Beratungs- und Koordinierungsleistungen Landschaftsökologie einschließlich übergeordneter Ein-griffs- und Ausgleichskonzeption und Aufgaben im Bereich der Freiraumplanung. Referenznummer der Bekanntmachung: GBK 21-30
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wista-plan.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungs- und Koordinierungsleistungen Landschaftsökologie einschließlich übergeordneter Ein-griffs- und Ausgleichskonzeption und Aufgaben im Bereich der Freiraumplanung.
Koordinations- und Beratungsleistungen für den Themenkomplex Landschaftsökologie für die ge-samte städtebauliche Entwicklungsmaßnahme und einzelnen Bebauungspläne bzw. Einzelprojekte; u.a.: Erstellung und Fortschreibung der Gesamtausgleichsbilanzierung und des Konzepts der Kom-pensationsmaßnahmen für den ca. 50 ha großen Entwicklungsbereich der städtebaulichen Maß-nahme „Ehemaliger Güterbahnhof Köpenick“. Koordinierung aller Maßnahmen zur Umsetzung der Ausgleichserfordernisse, Betreuung der Schnittstellen zur Bauleitplanung, Beratung zur Entwick-lung des städtebaulichen Rahmenplans im Zusammenhang des Werkstattverfahrens, thematische Schnittstellenkoordination sowie Koordinierung der Akteure, Beratung sowie fachliche und organi-satorische Unterstützung der Auftraggeberin.
Berlin
Für den Zeitraum von zunächst fünf Jahren sollen für den Themenkomplex Landschaftsökologie koordinatorische und beratende Leistungen übergeordnet bezogen auf die gesamte städtebauli-che Entwicklungsmaßnahme erbracht werden. Hierbei sollen freiraumplanerische Zielsetzungen sowohl für die Entwicklungsmaßnahme insgesamt als auch für die einzelnen Bebauungspläne be-rücksichtigt werden. Die gesamte städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Güterbahnhof Köpenick soll nach derzeitigem Kenntnisstand bis ca. Ende 2033 laufen.
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Die landschaftsökologischen Zielsetzungen fließen in die Freiraumgestaltung ein. Dabei sind Nut-zungskonflikte zu evaluieren. Mit diesen ist unter Abwägung der Nutzungsanforderungen und der landschaftsökologischen Zielsetzung umzugehen.
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Wesentlich ist dabei die enge inhaltliche, zeitliche und organisatorische Verknüpfung zwischen der städtebaulichen Konzeption, den Bebauungsplänen und den Baumaßnahmen mit der Umsetzung der erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzanforderungen mit den zuständigen Behörden.
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Der AN koordiniert die komplexen Schnittstellen und begleitet die Abstimmungsprozesse der zu-ständigen Behörden (Behördenmanagement).
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Im Laufe des Jahres 2022 startet das städtebauliche Werkstattverfahren, wobei beratende Leistun-gen der Grünkoordination hinsichtlich des Kompensationskonzeptes und der Umsetzung land-schaftsökologischer Ziele in die Freiraumplanung einzubringen sind.
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Übergeordnet, unter Betrachtung des gesamten Planungsgebietes und unter Berücksichtigung externer Ausgleichsflächen soll eine Gesamtbilanzierung der Eingriffe und Ausgleiche erfolgen und ein entsprechendes Maßnahmenkonzept entwickelt werden. Daraus abzuleitende Vorgaben sind maßgeblich für den Ausgleich und die Bilanzierung der Eingriffe der Bebauungspläne. Die Erstellung dieser Inhalte für die jeweiligen Umweltberichte ist entsprechend umfassend zu koordinieren.
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Aufgabe ist die Erstellung eines Gesamtüberblicks über die Kompensationserfordernisse aus der Gesamtmaßnahme und den zugehörigen Bebauungsplänen, über die verfügbaren Ausgleichsflä-chen und die Umsetzung der Maßnahmen, über die Gesamtbilanzierung der Eingriffe und Ausglei-che unter Berücksichtigung der freiraumplanerischen Ziele. Die AN koordinieren Fortschreibungen und Anpassungen von Planunterlagen.
