitpunkt nach Absprache), sowie der Vermittlung von neuen Mitarbeitern (Einsatzzeitpunkt ebenfalls nach Absprache). Der zeitliche Bedarf der überlassenen Mitarbeiter (Leiharbeit) ist variabel. Eine verpflichtende Abnahme- bzw. Auftragsmengen sind nicht gegeben. Aus den Erfahrungswerten der Vergangenheit ist davon auszugehen, dass das Gesamtvolumen dieser Ausschreibung oberhalb des EU-Schwellenwertes liegen wird.
Es gilt die Grundregel des Equal-Pay (Ausnahmen werden durch das Leistungsverzeichnis je Los bestimmt), ab dem ersten Arbeitstag im HAMBURG WASSER Konzern. D. h. das Personal erhält die Vergütung gem. gültigem Tarifvertrag (sichergestellt durch den jeweiligen Auftragnehmer).
Sollte das vermittelte Personal aufgrund individuellem Fehlverhalten des eingesetzten Mitarbeiters, festgestellt durch den/die Vertreter des Auftraggebers, während der Einsatzzeit das Unternehmen verlassen, ist unverzüglich ein aufpreisloser Ersatz durch den Auftragnehmer zu stellen. Krankheitsausfall wird nicht vergütet, zudem ist ebenfalls zeitnah kostenneutraler Ersatz zu stellen. Für das Personal gelten im weiteren die Regelungen der gültigen Tarifverträge von HAMBURG WASSER, sowie Betriebs- und Dienstvereinbarungen des Auftraggebers.
Der Vertrag umfasst eine feste Laufzeit von zwei Jahren und beinhaltet eine Option auf eine Verlängerung um weitere zwei Jahre. Über die Nutzung der Option entscheiden die Auftraggeber nach 1,5 Jahren der festen Laufzeit.
Der Vertrag umfasst eine feste Laufzeit von zwei Jahren und beinhaltet eine Option auf eine Verlängerung um weitere zwei Jahre. Über die Nutzung der Option entscheiden die Auftraggeber nach 1,5 Jahren der festen Laufzeit.
Siehe Angaben im Fragebogen zur Eignungsprüfung.
Personal für Sachbearbeitung
Die Einkaufsgemeinschaft HAMBURG WASSER, bestehend aus der Hamburger Wasserwerke GmbH (HWW) und der Hamburger Stadtentwässerung AöR (HSE) schreibt unter der Federführung der HSE o.g. Leistung aus.
Die Auftragnehmer erhalten als Rahmenvereinbarungspartner einzelne Aufträge für die Unterstützung des Auftraggebers bei der Durchführung von Tätigkeiten, zur Sicherstellung und Stabilisierung des Betriebes durch Überlassung, Fachkräftevermittlung und/oder Recruiting von Mitarbeitern im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung nach AÜG (beispielsweise Arbeitnehmerüberlassung Betriebssupport IT, Personal & Multiprojektmanagement, Tätigkeiten im Betriebsrestaurant, Poststelle, Laboranten, Elektroniker, Techniker, Ingenieure, Informatiker, Techn./Gewerbl. Mitarbeiter sowie Mitarbeiter mit wirtschaftswissenschaftlichen Studium - siehe Losteilung).
Benötigte Dienstleistungen umfassen die Überlassung von Mitarbeitern (Leiharbeit) in geeigneten Gebieten (siehe Losteilung). In dringenden Fällen zum nächsten Tag. Die Vermittlung von selbstständigen Dienstleistern (Einsatzzeitpunkt nach Absprache), sowie der Vermittlung von neuen Mitarbeitern (Einsatzzeitpunkt ebenfalls nach Absprache). Der zeitliche Bedarf der überlassenen Mitarbeiter (Leiharbeit) ist variabel. Eine verpflichtende Abnahme- bzw. Auftragsmengen sind nicht gegeben. Aus den Erfahrungswerten der Vergangenheit ist davon auszugehen, dass das Gesamtvolumen dieser Ausschreibung oberhalb des EU-Schwellenwertes liegen wird.
