Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Glasreinigungsleistungen) für diverse Dienstliegenschaften in Baden-Württemberg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Freiburg, VOEK 148-21 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 148-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Glasreinigungsleistungen) für diverse Dienstliegenschaften in Baden-Württemberg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Freiburg, VOEK 148-21
Gebäudereinigungsleistungen (Glasreinigungsleistungen) für diverse Dienstliegenschaften in Baden-Württemberg
Los 1 Glasreinigungsleistungen
10 Bundesliegenschaften
Los 2 Glasreinigungsleistungen
8 Bundesliegenschaften
Los 3 Glasreinigungsleistungen
8 Bundesliegenschaften
Los 4 Glasreinigungsleistungen
7 Bundesliegenschaften
Los 5 Glasreinigungsleistungen
12 Bundesliegenschaften
Los 6 Glasreinigungsleistungen
8 Bundesliegenschaften
Glasreinigungsleistungen in Radolfzell, Öhningen, Rielasingen-Worblingen, Stockach und Singen
WE 136458: ZFA Radolfzell
Kapuzinerweg 3, 78315 Radolfzell
WE 136462: ZA Öhningen
Steiner Str. 29, 78337 Öhningen
WE 136463: ZA Rielasingen-Worblingen
Ramsener Str. 67, 78239 Rielasingen-Worblingen
WE 136488: HZA Lörrach Radolfzell
Walter-Schellenberg-Str. 4, 78315 Radolfzell
WE 140954: BPOL Radolfzell
Fritz-Klose-Weg 11, 78315 Radolfzell
WE 141554: THW OV Stockach
Höllstr. 15, 78333 Stockach
WE 141969: THW OV Radolfzell
Franz-Anton-Messmer-Str. 24, 78315 Radolfzell
WE 144966: HZA Singen, Hegau-Tower
Maggistr. 3, 78224 Singen
WE 147620: HZA Singen, DAS 2
Julius-Bünler-Str. 2, 78224 Singen
WE 147621: HZA Singen, DAS 3
Wehrdstr. 7, 78224 Singen
Bei einer Grundfläche von 2.953,59 m² für die Glasreinigung (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen*) mit unterschiedlichen Reinigungsturnussen beträgt die jährliche Glasreinigungsfläche 5.958,08 m² (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen*).
*Abweichend WE 144966 (Einseitig gemessen, einseitig zu reinigen)
Nur für WE 140954: Besondere Ausführungsbedingungen gem. §128 Abs. 2 GWB:
Den Beschäftigten des AN oder seines Unterauftragnehmers ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reispasses gestattet. Bei Vorliegen der Vorausset-zungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat der AN seine Mitarbeiter spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung/Saisonbeginn bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
Nur für WE 136458: Sicherheitsüberprüfung des Personals
Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Nachunternehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1).
Glasreinigungsleistungen in Gailingen, Gottmadingen und Tengen
WE 136460: ZKOM Abf. Gailingen West
Büsinger Str. 17, 78262 Gailingen
WE 136469: ZKOM Bietingen
Zollstr. 31, 78244 Gottmadingen
WE 136470: ZKOM/BPOL Gottmadingen-Bietingen
Zollstr. 35, 78244 Gottmadingen
WE 136473: ZKOM Abf. Hütte Gailingen
Rheinhalde 1, 78262 Gailingen
WE 136474: ZKOM Schießstand Tengen
Außer Ort 1, 78250 Tengen
WE 136485: ZKOM Stp. Gottmadingen, EDS7
Erwin-Dietrich-Str. 3-7, 78244 Gottmadingen
WE 136587: ZKOM Gailingen
Rheinhalde 1, 78262 Gailingen
WE 136489: ZKOM Stützpunkt Tengen
Kalkgrube 15, 78250 Tengen
Bei einer Grundfläche von 868,02 m² für die Glasreinigung (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen) beträgt die jährliche Glasreinigungsfläche 1.736,04 m² (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen).
Nur für WE 136470: Besondere Ausführungsbedingungen gem. §128 Abs. 2 GWB:
Den Beschäftigten des AN oder seines Unterauftragnehmers ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reispasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat der AN seine Mitarbeiter spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung/Saisonbeginn bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
Glasreinigungsleistungen in Konstanz und Reichenau
WE 135883: BPOL Konstanz-Frohnried
Dettinger Str. 125, 78467 Konstanz
WE 135896: BImA Konstanz
Kreuzlinger Str. 51, 78462 Konstanz
WE 135897: THW OV Konstanz
Litzelstetter Str. 110, 78467 Konstanz
WE 136457: Zollamt E-Tor
Emmishofer Str. 9, 78462 Konstanz
WE 136482: ZKOM/BPOL Kreuzlinger Tor Konstanz
Kreuzlinger Str. 53, 78462 Konstanz
WE 136555: ZKOM Konstanz
Obere Ergat 23, 78479 Reichenau
WE 142781: HZA Singen, OV Konstanz
Hafenstr. 14, 78462 Konstanz
WE 136478: Zollschiffstation
Hafenstr. 5, 78462 Konstanz
Bei einer Grundfläche von 359,22 m² für die Glasreinigung (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen) mit unterschiedlichen Reinigungsturnussen beträgt die jährliche Glasreinigungsfläche 770,19 m² (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen).
