Planungsleistungen Schöpfwerk Storchennest Referenznummer der Bekanntmachung: SNS - 004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rege.hamburg/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Schöpfwerk Storchennest
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat die ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH mit dem Projektmanagement und der Wahrnehmung der Bauherrenfunktion zum Neubau des Entwässerungsschöpfwerks Storchennest beauftragt. Die ReGe handelt namens und für Rechnung der Freien und Hansestadt Hamburg / Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.
Die geplante Lage des neuen Schöpfwerks befindet sich an der Straße Aue-Hauptdeich bei der Querung der Aue am östlichen Ende der Alten Süderelbe. Der bauliche Bestand bildet in unmittelbarer Nähe das Storchennest Deichsiel sowie die Trasse der Spülleitung der HPA.
Der Auftragsgegenstand ist die Erbringung der Objekt- und Tragwerksplanung sowie die Planungen für die technische Ausrüstung für den Neubau des Schöpfwerk Storchennest.
Hamburg
Die zu vergebenen Planungsleistungen zum Neubau des Schöpfwerks Storchennest umfassen die Leistungen der folgenden Planungsleistungen:
- Leistungsphasen 1-8 für die Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI i.V. mit Anlage 12, Nummer 12.1 HOAI
-Leistungsphasen 1-6 für die Fachplanung / Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI i.V. mit Anlage 14, Nummer 14.1 HOAI.
- Leistungsphasen 1-3 und 5-7 für die Fachplanung / technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI i.V. mit Anlage 15, Nummer 15.1 HOAI jeweils für die Anlagengruppe 4, Anlagengruppe 7.2 und Anlagengruppe 8 gemäß Anlage 15, Nummer 15.2 HOAI.
Darüber hinaus sind besondere und zusätzliche Leistungen gemäß Leistungsbild zu erbringen.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise, s.u.
Stufe 1:
- Leistungsphasen 1-2 gem. § 43 HOAI
- Leistungsphasen 1-2 gem. § 51 HOAI
- Leistungsphasen 1-2 gem. § 55 HOAI
- besondere und zusätzliche Leistungen
Stufe 2:
- Leistungsphasen 3-4 gem. § 43 HOAI
- Leistungsphasen 3-4 gem. § 51 HOAI
- Leistungsphasen 3 gem. § 55 HOAI
- besondere und zusätzliche Leistungen
Stufe 3:
- Leistungsphasen 5-6 gem. § 43 HOAI
- Leistungsphasen 5-6 gem. § 51 HOAI
- Leistungsphasen 5-6 gem. § 55 HOAI
- besondere und zusätzliche Leistungen
Stufe 4:
- Leistungsphasen 7-8 gem. § 43 HOAI
- Leistungsphasen 7 gem. § 55 HOAI
- besondere und zusätzliche Leistungen
Mit der Beauftragung erfolgt der Abruf der Stufe 1. Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Stufen besteht auch bei Bedarf nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind Ingenieurinnen/Ingenieure oder Architektinnen/Architekten aus den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie aus Staaten, die Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) sind (=Zulassungsbereich):
1. Natürliche Personen: Im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieurin/Ingenieur oder Architektin/Architekt zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt / Ingenieur verfügt.
2. Juristische Personen, die am Tag der Bekanntmachung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
Geschäftssitz im Zulassungsbereich; zum Geschäftszweck gehört die Erbringung von Planungsleistungen, die der gegenständlichen Aufgabe entsprechen; die für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Person erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, die an natürliche Personen (s.o.) gestellt sind. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein.
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern vorzulegen. Hierfür ist zwingend der Bewerbungsbogen, der zum Download bereitsteht, auszufüllen und über die Plattform elektronisch einzureichen.