Es gilt die Grundregel des Equal-Pay (Ausnahmen werden durch das Leistungsverzeichnis je Los bestimmt), ab dem ersten Arbeitstag im HAMBURG WASSER Konzern. D. h. das Personal erhält die Vergütung gem. gültigem Tarifvertrag (sichergestellt durch den jeweiligen Auftragnehmer).
Sollte das vermittelte Personal aufgrund individuellem Fehlverhalten des eingesetzten Mitarbeiters, festgestellt durch den/die Vertreter des Auftraggebers, während der Einsatzzeit das Unternehmen verlassen, ist unverzüglich ein aufpreisloser Ersatz durch den Auftragnehmer zu stellen. Krankheitsausfall wird nicht vergütet, zudem ist ebenfalls zeitnah kostenneutraler Ersatz zu stellen. Für das Personal gelten im weiteren die Regelungen der gültigen Tarifverträge von HAMBURG WASSER, sowie Betriebs- und Dienstvereinbarungen des Auftraggebers.
Der Vertrag umfasst eine feste Laufzeit von zwei Jahren und beinhaltet eine Option auf eine Verlängerung um weitere zwei Jahre. Über die Nutzung der Option entscheiden die Auftraggeber nach 1,5 Jahren der festen Laufzeit.
Der Vertrag umfasst eine feste Laufzeit von zwei Jahren und beinhaltet eine Option auf eine Verlängerung um weitere zwei Jahre. Über die Nutzung der Option entscheiden die Auftraggeber nach 1,5 Jahren der festen Laufzeit.
Siehe Angaben im Fragebogen zur Eignungsprüfung.
Personal für Labortätigkeiten
Die Einkaufsgemeinschaft HAMBURG WASSER, bestehend aus der Hamburger Wasserwerke GmbH (HWW) und der Hamburger Stadtentwässerung AöR (HSE) schreibt unter der Federführung der HSE o.g. Leistung aus.
Die Auftragnehmer erhalten als Rahmenvereinbarungspartner einzelne Aufträge für die Unterstützung des Auftraggebers bei der Durchführung von Tätigkeiten, zur Sicherstellung und Stabilisierung des Betriebes durch Überlassung, Fachkräftevermittlung und/oder Recruiting von Mitarbeitern im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung nach AÜG (beispielsweise Arbeitnehmerüberlassung Betriebssupport IT, Personal & Multiprojektmanagement, Tätigkeiten im Betriebsrestaurant, Poststelle, Laboranten, Elektroniker, Techniker, Ingenieure, Informatiker, Techn./Gewerbl. Mitarbeiter sowie Mitarbeiter mit wirtschaftswissenschaftlichen Studium - siehe Losteilung).
Benötigte Dienstleistungen umfassen die Überlassung von Mitarbeitern (Leiharbeit) in geeigneten Gebieten (siehe Losteilung). In dringenden Fällen zum nächsten Tag. Die Vermittlung von selbstständigen Dienstleistern (Einsatzzeitpunkt nach Absprache), sowie der Vermittlung von neuen Mitarbeitern (Einsatzzeitpunkt ebenfalls nach Absprache). Der zeitliche Bedarf der überlassenen Mitarbeiter (Leiharbeit) ist variabel. Eine verpflichtende Abnahme- bzw. Auftragsmengen sind nicht gegeben. Aus den Erfahrungswerten der Vergangenheit ist davon auszugehen, dass das Gesamtvolumen dieser Ausschreibung oberhalb des EU-Schwellenwertes liegen wird.
Es gilt die Grundregel des Equal-Pay (Ausnahmen werden durch das Leistungsverzeichnis je Los bestimmt), ab dem ersten Arbeitstag im HAMBURG WASSER Konzern. D. h. das Personal erhält die Vergütung gem. gültigem Tarifvertrag (sichergestellt durch den jeweiligen Auftragnehmer).