Nur für WE 135883 zund WE 136482: Besondere Ausführungsbedingungen gem. §128 Abs. 2 GWB:
Den Beschäftigten des AN oder seines Unterauftragnehmers ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reispasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat der AN seine Mitarbeiter spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung/Saisonbeginn bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
Glasreinigungsleistungen in Blumberg, Donaueschingen, Deißlingen, Rottweil, Schramberg, Tuttlingen und Immendingen
WE 136466: ZA/BPOL Blumberg-Neuhaus
Zollstr. 2, 78176 Blumberg
WE 140744: THW OV Donaueschingen
Raiffeisenstr. 46, 78652 Donaueschingen
WE 136486: ZA Deißlingen
Auf Mittelhardt 5, 78652 Deißlingen
WE 141439: THW OV Rottweil
Robert-Bosch-Str. 19, 78658 Rottweil
WE 141581: THW OV Schramberg
Albert-Moser-Str. 5, 78713 Schramberg
WE 145491: THW OV Tuttlingen
Ludwigstaler Str. 64, 78532 Tuttlingen
WE 146799: HZA Singen
Schwarzwaldstr. 51/53, 78194 Immendingen
Bei einer Grundfläche von 675,07 m² für die Glasreinigung (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen) mit unterschiedlichen Reinigungsturnussen beträgt die jährliche Glasreinigungsfläche 1.670,44 m² (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen).
Nur für WE 136466: Besondere Ausführungsbedingungen gem. §128 Abs. 2 GWB:
Den Beschäftigten des AN oder seines Unterauftragnehmers ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reispasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat der AN seine Mitarbeiter spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung/Saisonbeginn bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
Glasreinigungsleistungen in Lörrach, Weil am Rhein, Efringen-Kirchen, Grenzach-Wyhlen und Rheinfelden
WE 135653: BPOL Lörrach
Basler Str. 51, 79540 Lörrach
WE 135686: BPOL Weil
Basler Str. 5, 79576 Weil am Rhein
WE 136135: BPOL Efringen-Kirchen
Engetalstr. 2/4, 79588 Efringen-Kirchen
WE 136400: ZA Grenzacherhorn
Hörnle 72, 79639 Grenzach-Wyhlen
WE 136402: HZA Lörrach
Mozartstr. 32/Moltkestr. 1, 79539 Lörrach
WE 136403: ZA Lörrach-Stetten
Basler Str. 2/4, 79540 Lörrach
WE 136406: ZKOM Weil-Friedlingen
Zollstr. 1, 79576 Weil am Rhein
WE 136407: Zoll GAD Weil-Otterbach
Basler Str. 62, 79576 Weil am Rhein
WE 136408: Zollamt G + D Weil-Ost
Hauptstr. 2, 79576 Weil am Rhein
WE 136414: ZKOM Lörrach
Wiesentalstr. 26, 79540 Lörrach
WE 136515: Gemeinschaftszollanlage Weil am Rhein/Basel Autobahn
Lustgartenstr. 1/Im Kränzliacker 22, 79576 Weil am Rhein
WE 139005: GZW Rheinfelden-Warmbach
Warmbacher Str. 90, 79618 Rheinfelden
Bei einer Grundfläche von 9.422,82 m² für die Glasreinigung (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen) mit unterschiedlichen Reinigungsturnussen beträgt die jährliche Glasreinigungsfläche 20.160,34 m² (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen).
Nur für WE 135653, WE 135686 und WE 136135: Besondere Ausführungsbedingungen gem. §128 Abs. 2 GWB:
Den Beschäftigten des AN oder seines Unterauftragnehmers ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reispasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat der AN seine Mitarbeiter spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung/Saisonbeginn bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
Glasreinigungsleistungen in Waldshut-Tiengen, Bad Säckingen und Laufenburg
WE 140767: BPOL Waldshut
Rheinbrückenstr. 1, 79761 Waldshut-Tiengen
WE 141415: GZA Waldshut-Tiengen
Georg-Wittig-Str. 1, 79761 Waldshut-Tiengen
WE 136419: GZA Bad Säckingen
Fricktalstr. 1 + 2, 79713 Bad Säckingen
WE 136431: ZA Waldshut-Rheinbrücke
Rheinbrückenstr. 5/12, 79761 Waldshut-Tiengen
WE 136448: ZKOM Waldshut
Alfred-Nobel-Str. 16, 79761 Waldshut-Tiengen
WE 138476: ZA Laufenburg-Ost
Flößerstr. 2, 79725 Laufenburg
WE 140831: THW OV Laufenburg
Dr.-Rudolf-Eberle-Str. 8 + 10, 79725 Laufenburg
WE 140911: THW OV Bad Säckingen
Heinrich-Hübsch-Str. 30, 79713 Bad Säckingen
Bei einer Grundfläche von 1.617,16m² für die Glasreinigung (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen) beträgt die jährliche Glasreinigungsfläche 3.234,32 m² (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen).
