Hamburger Kunsthalle- Ausschreibung für Sicherheitsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 20576-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamburger-kunsthalle.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hamburger Kunsthalle- Ausschreibung für Sicherheitsdienstleistungen
Die Hamburger Kunsthalle beauftragt die Auftragnehmer mit der Ausführung von Sicherheitsdienstleistungen. Der Auftrag erstreckt sich auf die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit sowie die Erkennung und Abwendung von Gefahren und Schäden an Gebäuden, Einrichtungen, Anlagen, Gemälden sowie Skulpturen.
Bewachung der Wachzentrale
Hamburger Kunsthalle Glockengießerwall 5 20095 Hamburg Das Objekt besteht aus drei miteinander verbundenen Gebäuden mit separaten Eingänge zwischen dem Hauptbahnhof, den Bahngleisen, dem Glockengießerwall und der Alster.
Los 1 umfasst die Bewachung der Wachzentrale für die Hamburger Kunsthalle. Die Wachzentrale ist 24/7 an 365 Tagen im Jahr zu besetzen.
Das Objekt besteht aus drei miteinander verbundenen Gebäuden mit separaten Eingänge zwischen dem Hauptbahnhof, den Bahngleisen, dem Glockengießerwall und der Alster. Die gesamte Ausstellungs- und Veranstaltungsfläche summiert sich auf mehr als 13.000 Quadratmeter.
Die Wachzentrale hat das Gebäude selbst zu schützen, aber auch die Besucher und die Mitarbeiter.
Vorhandene Zufahrtswege, Mitarbeitereingänge und Besuchereingänge zum Objekt:
- Zufahrt Ferdinandstor geschützt durch eine Schranke,
- Zufahrt Ecke Glockengießerwall / Ernst-Merck-Straße geschützt mit Poller,
- Lieferanten- und Mitarbeitereingang in der Galerie der Gegenwart mit Feuerwehrschließung,
- Mitarbeitereingang in dem Erweiterungsbau,
- Besuchereingang Hubertus-Wald-Forum,
- Besuchereingang Galerie der Gegenwart,
- Besuchereingang Erweiterungsbau (Haupteingang)
- Parkhaus Kunsthalle
Dem Sicherheitsdienst stehen zur Ausübung der Tätigkeit folgende Diensträume zur Verfügung:
- Sicherheitszentrale Erweiterungsbau
- Sicherheitszentrale Galerie der Gegenwart
- Hundeführer: Dienstraum im Bereich Tischlerei
Weitere Informationen und Anforderungen sind dem "Anforderungskatalog WZ" zu entnehmen.
Die Vertragslaufzeit beträgt fünf Jahre. Es besteht die Option zur Verlängerung des Vertrages um zwei Jahre.
Sollten nach den untengenannten Kriterien mehr als drei Bewerber über geeignete Referenzen verfügen, erhält jeder geeignete Bewerber für die Gesamtheit der von ihm angegebenen Referenzprojekte Punkte.
Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht des Auftraggebers erkennen, dass der Bewerber erfolgreich Referenzprojekte vergleichbarer Komplexität durchgeführt hat, erhält er die Bewertung "Gut" (5 Punkte). Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht des Auftraggebers erkennen, dass der Bewerber erfolgreich Referenzprojekte vergleichbarer, größerer Komplexität durchgeführt hat und gleichzeitig solche, die besonders innovativ sind, erhält er die Bewertung "Hervorragend" (10 Punkte). Die fünf geeigneten Bewerber mit den meisten Punkten verbleiben im Wettbewerb.
Die Auftraggeberin behält sich vor, nur die drei am besten geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Im Rahmen der Auswahlentscheidung wird die Auftraggeberin insbesondere die von dem Bewerber vorgelegten Referenzen mit vergleichbaren Leistungen, insbesondere im Hinblick auf Sicherheitsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Bewachung einer Wachzentrale berücksichtigen.
Die Vergabestelle behält sich vor, Referenzen unberücksichtigt zu lassen, deren Kunden sich mit der Leistung des Bewerbers unzufrieden gezeigt haben.
Während der Vertragslaufzeit ist die Einhaltung von 3-G-Regelungen in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie und der daraus resultierenden Beschlussfassung einzuhalten.
Zuschlagswertungssystem für die Angebotsphase:
I. Preis und Leistung werden nach der Formel "Leistung-durch-Preis" (L/P=Z) gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten "Z" aufweist.