Sollte das vermittelte Personal aufgrund individuellem Fehlverhalten des eingesetzten Mitarbeiters, festgestellt durch den/die Vertreter des Auftraggebers, während der Einsatzzeit das Unternehmen verlassen, ist unverzüglich ein aufpreisloser Ersatz durch den Auftragnehmer zu stellen. Krankheitsausfall wird nicht vergütet, zudem ist ebenfalls zeitnah kostenneutraler Ersatz zu stellen. Für das Personal gelten im weiteren die Regelungen der gültigen Tarifverträge von HAMBURG WASSER, sowie Betriebs- und Dienstvereinbarungen des Auftraggebers.
Der Vertrag umfasst eine feste Laufzeit von zwei Jahren und beinhaltet eine Option auf eine Verlängerung um weitere zwei Jahre. Über die Nutzung der Option entscheiden die Auftraggeber nach 1,5 Jahren der festen Laufzeit.
Der Vertrag umfasst eine feste Laufzeit von zwei Jahren und beinhaltet eine Option auf eine Verlängerung um weitere zwei Jahre. Über die Nutzung der Option entscheiden die Auftraggeber nach 1,5 Jahren der festen Laufzeit.
Siehe Angaben im Fragebogen zur Eignungsprüfung.
Personal für Referententätigkeit
Die Einkaufsgemeinschaft HAMBURG WASSER, bestehend aus der Hamburger Wasserwerke GmbH (HWW) und der Hamburger Stadtentwässerung AöR (HSE) schreibt unter der Federführung der HSE o.g. Leistung aus.
Die Auftragnehmer erhalten als Rahmenvereinbarungspartner einzelne Aufträge für die Unterstützung des Auftraggebers bei der Durchführung von Tätigkeiten, zur Sicherstellung und Stabilisierung des Betriebes durch Überlassung, Fachkräftevermittlung und/oder Recruiting von Mitarbeitern im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung nach AÜG (beispielsweise Arbeitnehmerüberlassung Betriebssupport IT, Personal & Multiprojektmanagement, Tätigkeiten im Betriebsrestaurant, Poststelle, Laboranten, Elektroniker, Techniker, Ingenieure, Informatiker, Techn./Gewerbl. Mitarbeiter sowie Mitarbeiter mit wirtschaftswissenschaftlichen Studium - siehe Losteilung).
Benötigte Dienstleistungen umfassen die Überlassung von Mitarbeitern (Leiharbeit) in geeigneten Gebieten (siehe Losteilung). In dringenden Fällen zum nächsten Tag. Die Vermittlung von selbstständigen Dienstleistern (Einsatzzeitpunkt nach Absprache), sowie der Vermittlung von neuen Mitarbeitern (Einsatzzeitpunkt ebenfalls nach Absprache). Der zeitliche Bedarf der überlassenen Mitarbeiter (Leiharbeit) ist variabel. Eine verpflichtende Abnahme- bzw. Auftragsmengen sind nicht gegeben. Aus den Erfahrungswerten der Vergangenheit ist davon auszugehen, dass das Gesamtvolumen dieser Ausschreibung oberhalb des EU-Schwellenwertes liegen wird.
Es gilt die Grundregel des Equal-Pay (Ausnahmen werden durch das Leistungsverzeichnis je Los bestimmt), ab dem ersten Arbeitstag im HAMBURG WASSER Konzern. D. h. das Personal erhält die Vergütung gem. gültigem Tarifvertrag (sichergestellt durch den jeweiligen Auftragnehmer).
Sollte das vermittelte Personal aufgrund individuellem Fehlverhalten des eingesetzten Mitarbeiters, festgestellt durch den/die Vertreter des Auftraggebers, während der Einsatzzeit das Unternehmen verlassen, ist unverzüglich ein aufpreisloser Ersatz durch den Auftragnehmer zu stellen. Krankheitsausfall wird nicht vergütet, zudem ist ebenfalls zeitnah kostenneutraler Ersatz zu stellen. Für das Personal gelten im weiteren die Regelungen der gültigen Tarifverträge von HAMBURG WASSER, sowie Betriebs- und Dienstvereinbarungen des Auftraggebers.