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Die beratenden Leistungen der AN umfassen die Erstellung eines Vergabekonzeptes sowie die Begleitung und Koordination der Vergaben und Ausschreibungen für Fachgutachten (Arten- Bio-topschutz u.ä.) zur Erstellung der Umweltberichte und der Planungsleistungen bezüglich der Kom-pensationsmaßnahmen. Dabei sind die Schnittstellen zu Bodenmanagement und Erschließung, Verkehr / Mobilität, Regenwasserbewirtschaftung und Baumaßnahmen sowie die Umsetzung des Waldentwicklungskonzeptes zu berücksichtigen.
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Die beratenden Leistungen zu landschaftsökologischen und angrenzenden freiraumplanerischen Themen fließen ebenso in die Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit für die städtebauliche Ent-wicklungsmaßnahme ein.
Falls eine ausreichende Anzahl an wertbaren Bewerbungen vorliegt, wird die Auftraggeberin aus dem Kreis der geeigneten Bewerber vier Bieter auswählen, die am weiteren Verfahren beteiligt werden. Die Auswahl erfolgt nach dem Grad der Vergleichbarkeit von drei wertbaren und nachge-wiesenen Referenzprojekten (vgl. Ziffer III.1.3). Sofern die Bewerber mehr als drei Referenzpro-jekte einreichen, haben sie deutlich zu kennzeichnen, welche drei Projekte bei der Auswahl be-rücksichtigt werden sollen, andernfalls wählt die Auftraggeberin drei aus ihrer Sicht passend er-scheinende Projekte aus.
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Gewertet werden Referenzprojekte, mit denen erbrachte Begutachtungs-, Planungs- und/oder Projektmanagementleistungen im Bereich der Landschaftsökologie oder Landschafts-, Umwelt-, Freiraumplanung (ohne MwSt. und ohne andere Leistungen außerhalb der Landschaftsökologie) in den vergangenen zehn Jahren (ab 01.01.2012 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist) nachgewiesen werden. Im Übrigen gelten die Nachweisanforderungen für Referenzen in Ziffer III.1.3) entspre-chend (die dortigen Referenz-Mindestanforderungen bleiben unbeschadet und sind als zwingende Eignungsvoraussetzung zu erfüllen). Die Vergleichbarkeit der wertbaren und nachgewiesenen Re-ferenzleistungen wird die Auftraggeberin nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der folgenden Auswahlkriterien in absteigender Gewichtung/Rangfolge beurteilen:
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Kriterium 1: Im Referenzprojekt erbrachte und mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleich-bare Leistungs- bzw. Aufgabenbereiche/Beratungsgebiete und Leistungen (z.B. Umweltberichte, Ausgleichsbilanzierung, Kompensationsmaßnahmen, faunistische Untersuchungen, Biotopkartie-rung, Freiraumplanung). Dieses Kriterium ist besonders wichtig und kann bis zur Hälfte der Wertung eines Referenzprojektes ausmachen.
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Kriterium 2: Von den Referenzleistungen betroffene bzw. darin eingebundene und mit dem hier zu vergebenden Auftrag vergleichbare Projektbeteiligte und die Art ihrer Einbin-dung/Koordinierung (z.B. zuständige Behörden: Forst, Naturschutz, Landschaftsplanung, Kli-ma/Umweltschutz, Verkehr, Grünflächen; Umwelt-/Naturschutzverbände). Auch dieses Kriterium ist wichtig und kann bis zu einem Drittel der Wertung eines Referenzprojektes ausmachen.