II. Zuschlagskriterium Preis: Die Berechnung des Wertungspreises ergibt sich aus dem Preisblatt.
III. Zuschlagskriterium Leistung: Die Leistung wird auf der Basis der nachfolgenden Konzepte bewertet.
Für jedes Konzept kann der Bieter maximal bis zu 10 Punkte erhalten. Hierbei ist auf die Besonderheiten des Projekts einzugehen. Die Bieter haben darauf zu achten, dass das mit dem Angebot abzugebende Konzept konkret auf den vorliegenden Sachverhalt abstellt und nicht nur allgemein die Organisation ihres Hauses in ähnlich gelagerten Fällen beschreibt. In vergaberechtlicher Hinsicht ist es essentiell, dass das Konzept die konkrete Durchführung des Auftrages abbildet. Folgende Konzepte sind einzureichen:
(1) Projektdurchführungskonzept: Wie werden die Anforderungen der Leistungsbeschreibung organisatorisch, inhaltlich und zeitlich umgesetzt? Es muss erkennbar sein, dass der Bieter die Besonderheiten der Aufgabe erkannt hat und eine zielorientierte, fachlich fundierte und allumfassende Bearbeitung zu erwarten ist. Es ist zudem schlüssig darzulegen, wie der Bieter eine reibungslose Kommunikation und Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin sicherstellen will.
(2) Personalkonzept: Darstellung des Bieters, wie er sicherstellt, dass er bei Leistungsaufnahme über ein ausreichendes Kontingent an Personen verfügt, die über die Anforderungen des Auftraggebers an die Qualifikation des eingesetzten Personals verfügen (bspw. Verfügbarkeit/ Reaktionszeit/ Erfahrung/ Ausbildung/Schulungen). Der Bieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die zur Auftragsdurchführung notwendige Personalstärke nicht unterschritten und im Rahmen nicht vorgesehener Personalausfälle innerhalb kürzester Zeit für adäquaten personellen Ersatz gesorgt wird. Zudem soll aufgezeigt werden, wie er die kontinuierliche Aus- und Fortbildung seiner Mitarbeiter gewährleistet. Das Personal ist regelmäßig in den fachspezifischen Bereichen weiterzubilden.
(3) Sicherheitskonzept: Der Bieter soll darlegen, wie er die effektive Erfassung und Dokumentation der Arbeitsabläufe (z.B. durch ein Wächterkontrollsystem, Wach- und Besuchsbuch) zu gewährleisten gedenkt. In diesem Zusammenhang ist besonders auf den Einsatz technischer Innovationen einzugehen. Die Verwendung elektronischer Erfassungs- und Dokumentationssysteme ist vor diesem Hintergrund ausdrücklich gewünscht. Der Bieter hat darzustellen, wie seine Systeme der Sicherstellung einer anforderungsgerechten Leistungserbringung zuträglich sind.
Die pro Konzept erzielbaren Punkte hängen davon ab, wie überzeugend es dem Bieter aus Sicht des Auftraggebers gelingt, den aufgezeigten Maßstab zu erfüllen:
0 Punkte erhält das Konzept, wenn Ausführungen gänzlich fehlen, die jeweiligen Ausführungen nicht vollständig, schlüssig oder wenig plausibel sind.
Geht der Bieter nur äußerst knapp auf die Herausforderungen ein; mangelt es dem Konzept an innerer Logik oder bleiben nicht unerhebliche Zweifel hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit oder der Effektivität des vorgeschlagenen Weges, erhält er 3 Punkte. Jeder der genannten Mängel wiegt gleich schwer.
5 Punkte ergeben sich hingegen dann, wenn der Bieter auf einige der als bewertungsrelevant benannten Aspekte nachvollziehbar eingeht und seine Ausführungen sinnvolle und im Hinblick auf das ausgeschriebene Projekt umsetzbare Ideen erkennen lassen.
Das Konzept erhält 7 Punkte, falls zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig Stellung genommen wird. Zudem müssen die Ausführungen erkennen lassen, dass der Bieter die besonderen Herausforderungen verinnerlicht und konzeptionell gut bewertet hat.
Sind die Ausführungen zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig, besonders ausführlich und lassen ein qualitativ besonders hochwertiges Konzept oder ein besonders innovatives technisches Vorgehen erkennen, wird das Konzept mit 10 Punkten bewertet.
Je Konzept kann ein Angebot max. 10 Punkte erhalten, insgesamt bei der Konzeptwertung also 30 Punkte erzielen.
Museumsaufsichten
Hamburger Kunsthalle Glockengießerwall 5 20095 Hamburg Das Objekt besteht aus drei miteinander verbundenen Gebäuden mit separaten Eingänge zwischen dem Hauptbahnhof, den Bahngleisen, dem Glockengießerwall und der Alster.
Los 2 umfasst die Museumsaufsichten für die Hamburger Kunsthalle.
Während der Auftragsdauer kommen folgende Standards von Tätigkeiten im Museum vor:
- Aufsichtspersonal im Revier
- Aufsichtspersonal bei der Einlasskontrolle bei Bedarf oder eigenen personellen Engpässen
- Aufsichtspersonal in der Garderobe in Ausnahmefällen aber häufig bei Veranstaltungen
- Aufsichtspersonal bei Pausenablösen
- Aufsichtspersonal bei Bauwachen
- Aufsichtspersonal bei Sonderveranstaltungen
Weitere Informationen und Anforderungen sind dem "Anforderungskatalog Aufsichten" zu entnehmen.