Der Vertrag umfasst eine feste Laufzeit von zwei Jahren und beinhaltet eine Option auf eine Verlängerung um weitere zwei Jahre. Über die Nutzung der Option entscheiden die Auftraggeber nach 1,5 Jahren der festen Laufzeit.
Der Vertrag umfasst eine feste Laufzeit von zwei Jahren und beinhaltet eine Option auf eine Verlängerung um weitere zwei Jahre. Über die Nutzung der Option entscheiden die Auftraggeber nach 1,5 Jahren der festen Laufzeit.
Siehe Angaben im Fragebogen zur Eignungsprüfung.
Personal für Tätigkeiten als Informatiker
Die Einkaufsgemeinschaft HAMBURG WASSER, bestehend aus der Hamburger Wasserwerke GmbH (HWW) und der Hamburger Stadtentwässerung AöR (HSE) schreibt unter der Federführung der HSE o.g. Leistung aus.
Die Auftragnehmer erhalten als Rahmenvereinbarungspartner einzelne Aufträge für die Unterstützung des Auftraggebers bei der Durchführung von Tätigkeiten, zur Sicherstellung und Stabilisierung des Betriebes durch Überlassung, Fachkräftevermittlung und/oder Recruiting von Mitarbeitern im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung nach AÜG (beispielsweise Arbeitnehmerüberlassung Betriebssupport IT, Personal & Multiprojektmanagement, Tätigkeiten im Betriebsrestaurant, Poststelle, Laboranten, Elektroniker, Techniker, Ingenieure, Informatiker, Techn./Gewerbl. Mitarbeiter sowie Mitarbeiter mit wirtschaftswissenschaftlichen Studium - siehe Losteilung).
Benötigte Dienstleistungen umfassen die Überlassung von Mitarbeitern (Leiharbeit) in geeigneten Gebieten (siehe Losteilung). In dringenden Fällen zum nächsten Tag. Die Vermittlung von selbstständigen Dienstleistern (Einsatzzeitpunkt nach Absprache), sowie der Vermittlung von neuen Mitarbeitern (Einsatzzeitpunkt ebenfalls nach Absprache). Der zeitliche Bedarf der überlassenen Mitarbeiter (Leiharbeit) ist variabel. Eine verpflichtende Abnahme- bzw. Auftragsmengen sind nicht gegeben. Aus den Erfahrungswerten der Vergangenheit ist davon auszugehen, dass das Gesamtvolumen dieser Ausschreibung oberhalb des EU-Schwellenwertes liegen wird.
Es gilt die Grundregel des Equal-Pay (Ausnahmen werden durch das Leistungsverzeichnis je Los bestimmt), ab dem ersten Arbeitstag im HAMBURG WASSER Konzern. D. h. das Personal erhält die Vergütung gem. gültigem Tarifvertrag (sichergestellt durch den jeweiligen Auftragnehmer).
Sollte das vermittelte Personal aufgrund individuellem Fehlverhalten des eingesetzten Mitarbeiters, festgestellt durch den/die Vertreter des Auftraggebers, während der Einsatzzeit das Unternehmen verlassen, ist unverzüglich ein aufpreisloser Ersatz durch den Auftragnehmer zu stellen. Krankheitsausfall wird nicht vergütet, zudem ist ebenfalls zeitnah kostenneutraler Ersatz zu stellen. Für das Personal gelten im weiteren die Regelungen der gültigen Tarifverträge von HAMBURG WASSER, sowie Betriebs- und Dienstvereinbarungen des Auftraggebers.
Der Vertrag umfasst eine feste Laufzeit von zwei Jahren und beinhaltet eine Option auf eine Verlängerung um weitere zwei Jahre. Über die Nutzung der Option entscheiden die Auftraggeber nach 1,5 Jahren der festen Laufzeit.
Der Vertrag umfasst eine feste Laufzeit von zwei Jahren und beinhaltet eine Option auf eine Verlängerung um weitere zwei Jahre. Über die Nutzung der Option entscheiden die Auftraggeber nach 1,5 Jahren der festen Laufzeit.