Zusatzleistungen: Reinigung Jalousien mit bzw. ohne Hubsteiger
Nur für WE 140767: Besondere Ausführungsbedingungen gem. §128 Abs. 2 GWB:
Den Beschäftigten des AN oder seines Unterauftragnehmers ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reispasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat der AN seine Mitarbeiter spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung/Saisonbeginn bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glasreinigungsleistungen in Radolfzell, Öhningen, Rielasingen-Worblingen, Stockach und Singen
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glasreinigungsleistungen in Gailingen, Gottmadingen und Tengen
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glasreinigungsleistungen in Konstanz und Reichenau
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glasreinigungsleistungen in Blumberg, Donaueschingen, Deißlingen, Rottweil, Schramberg, Tuttlingen und Immendingen
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glasreinigungsleistungen in Lörrach, Weil am Rhein, Efringen-Kirchen, Grenzach-Wyhlen und Rheinfelden
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glasreinigungsleistungen in Waldshut-Tiengen, Bad Säckingen und Laufenburg
Ort: Stittgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit alle unter Punkt 9 des Angebotsaufforderungsschreibens aufgelisteten Angaben und Nachweise zu erbringen. Bei ausländischen Bietern sind die Ausführungen im ersten Absatz zu beachten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft (Anhang II der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. v. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Geforderte Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind zugelassen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Hier wird auf die Einhaltung der Vorlage der in der Tabelle Punkt 9 des Angebotsaufforderungsschreibens aufgeführten und umfangreich erläuterten Nachweise hingewiesen. Dazu ist die "Bieterauskunft" bzw. der Anhang II der Vergabeunterlagen zu verwenden. Es wird ausdrücklich auf die Ausführungen im Punkt 9 nach der Tabelle des Angebotsaufforderungsschreibens hingewiesen. Angaben zur Prüfung und Wertung einschl. Zuschlagskriterien sind dem Punkt 22 des Angebotsaufforderungsschreibens zu entnehmen. Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Angebote können ausschließlich in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV entnehmen Sie bitte Pkt. 7 des Angebotsaufforderungsschreibens. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. Das Angebot muss die Preise (Stundenverrechnungssätze) und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten.
Der Termin für die freiwillige Objektbesichtigung erfolgt nur nach Absprache ab Bekanntmachung bis zum 21.02.2022 und ist über die im Angebotsaufforderungsschreiben genannten Kontaktdaten zu vereinbaren. Die Termine sind bis spätestens zum 14.02.2022 zu vereinbaren. Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Bei Innenbesichtigungen ist zwingend von allen Teilnehmern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Bei Teilnahme an Außenbesichtigungen werden die Teilnehmer um das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gebeten. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert.
Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und der damit verbundenen Einschränkungen kann die Möglichkeit der freiwilligen Ortsbesichtigung kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen.
Besondere Ausführungsbedingungen i.S.d. § 128 Abs. 2 GWB
Sicherheitsüberprüfung (nur für WE 136458, Los 1)
Da die Liegenschaften von Bundesbehörden mit erhöhtem Sicherheitsanspruch genutzt werden, ergeben sich erhöhte Sicherheitsanforderungen an die Personen, die Zutritt zu diesen Liegenschaften benötigen. Deshalb erfordern Zutrittsberechtigungen für den AN und die von ihm mit der Ausführung der vereinbarten Leistungen dieser Liegenschaft betrauten Personen (einschl. eventueller Unterauftragnehmer) einschließlich der Objektleitung eine im Vorfeld durchgeführte erfolgreiche Sicherheitsüberprüfung. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Los 1) und der Anlage 1.5.
Zutrittsbeschränkungen für Liegenschaften der Bundespolizei
WE 140954 (Los 1), WE 136470 (Los 2), WE 135883, WE 136482 (Los 3), WE 136466 (Los 4), WE 135653, WE 135686, WE 136135 (Los 5), WE 140767 (Los 6): Den Beschäftigten des AN oder seines Unterauftragnehmers ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reispasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat der AN seine Mitarbeiter spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung/Saisonbeginn bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte ist der 27.02.2022, 12.00 Uhr.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de