Transport von U-Bahnfahrzeugen über die Straße Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0286-2022
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Transport von U-Bahnfahrzeugen über die Straße
Transport von U-Bahnfahrzeugen über die Straße
Berlin
Bei der Leistung handelt es sich um den Transport von verschiedene U-Bahnwagen, zwischen den in den Ausschreibungsunterlagen genannten Werkstätten (alle im Stadtgebiet Berlin), über die Straße.
Die maximale Anzahl der Transporte für die Initallaufzeit des Kontraktes beträgt 310 Stück. Die Maximalanzahl der Transporte für den Optionszeitraum beträgt 290 Stück. Somit beträgt die Maximalanzahl aller Transporte, welche über diese Ausschreibung abgedeckt werden soll, über die gesamte Vertragslaufzeit 600 Stück.
Einmalige Verlängerungsoption um maximal 36 Monate
Es ist möglich den Rahmenvertrag einmalig um 36 Monate zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Referenzen für durchgeführten Transporte:
Jeder Bewerber hat zur Teilnahme an der weiteren Vergabe nachzuweisen, dass bereits erfolgreich Transporte von Schienenfahrzeugen über die Straße durchgeführt worden sind. Hierzu gibt der Bewerber im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Datei: "1_FEM2-0286-2022_Eigenerklärung zur Eignung.docx") mindestens 3 Referenzen an, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Eine Referenz wird als vergleichbar angesehen, wenn Transporte von ca. 70 Schienenfahrzeugen (mit Drehgestell auf einem Auflieger mit Gleis) im Jahr, über die letzten 3 Geschäftsjahre, nachgewiesen werden können.
Um als wirschaftlich geeignet für diesen Auftrag zu gelten wird ein durschnittlicher Jahresumsatz von 450.000€, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, vorausgesetzt.
Zur Überprüfung geben Sie bitte unter Abschnitt II Punkt 1a) im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Datei: "1_FEM2-0286-2022_Eigenerklärung zur Eignung.docx") die Umsätze Ihrer letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre an.
1. Bitte bestätigen Sie, dass Sie einen Transport mit 10 Werktage Vorlaufzeit organisieren können.
2. Bitte weisen Sie nach (Zulassung), dass Sie mindestens 2i Schwerlasttransporter incl. Seilwinden mit entsprechender Zugkraft besitzen, sodass Wagen mit einem Gewicht von mindestens 25 Tonnen gezogen werden können.
3. Bitte weisen Sie nach (Zulassung), dass sie mindestens 2 Auflieger mit durchgängiger Ladefläche und Schienenführung, welche Schienenfahrzeuge mit einer maximalen Länge von bis zu 16.500mm transportieren können, besitzen.
4. Bitte weisen Sie nach, dass Sie eine Mobile Rampe / integrierte Rampe besitzen, die mit einer Traglast von bis zu 25 Tonnen belastet werden kann.
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Jedem Bieter wird aufgegeben vor Angebotsabgabe mindestens eine Besichtigung der Liegenschaften Seestraße durchzuführen, um sich einen Überblick über die Besonderheiten der Ortschaft zu verschaffen. Hierbei hat jeder Bieter die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen und diese zu klären.
Das beidseitig unterzeichnete Besichtigungsprotokoll MUSS dem Angebot mindestens in Kopie (Scan) beigefügt werden. Fehlt diese Unterlage erfolgt der Ausschluss von der weiteren Vergabe!
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.