Siehe Angaben im Fragebogen zur Eignungsprüfung.
Personal für Tätigkeiten die ein Studium (Master) erfordern
Die Einkaufsgemeinschaft HAMBURG WASSER, bestehend aus der Hamburger Wasserwerke GmbH (HWW) und der Hamburger Stadtentwässerung AöR (HSE) schreibt unter der Federführung der HSE o.g. Leistung aus.
Die Auftragnehmer erhalten als Rahmenvereinbarungspartner einzelne Aufträge für die Unterstützung des Auftraggebers bei der Durchführung von Tätigkeiten, zur Sicherstellung und Stabilisierung des Betriebes durch Überlassung, Fachkräftevermittlung und/oder Recruiting von Mitarbeitern im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung nach AÜG (beispielsweise Arbeitnehmerüberlassung Betriebssupport IT, Personal & Multiprojektmanagement, Tätigkeiten im Betriebsrestaurant, Poststelle, Laboranten, Elektroniker, Techniker, Ingenieure, Informatiker, Techn./Gewerbl. Mitarbeiter sowie Mitarbeiter mit wirtschaftswissenschaftlichen Studium - siehe Losteilung).
Benötigte Dienstleistungen umfassen die Überlassung von Mitarbeitern (Leiharbeit) in geeigneten Gebieten (siehe Losteilung). In dringenden Fällen zum nächsten Tag. Die Vermittlung von selbstständigen Dienstleistern (Einsatzzeitpunkt nach Absprache), sowie der Vermittlung von neuen Mitarbeitern (Einsatzzeitpunkt ebenfalls nach Absprache). Der zeitliche Bedarf der überlassenen Mitarbeiter (Leiharbeit) ist variabel. Eine verpflichtende Abnahme- bzw. Auftragsmengen sind nicht gegeben. Aus den Erfahrungswerten der Vergangenheit ist davon auszugehen, dass das Gesamtvolumen dieser Ausschreibung oberhalb des EU-Schwellenwertes liegen wird.
Es gilt die Grundregel des Equal-Pay (Ausnahmen werden durch das Leistungsverzeichnis je Los bestimmt), ab dem ersten Arbeitstag im HAMBURG WASSER Konzern. D. h. das Personal erhält die Vergütung gem. gültigem Tarifvertrag (sichergestellt durch den jeweiligen Auftragnehmer).
Sollte das vermittelte Personal aufgrund individuellem Fehlverhalten des eingesetzten Mitarbeiters, festgestellt durch den/die Vertreter des Auftraggebers, während der Einsatzzeit das Unternehmen verlassen, ist unverzüglich ein aufpreisloser Ersatz durch den Auftragnehmer zu stellen. Krankheitsausfall wird nicht vergütet, zudem ist ebenfalls zeitnah kostenneutraler Ersatz zu stellen. Für das Personal gelten im weiteren die Regelungen der gültigen Tarifverträge von HAMBURG WASSER, sowie Betriebs- und Dienstvereinbarungen des Auftraggebers.
Der Vertrag umfasst eine feste Laufzeit von zwei Jahren und beinhaltet eine Option auf eine Verlängerung um weitere zwei Jahre. Über die Nutzung der Option entscheiden die Auftraggeber nach 1,5 Jahren der festen Laufzeit.
Der Vertrag umfasst eine feste Laufzeit von zwei Jahren und beinhaltet eine Option auf eine Verlängerung um weitere zwei Jahre. Über die Nutzung der Option entscheiden die Auftraggeber nach 1,5 Jahren der festen Laufzeit.
Siehe Angaben im Fragebogen zur Eignungsprüfung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.hamburgwasser.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17ffe7fbcfb-28928ee1d746918c
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.hamburgwasser.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17ffe7fbcfb-28928ee1d746918c
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.hamburgwasser.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17ffe7fbcfb-28928ee1d746918c
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.hamburgwasser.de