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Kriterium 3: Vergleichbare Größenordnung und Schwierigkeit des Referenzprojekts gemessen beispielsweise am Nettohonorarvolumen derjenigen Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind (exklusive anderer, nicht vergleichbarer Leistungen), an der Größe der betroffenen Fläche(n) und/oder der örtlichen Lage (z.B. Großstadtlage oder mehrere Gemeinden umfassend).
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Sollte es zu einem Gleichstand zwischen zwei Bewerbern kommen, kann die Auftraggeberin auch weitere, über die vorgenannten drei Referenzprojekte hinaus eingereichte Referenzprojekte er-gänzend berücksichtigen, andernfalls eine begründete Ermessensentscheidung treffen oder als ultima ratio durch Los entscheiden.
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Die Bewerber haben darauf zu achten, dass alle Informationen, die die Auftraggeberin zur Vor-nahme der Auswahlentscheidung benötigt, klar und eindeutig sowie nachvollziehbar und zweifels-frei aus der Beschreibung der Referenzprojekte hervorgehen (siehe Anlage „A1_01_Formblatt Referenzangaben“). Das gilt insbesondere an den Stellen, wo die Wertbarkeit der Referenzleistun-gen von einer genaueren Abgrenzung abhängig ist (z.B. abgeschlossene vs. noch laufende Teilleis-tungen, selbst erbrachte vs. von Dritten erbrachte Leistungen, Honorar für wertbare Leistungen vs. andere Leistungen). Nötigenfalls haben die Bewerber ihre Angaben bereits im Teilnahmeantrag zu erläutern oder ergänzende Angaben zu machen, wenn dies zum Verständnis erforderlich ist. Un-verständlichkeiten oder Zweifelhaftigkeiten gehen zu Lasten der Bewerber.
Beratung zur Umsetzung landschaftsökologischer Ziele unter Berücksichtigung freiraumplaneri-scher Anforderungen im Zuge des Werkstattverfahrens (z.B. Beratung zu freiraumplanerischen Entwürfen oder Konzeptideen Dritter im Hinblick auf landschaftsökologische Themen, das Maß-nahmenkonzept und die Maßnahmenumsetzung einschließlich Kostenschätzungen).
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Durchführung von Präsenzveranstaltungen und/oder Moderation von Veranstaltungen (z.B. Ab-stimmung mit Behörden, Arbeits- und Projektbesprechungen mit der Auftraggeberin).
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Weiterführende Beratungsleistungsleistungen bezüglich landschaftsökologischer Themen (z.B. Kostenschätzungen, Fördermittelanträge, Genehmigungen, Planungen, Wettbewerben, Gutach-ten u.ä.).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag allgemeine Unternehmensdaten (u.a. Bezeichnung, Rechtsform, Sitz, ggf. verantwortliche Niederlassung, Ansprechpartner, Kontaktdaten) anzugeben. Mit dem Teilnahmeantrag haben die Bewerber zu erklären, dass sie die rechtlichen Voraussetzun-gen zur Ausführung der zu vergebenden Leistungen erfüllen, insbesondere die notwendige Befä-higung und Erlaubnis zur Berufsausübung besitzen. Die nach dieser Auftragsbekanntmachung mit dem Teilnahmeantrag geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bereits mit dem Teilnahmean-trag (nicht erst auf Verlangen) einzureichen (siehe u.a. Kapitel II.2.9/ III.1.2/ III.1.3/ VI.3).
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Die Erklärungen sind über eine „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ (EEE), mit Hilfe des Form-blattes „Eigenerklärung zur Eignung“ (A1_00_c_IV 124EU F_Eigenerklärung zur Eignung EU) oder formlos zu erstellen, zu unterschreiben und einzureichen. Bei Verwendung der EEE kann durch den Bewerber das pdf-Dokument (A1_00_a_Europäische Eigenerklärung EEE) verwendet werden oder rein digital die xml-Datei (A1_00_b_Europäische Eigenerklärung EEE) importiert werden. Die Doku-mente liegen den Vergabeunterlagen bei. Zum Importieren der Datei besuchen Bewerber die Homepage - https://uea.publicprocurement.be - . Der Bewerber ist ein Wirtschaftsteilnehmer. Nach Wahl der Option „Eine EEE (Anfrage oder Antwort) importieren“ kann der Bewerber die xml-Datei auswählen und das Dokument bearbeiten.