1. Nachweis (oder Erklärung zu) einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut in Form einer Kopie der Versicherungspolice nicht älter als 12 Monate mit Deckungssummen von mind. 2,0 Millionen Euro für Personenschäden und von mind. 2,0 Millionen Euro für Sach- und Vermögensschäden, wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen muss; bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander und gesondert mit den geforderten Deckungssummen abgesichert werden. Als Nachweis ausreichend ist die verbindliche Erklärung (nicht älter als 12 Monate) der vorgenannten Versicherer, dass entsprechender Versicherungsschutz im Zuschlagsfalle zur Verfügung gestellt wird. (kein Vordruck)
2. Erklärung über den Umsatz des Bewerbers (netto, ohne Umsatzsteuer) aus Leistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke gem. Teil 3, Abschnitt 3, §§ 41 ff. HOAI sowie Leistungen der Fachplanung / Tragwerksplanung gem. Teil 4, Abschnitt 1, §§ 49 ff. HOAI sowie Leistungen der Fachplanung / technische Ausrüstung gemäß Teil 4, Abschnitt 2, §§ 53 ff. HOAI in den Geschäftsjahren 2019, 2020 u. 2021.
Mindestbedingung:
Der Umsatz mit Leistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 HOAI und Leistungen der Fachplanung / Tragwerksplanung gem. §§ 49 HOAI und Leistungen der Fachplanung / technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI in den Geschäftsjahren 2019, 2020 u. 2021 muss im Mittel mindestens 1,5 Mio. EUR (netto) pro Jahr erreicht haben.
Sofern in Bewerbergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Summe dieser Umsätze aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder Unterauftragnehmer einzeln anzugeben. (Vordruck)
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern vorzulegen. Hierfür ist zwingend der Bewerbungsbogen, der zum Download bereitsteht, auszufüllen und über die Plattform elektronisch einzureichen.
1. Erklärung zur Anzahl der festangestellten Ingenieure/-innen in den Kalenderjahren 2019, 2020 u. 2021.
2. Darstellung von vergleichbaren Referenzprojekten für die Planung (Neubau oder Umbau) eines Schöpfwerks, eines Siebauwerks oder einer Schleuse (Vordrucke - für jede Referenz gesondert auszufüllen)
Hinweis: Die Zahl der einzureichenden Referenzen ist nicht der Höhe nach begrenzt.
Die Wertungssystematik für die Referenzen, insbesondere die degressive Wichtung wird in dem anliegenden Dokument "Verfahrensbedingungen" erläutert.
zu 1.
Es sind für jedes Kalenderjahr mindestens 10 festangestellte Ingenieure/-innen nachzuweisen. Sofern in Bewerbergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Summe der festangestellten Ingenieure/-innen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen die genannte Mindestanzahl erreichen. In der Erklärung ist die Anzahl jeweils pro Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder Unterauftragnehmer einzeln anzugeben. (Vordruck)
zu 2.
Der Beginn der Planungsleistungen des Referenzprojektes muss nach dem Stichtag 01.01.2012 erfolgt sein. Es werden nur Referenzprojekte gewertet, in denen die Fertigstellung der Ausschreibungsunterlagen (LPH6) bis zum 01.05.2022 erfolgt sind.
Die einzureichenden Referenzen zur Spundwandsicherung müssen jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Baukosten (netto) >= [Betrag gelöscht] EUR
- Planungsleistungen (Neubau oder Umbau) eines Schöpfwerks, eines Sielbauwerks oder einer Schleuse
- Erbrachte Planungsleistungen umfassten die Leistungsphasen 2, 3 und 6 gem. § 43 HOAI (Objektplanung Ingenieurbauwerke)
- Erbrachte Planungsleistungen umfassten die Leistungsphasen 2 und 3 gem. § 51 HOAI (Tragwerksplanung)
- Erbrachte Planungsleistungen umfassten die Leistungsphasen 2, 3 und 6 gem. § 55 HOAI (Fachplanung / technische Ausrüstung; für die Anlagengruppe 7.2 gemäß Anlage 15, Nummer 15.2 HOAI)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6GRQZM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11335239/
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.".
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11335239/