Die Vertragslaufzeit beträgt fünf Jahre. Es besteht die Option zur Verlängerung des Vertrages um zwei Jahre.
Sollten nach den untengenannten Kriterien mehr als drei Bewerber über geeignete Referenzen verfügen, erhält jeder geeignete Bewerber für die Gesamtheit der von ihm angegebenen Referenzprojekte Punkte.
Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht des Auftraggebers erkennen, dass der Bewerber erfolgreich Referenzprojekte vergleichbarer Komplexität durchgeführt hat, erhält er die Bewertung "Gut" (5 Punkte). Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht des Auftraggebers erkennen, dass der Bewerber erfolgreich Referenzprojekte vergleichbarer, größerer Komplexität durchgeführt hat und gleichzeitig solche, die besonders innovativ sind, erhält er die Bewertung "Hervorragend" (10 Punkte). Die fünf geeigneten Bewerber mit den meisten Punkten verbleiben im Wettbewerb.
Die Auftraggeberin behält sich vor, nur die drei am besten geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Im Rahmen der Auswahlentscheidung wird die Auftraggeberin insbesondere die von dem Bewerber vorgelegten Referenzen mit vergleichbaren Leistungen, insbesondere im Hinblick auf Sicherheitsdienstleistungen im Zusammenhang mit Museumsaufsichten in Museen oder Kunstausstellungen berücksichtigen.
Die Vergabestelle behält sich vor, Referenzen unberücksichtigt zu lassen, deren Kunden sich mit der Leistung des Bewerbers unzufrieden gezeigt haben.
Während der Vertragslaufzeit ist die Einhaltung von 3-G-Regelungen in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie und der daraus resultierenden Beschlussfassung einzuhalten.
Zuschlagswertungssystem für die Angebotsphase:
I. Preis und Leistung werden nach der Formel "Leistung-durch-Preis" (L/P=Z) gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten "Z" aufweist.
II. Zuschlagskriterium Preis: Die Berechnung des Wertungspreises ergibt sich aus dem Preisblatt.
III. Zuschlagskriterium Leistung: Die Leistung wird auf der Basis der nachfolgenden Konzepte bewertet.
Für jedes Konzept kann der Bieter maximal bis zu 10 Punkte erhalten. Hierbei ist auf die Besonderheiten des Projekts einzugehen. Die Bieter haben darauf zu achten, dass das mit dem Angebot abzugebende Konzept konkret auf den vorliegenden Sachverhalt abstellt und nicht nur allgemein die Organisation ihres Hauses in ähnlich gelagerten Fällen beschreibt. In vergaberechtlicher Hinsicht ist es essentiell, dass das Konzept die konkrete Durchführung des Auftrages abbildet. Folgende Konzepte sind einzureichen:
(1) Projektdurchführungskonzept: Wie werden die Anforderungen der Leistungsbeschreibung organisatorisch, inhaltlich und zeitlich umgesetzt? Es muss erkennbar sein, dass der Bieter die museumsspezifischen Besonderheiten der Aufgabe erkannt hat und eine zielorientierte, fachlich fundierte und allumfassende Bearbeitung zu erwarten ist. Es ist zudem schlüssig darzulegen, wie der Bieter eine reibungslose Kommunikation und Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin sicherstellen will.
(2) Personalkonzept: Darstellung des Bieters, wie er sicherstellt, dass er bei Leistungsaufnahme über ein ausreichendes Kontingent an Personen verfügt, die über die Anforderungen des Auftraggebers an die Qualifikation des eingesetzten Personals verfügen (bspw. Verfügbarkeit/ Reaktionszeit/ Erfahrung/ Ausbildung/Schulungen). Der Bieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die zur Auftragsdurchführung notwendige Personalstärke nicht unterschritten und im Rahmen nicht vorgesehener Personalausfälle innerhalb kürzester Zeit für adäquaten personellen Ersatz gesorgt wird. Zudem soll aufgezeigt werden, wie er die kontinuierliche Aus- und Fortbildung seiner Mitarbeiter gewährleistet. Das Personal ist regelmäßig in den fachspezifischen Bereichen weiterzubilden.
(3) Sicherheitskonzept: Der Bieter soll darlegen, wie er die effektive Erfassung und Dokumentation der Arbeitsabläufe (z.B. durch ein Wächterkontrollsystem, Wach- und Besuchsbuch) zu gewährleisten gedenkt. In diesem Zusammenhang ist besonders auf den Einsatz technischer Innovationen einzugehen. Die Verwendung elektronischer Erfassungs- und Dokumentationssysteme ist vor diesem Hintergrund ausdrücklich gewünscht. Der Bieter hat darzustellen, wie seine Systeme der Sicherstellung einer anforderungsgerechten Leistungserbringung zuträglich sind.