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Mit dem Teilnahmeantrag haben die Bewerber einen aktuellen Auszug aus dem für sie einschlägi-gen Handels- oder Berufsregister (nicht älter als 3 Monate) sowie im Falle von Personengesellschaf-ten (z.B. KG, GbR) auch für die persönlich haftenden Gesellschafter (jeweils soweit mit Rücksicht auf die Rechtsform vorhanden) oder (bei fehlender Registerpflicht) eine Unternehmensdarstellung mit Angaben zur Rechtsform, den Inhabern/Gesellschaftern und den gesetzlichen Vertretern vor-zulegen.
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Mit dem Teilnahmeantrag haben die Bewerber als vorläufigen Eignungsnachweis eine ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (s.o.) vorzulegen. Darin sind u.a. Angaben zu machen zum Nichtvorlie-gen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123 und 124 GWB, § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG (u.a. zu Insolvenz/Liquidation, schweren Verfehlungen oder Verur-teilungen, Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung sowie zum Nichtvorliegen von Eintragungen im Korruptions-, Wettbewerbs-, Gewerbe- und Bundeszentralre-gister).
Die Auftraggeberin behält sich vor, Nachweise zur Bestätigung der Eigenerklärung zu verlangen (z. B. Führungszeugnisse für Personen mit Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnissen, Bescheinigungen der zuständigen Stellen wie Finanzamt, Sozialversicherungsträger, Berufsgenos-senschaft, behördliche und gerichtliche Entscheidungen über Straf- oder Ordnungswidrigkeitsver-fahren, öffentliche Auftraggeber früher ausgeführter öffentlicher Aufträge/Konzessionen). Die Auftraggeberin behält sich zudem vor, Auszüge aus einschlägigen Registern und Sanktionslisten (u.a. Gewerbezentralregister, Wettbewerbsregister, Korruptionsregister, EU-Finanz-Sanktionsliste) einzuholen.
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Für die Ausführung der Leistung müssen ausländische Unternehmen, soweit sie auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig werden, bei der für die Arbeiten zuständigen deutschen Berufsgenossenschaft angemeldet sein, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist das Unter-nehmen aufgrund internationaler Vereinbarungen von dieser Verpflichtung befreit, so hat es dies mit dem Teilnahmeantrag anzugeben und auf gesondertes Verlangen durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen.
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Weitere Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer VI.3).
Die Bewerber müssen die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zur Auf-tragsausführung besitzen und nachweisen. Die nachgewiesene Leistungsfähigkeit der Bewerber darf nach der Einschätzung der Auftraggeberin keine Zweifel zulassen, dass sie über die erforderli-chen Kapazitäten/Ressourcen und Mittel verfügen, um ihre laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hier zu vergebenden Auftrag (inkl. Vor- und Anlaufkosten) zu erfüllen.
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Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag als vorläufigen Nachweis ihrer Eignung Eigenerklä-rungen zum Umsatz des Unternehmens mit vergleichbaren Leistungen (Begutachtungs-, Planungs- und/oder Projektmanagementleistungen im Bereich der Landschaftsökologie oder der Land-schafts- Umwelt-, Freiraumplanung) und zu einer Betriebshaftpflichtversicherung zu machen. Die Auftraggeberin behält sich vor, geeignete Nachweise zur Bestätigung der Eigenerklärungen (z. B. Jahresabschlüsse, Versicherungsnachweise) zu verlangen.
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Beachte Ziffer III.1.1) zum Vorlagezeitpunkt mit dem Teilnahmeantrag. Weitere Einzelheiten erge-ben sich aus Ziffer VI.3).
