Ökologische Fachplanung auf militärischen Flächen des Bundesforstbetriebes Trave der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - VOEK 343-21 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 343-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ökologische Fachplanung auf militärischen Flächen des Bundesforstbetriebes Trave der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - VOEK 343-21
Ökologische Fachplanung auf militärischen Flächen des BFB Trave
Standortübungsplätzen Langwedel, Christianshöh, Ludwigsburg, Lübeck Wüstenei und Hohensasel sowie dem Übungsgelände Alt Duvenstedt, der Standortschießanlage Alt Duvenstedt, der Preußer Kaserne, der Marine Funkstelle/Empfangsstelle Staberhuk und der Servicestation Bekleidung Eckernförde
Durchführung der ökologischen Fachplanung nach dem Verfahren der „Biotopkartierung auf Bundeswehrliegenschaften (weiterhin BKBu genannt)“ und nach den Vorgaben zur „Maßnahmen-, Pflege und Entwicklungsplanung für von der Bundeswehr genutzte Liegenschaften (weiterhin MPE genannt)“ auf Liegenschaften des Bundes
Die BKBu umfasst grundsätzlich die folgenden Leistungen:
1. Flächendeckende Biotopkartierung der Freigeländefläche einschließlich Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope im Rahmen von Begängen gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage C-03) und Leis-tungsverzeichnis (Anlage C-04, Position 1a): Kartierfläche 570,80 ha
2. LRT-Kartierung im Freigelände gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage C-03) und Leistungsverzeichnis (Anlage C-04, Position 1c): Kartierfläche 570,80 ha
3. LRT-Bewertung im Freigelände (innerhalb der FFH-Gebiete) gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage C-03) und Leistungsverzeichnis (Anlage C-04, Position 1d): Kartierfläche 488,38 ha
4. LRT-Bewertung im Freigelände (außerhalb der FFH-Gebiete) gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage C-03) und Leistungsverzeichnis (Anlage C-04, Position 1d): Kartierfläche 82,42 ha
5. Flächendeckende Biotopkartierung der Waldfunktionsfläche einschließlich Erfassung der gesetzlich ge-schützten Biotope im Rahmen von Begängen gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage C-03) und Leistungsverzeichnis (Anlage C-04, Position 1b): Kartierfläche 296,50 ha
6. LRT-Kartierung auf der Waldfunktionsfläche gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage C-03) und Leis-tungsverzeichnis (Anlage C-04, Position 1c): Kartierfläche 296,50 ha
7. LRT-Bewertung auf der Waldfunktionsfläche (innerhalb der FFH-Gebiete) gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage C-03) und Leistungsverzeichnis (Anlage C-04, Position 1d): Kartierfläche 223,48 ha
8. LRT-Bewertung auf der Waldfunktionsfläche (außerhalb der FFH-Gebiete) gemäß Leistungsbeschrei-bung (Anlage C-03) und Leistungsverzeichnis (Anlage C-04, Position 1d): Kartierfläche 73,02 ha
Gewertet wird die Gesamtwertungssumme netto in € im Angebotsschreiben, das vom Leistungsverzeichnis u. Preisblatt übertragen wurde und die Qualität der Referenzen.
Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 des GWB auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot erteilt. Als Zuschlagskriterien ist die niedrigste Gesamtwertungssumme in € netto und die Qualität der eingereichten Referenzen entscheidend.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Die höchste Punktzahl wird durch Eintragungen von Referenzen in der Matrix zur Referenzbewertung ermittelt (Vergabeunterlagen: 06a_VOEK 343-21_Anl._B-02a_Refer.).
Wird durch Eintragungen von Referenzen in der Matrix zur Referenzbewertung eine Punktzahl unter 10 erreicht, wird das Angebot von der Wertung und dem Verfahren ausgeschlossen.
Zur Angabe der Referenzen:
Als Referenzen für die Biotopkartierung werden nur solche Projekte zugelassen, bei denen eine umfassende vegetationskundliche Erhebung (Pflanzenarten und gesellschaften) inklusive Aufnahme von Strukturen, Nutzungen und Beeinträchtigungen als Grundlage für die Biotoptypen-klassifizierung stattfand. Verfahren wie die „Waldbiotopkartierung Thüringen“ und weitere an Forsteinrichtungen angelehnte Verfahren, bei denen die krautigen Pflanzen nicht erfasst wurden, zählen nicht als gültige Referenzprojekte. Bei Biotopkartierungen im Rahmen von Monitoringprojekten oder bei selektiven Kartierungen ist die tatsächlich kartierte Fläche und nicht die Fläche des Bearbeitungsraumes anzugeben.
Wenn die für die Projektleitung vorgesehene Person auch als Bearbeiter tätig werden soll, muss sie in beiden Bereichen genannt werden.
Weitere Ausschlussgründe:
1. Ein nicht eingereichtes und/oder unvollständig ausgefülltes Angebotsschreiben (Vergabeunterlagen: 05_VOEK 343-21_Anl._B-01_Angebots.)
2. Eine nicht eingereichte Matrix zur Referenzbewertung (Vergabeunterlagen: 06a_VOEK 343-21_Anl._B-02a_Refer.)
3. Ein Nachweis der Ausbildungsnachweise des beabsichtigt einzusetzenden Personals, ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen (Vergabeunterlagen: 07_VOEK 343-21_Anl._B-03_Bieterausk.).
Mangelnder Nachweis der geforderten Ausbildungsnachweise führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren (Pkt. 11 der Bieterauskunft mit Eigenerklärungen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ökologische Fachplanung auf militärischen Flächen des Bundesforstbetriebes Trave der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - VOEK 343-21
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24145
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeitnachfolgende Angaben zu tätigen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Wird eine solche Bescheinigung in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden.
In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 und 2 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht
beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. v. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Es ist anzugeben, ob eine Angebotsabgabe als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft erfolgt (im Vordruck der Vergabeunterlagen enthalten).
Das Angebot muss alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden.
Eine Registrierung zur Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) ist dazu erforderlich. Angebote können nur in Textform oder in elektronischer Form über die e Vergabe Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden.
Hinweis gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e Vergabe Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt.
Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e- Vergabe Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e Vergabe Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e Vergabe Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabeonline.info bereit.
Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.
Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte ist der 28.03.2022, 12:00 Uhr.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind mit dem Formblatt Frage-Antwort ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform zu richten. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich schriftlich über die e Vergabe Plattform.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Bei technischen Fragen zur e Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an e Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten:
Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oderdenVergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung
eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de