Die pro Konzept erzielbaren Punkte hängen davon ab, wie überzeugend es dem Bieter aus Sicht des Auftraggebers gelingt, den aufgezeigten Maßstab zu erfüllen:
0 Punkte erhält das Konzept, wenn Ausführungen gänzlich fehlen, die jeweiligen Ausführungen nicht vollständig, schlüssig oder wenig plausibel sind.
Geht der Bieter nur äußerst knapp auf die Herausforderungen ein; mangelt es dem Konzept an innerer Logik oder bleiben nicht unerhebliche Zweifel hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit oder der Effektivität des vorgeschlagenen Weges, erhält er 3 Punkte. Jeder der genannten Mängel wiegt gleich schwer.
5 Punkte ergeben sich hingegen dann, wenn der Bieter auf einige der als bewertungsrelevant benannten Aspekte nachvollziehbar eingeht und seine Ausführungen sinnvolle und im Hinblick auf das ausgeschriebene Projekt umsetzbare Ideen erkennen lassen.
Das Konzept erhält 7 Punkte, falls zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig Stellung genommen wird. Zudem müssen die Ausführungen erkennen lassen, dass der Bieter die besonderen Herausforderungen verinnerlicht und konzeptionell gut bewertet hat.
Sind die Ausführungen zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig, besonders ausführlich und lassen ein qualitativ besonders hochwertiges Konzept oder ein besonders innovatives technisches Vorgehen erkennen, wird das Konzept mit 10 Punkten bewertet.
Je Konzept kann ein Angebot max. 10 Punkte erhalten, insgesamt bei der Konzeptwertung also 30 Punkte erzielen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Angaben zum Gesamtumsatz innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Nachweisführung:
- Jeweils Nachweis durch Eigenerklärung im Teilnahmewettbewerbsformular,
- für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen sämtliche Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen.
- Angaben über die Zahl der festangestellten Mitarbeiter,
- Angaben des Bieters über die in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen Referenz zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Es sind Referenzen über Leistungen einzureichen, die mit dem hier zu vergebenden Auftrag hinsichtlich Inhalt, Komplexität und Umfang vergleichbar sind. Dies insbesondere hinsichtlich von Sicherheitsdienstleistungen in vergleichbarem Umfang.
Anzugeben sind jeweils:
- Auftragsgegenstand und durchgeführte Leistung (stichpunktartig),
- Referenzgeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer,
- Auftragsjahre,
- Auftragsvolumen,
- kurze Beschreibung (stichpunktartig).
Nachweisführung:
- Jeweils Nachweis durch Eigenerklärung im Teilnahmewettbewerbsformular,
- Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen sämtliche Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen.
Die Auftragnehmer können sich für beide Losen bewerben.
Die Bewerbungen sind jeweils einzeln mit zwei Teilnahmeanträgen zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A. Ablauf des Verfahrens:
Das Verhandlungsverfahren läuft in 2 Phasen ab:
(1) Die erste Phase ist der Teilnahmewettbewerb. Dort ist noch kein Angebot, sondern lediglich ein Teilnahmeantrag abzugeben. Dazu ist das auf der Plattform zur Verfügung gestellte Teilnahmewettbewerbsformular auszufüllen und nebst Anlagen elektronisch über das unter Ziff. I.3) genannte Portal einzureichen (bei Bietergemeinschaften ist das Formular einschließlich Anlagen für jedes Mitglied einzureichen). Im Teilnahmewettbewerb wird anhand der eingereichten Unterlagen die Eignung der Bewerber geprüft. Der Auftraggeber behält sich vor, sämtliche Angaben zu überprüfen und ggf. weitere Nachweise einzufordern (z. B. steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen bzw. Bescheinigungen in Steuersachen, Bestätigung des Versicherers usw).
(2) Die geeigneten bzw. im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber werden anschließend im zweiten Verfahrensschritt zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Angebotsabgabe erfolgt über weitere Formulare. Diese werden den für das Angebotsverfahren ausgewählten Bietern rechtzeitig elektronisch zur Verfügung gestellt.
B. Allgemeine Verfahrensbedingungen:
- Verfahrensfragen sind ausschließlich über das Fragen- und Antwortforum elektronisch über die unter Ziffer I.3) genannte Plattform zu stellen,
- Die Anforderungen aus der Bekanntmachung sowie die in der Erklärung der Bietergemeinschaft dazu gemachten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertrages,
- Eine bestimmte Rechtsform von Bewerbern/Bietern ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch,
- Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Verhandlungen finden voraussichtlich in der 27.KW 2022 statt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YURRG02
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.hamburg.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.hamburg.de