Die folgenden Anforderungen müssen mindestens erfüllt sein:
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Der Umsatz der Unternehmen mit vergleichbaren Leistungen (s.o.) muss im Durchschnitt der ver-gangenen drei Geschäftsjahre mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Geschäftsjahr betragen haben. Als Um-satz der Unternehmen gelten nur solche Leistungen, die sie selbst im eigenen Unternehmen oder zusammen mit Unterauftragnehmern erbracht haben, nicht dagegen Umsätze, die in einer Ar-beitsgemeinschaft von anderen Unternehmen/Mitgliedern erbracht wurden.
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Im Falle einer kürzeren Geschäftstätigkeit (Gründung vor weniger als 3 Jahren) ist die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf andere geeignete Weise (z.B. Eigenkapital, Eignungsleihe, Patronatserklärung der Muttergesellschaft o.ä.) nachzuweisen. Im Falle einer Eig-nungsleihe sind § 47 VgV sowie die Hinweise in Ziffer IV.3) zu beachten.
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Es wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme je Schadensfall in Höhe von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) mit einer zweimal jährlichen Maximierung gefordert. Im Falle einer Bewer-bergemeinschaft ist eine entsprechende Projektversicherung oder eine entsprechende Versiche-rung für alle Mitglieder nachzuweisen. Im Falle einer Unterauftragsvergabe muss sich die Versiche-rung auch auf die Unterauftragnehmer erstrecken, andernfalls ist eine entsprechende Versiche-rung der Unterauftragnehmer nachzuweisen. Entsprechende Versicherungsnachweise (Versiche-rungspolice bzw. -urkunde oder Bestätigung des Versicherers, nicht des Maklers) sind auf Verlan-gen der Auftraggeberin vorzulegen.
Die Bewerber müssen die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit zur Auftrags-ausführung besitzen und nachweisen. Die nachgewiesene Leistungsfähigkeit der Bewerber darf nach der Einschätzung der Auftraggeberin keine Zweifel zulassen, dass sie über die erforderlichen Kapazitäten und Ressourcen (insbesondere personelle Mittel sowie berufliche Fähigkeiten und Erfahrungen) verfügen, um den Auftrag ordnungs- und vertragsgemäß sowie zeit- und qualitätsge-recht auszuführen.
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Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag als vorläufigen Nachweis ihrer Eignung Eigenerklä-rungen zu vergleichbaren erbrachten Leistungen (Referenzen) vorzulegen. Es muss mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt (s. Mindestanforderungen) und es sollen möglichst nicht mehr als drei Referenzprojekte (s. Ziffer II.2.9) benannt werden. Jedes Referenzprojekt ist aussagekräftig und nachvollziehbar zu beschreiben (siehe Anlage „A1_01_Formblatt Referenzangaben“) mindes-tens mit folgenden Angaben: Auftraggeber, Projektbezeichnung und Projektbeschreibung (z.B. Größe, Lage, Besonderheiten), ausführende Unternehmen und beauftragte Leistungs- bzw. Auf-gabenbereiche oder Beratungsgebiete (ggf. näher erläutert/zugeordnet), nähere Beschreibung der erbrachten Leistungen und der betroffenen bzw. einbezogenen Projektbeteiligten, Netto-Honorarvolumen (ggf. nach Leistungen aufgeschlüsselt), Ausführzeiten der einzelnen Leistungen (ggf. nach Beginn und Ende von Teilleistungen näher aufgeschlüsselt). Die nachstehenden Refe-renz-Mindestanforderungen müssen und die in Ziffer II.2.9) genannten Kriterien sollen aus der Beschreibung klar und eindeutig hervorgehen. Die Auftraggeberin behält sich vor, nähere Angaben und Erläuterungen zu den Referenzprojekten (z.B. ausführende Unternehmen, Details der Leis-tungsausführung, Kontaktperson und -daten des Auftraggebers) zu verlangen.
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Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag als vorläufigen Nachweis ihrer Eignung Eigenerklä-rungen zum verfügbaren Fachpersonal vorzulegen. Die Auftraggeberin behält sich vor, nähere An-gaben und Erläuterungen zu den für die Auftragsausführung verfügbaren Führungs- und Fachkräf-ten (z.B. berufliche Lebensläufe, Beschäftigtenzahl des Unternehmens) zu verlangen. Für die zur Auftragsausführung vorgesehenen Führungs- und Fachkräfte sind auf Verlangen persönliche Daten (Name, Kontaktdaten, aussagekräftige berufliche Lebensläufe) und die erforderlichen Qualifikati-onsnachweise vorzulegen.
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Referenzleistungen müssen von demjenigen Unternehmen erbracht worden sein, das auch die hier zu vergebenden Leistungen ausführen wird. Referenzleistungen, die von einer Arbeitsge-meinschaft erbracht wurden, sind daher nur wertbar, soweit sie innerhalb der Arbeitsgemeinschaft von dem Unternehmen erbracht wurden, dass auch die die hier zu vergebenden Leistungen aus-führen wird.
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Im Falle einer Berufung auf Referenzen eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe) muss das andere Unternehmen als eignungsverleihender Unterauftragnehmer die Leistungen ausführen, für die die Referenzerfahrung benötigt wird (§ 47 Abs. 1 Satz 3 VgV). Im Falle einer Bewerberge-meinschaft muss dasjenige Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, das über die geforderte Refe-renzerfahrung verfügt, dementsprechend zur Ausführung der Leistungen vorgesehen sein, für die diese Referenzerfahrung benötigt wird. Auf Verlangen der Auftraggeberin sind die vorgesehenen Leistungsanteile genauer zu erläutern.
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Sofern ein Bewerber beabsichtigt, Teilleistungen des Auftrags an Unterauftragnehmer weiter zu vergeben, sind die hierfür vorgesehenen Leistungsanteile bereits im Teilnahmeantrag anzugeben. Im Übrigen gelten § 36 VgV und Art. 71 Richtlinie 2014/24/EU.
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Beachte Ziffer III.1.1) zum Vorlagezeitpunkt mit dem Teilnahmeantrag. Weitere Einzelheiten erge-ben sich aus Ziffer VI.3).
Die folgenden Anforderungen müssen mindestens erfüllt sein:
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Mindest-Personalanforderungen:
- Die Unternehmen müssen über mindestens vier Fachkräfte (inklusive Projektleiter/in) verfügen, die zur Ausführung des hier zu vergebenden Auftrags zur Verfügung stehen.
- Mindestens drei (von vier) der verfügbaren Fachkräfte (inklusive Projektleiter/in) müssen über eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung im Bereich Landschaftsarchitektur, Land-schafts-, Umweltplanung, Freiraumplanung oder Landschaftsökologie verfügen.
- Mindestens eine (von vier) der verfügbaren Fachkräfte, und zwar der/die verbindlich vorgesehe-ne und im Auftragsfall eingesetzte Projektleiter/in muss über einen Hochschulabschluss als Archi-tekt/in oder Ingenieur/in im Sinne von Art. 46 ff. der Richtlinie 2005/36/EG (2013/55/EU) in der Fachrichtung oder beruflichen Ausprägung Landschaftsarchitektur, Landschafts-, Umweltplanung, Freiraumplanung oder Landschaftsökologie verfügen.
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Mindest-Referenzanforderungen:
Die Unternehmen müssen fundierte Erfahrungen durch mindestens ein vergleichbares Referenz-projekt nachweisen, in dem Begutachtungs-, Planungs- und/oder Projektmanagementleistungen im Bereich der Landschaftsökologie oder Landschafts-, Umwelt-, Freiraumplanung mit einem Hono-rarvolumen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto (ohne MwSt. und ohne andere, nicht vergleichbare Leistungen) in den vergangenen drei Jahren (ab 01.01.2019 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist) erbracht wurden.
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Die strengeren Anforderungen an die Aktualität (hier drei Jahre) und das Honorar (hier [Betrag gelöscht] EUR) im Vergleich zu den in Ziffer II.2.9) genannten Kriterien sind besonders zu beachten und in der Referenzbeschreibung gegebenenfalls genauer darzustellen bzw. zu erläutern. Es ist nicht erfor-derlich, dass das (ganze) Referenzprojekt erst nach dem 01.01.2019 begonnen hat oder bei Einrei-chung des Teilnahmeantrags bereits (komplett) abgeschlossen ist. Die Teilleistungen, die Gegen-stand des Referenznachweises sind, müssen nach dem 01.01.2019 ausgeführt worden sein (frühe-re Leistungsteile bleiben unberücksichtigt) und bei Ablauf der Bewerbungsfrist im Wesentlichen so abgeschlossen sein, dass ein bewertbares Arbeitsergebnis vorliegt (auf untergeordnete Restarbei-ten, eine rechtliche Abnahme oder Abrechnung kommt es dabei nicht an). Gegebenenfalls ist das Arbeitsergebnis genauer zu erläutern.
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Die Vergleichbarkeit der (Mindest-)Referenzleistungen beurteilt die Auftraggeberin nach pflicht-gemäßem Ermessen. Eine Gleichheit des Referenzprojektes zum hier zu vergebenden Auftrag ist nicht erforderlich, es genügt eine Ähnlichkeit, die einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungs-fähigkeit für den hier zu vergebenden Auftrag eröffnet. Eine additive Kombination mehrerer Refe-renzprojekte ist für die Mindest-Referenzanforderungen nicht ausreichend. Es kommt auf ein ver-gleichbares Referenzprojekt an.
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Referenzleistungen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbracht wurden, können nur berücksichtigt werden, wenn der Bewerber gleichzeitig aufzeigt, inwiefern auf andere Weise ge-währleistet ist, dass eine ausreichende Leistungsfähigkeit in deutscher Sprache (insbesondere im Umgang mit den Projektbeteiligten/Behörden) und mit den nötigen Kenntnissen und Erfahrungen im Umgang mit dem in der Bundesrepublik geltenden Recht (insbesondere Bau- und Verwaltungs-recht) besteht.
Die Auftraggeberin fordert als Eignungsvoraussetzung (s. Ziffer III.1.3) und Ausführungsbedingung, dass der/die verbindlich vorgesehene und im Auftragsfall eingesetzte Projektleiter/in über einen Hochschulabschluss als Architekt/in oder Ingenieur/in im Sinne von Art. 46 ff. der Richtlinie 2005/36/EG (2013/55/EU) in der Fachrichtung oder beruflichen Ausprägung Landschaftsarchitektur, Landschafts-, Umwelt-, Freiraumplanung oder Landschaftsökologie verfügt.
Es gelten Besondere Vertragsbedingungen u.a. zum Mindeststundenentgelt, zur Frauenförderung, zur Verhinderung von Benachteiligungen sowie über Kontrollen und Sanktionen gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Einreichung des Teilnahmeantrags ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform (https://www.berlin.de/vergabeplattform) und über das Bieterportal iTWO tender (https://www.meinauftrag.rib.de/public/registerCompany) erforderlich. Weitere Informationen:
https://senstadtfms.stadt-berlin.de/intelliform/forms/eabau/berlin/v_2121/index.
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Es obliegt den Unternehmen, sich frühzeitig nach Kenntnisnahme dieser Bekanntmachung als Be-werber zu registrieren. Zusätzliche Informationen sowie etwaige Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen wird die Auftraggeberin nur registrierten Bewerbern über die Vergabe-plattform mitteilen. Im Übrigen obliegt es den (auch registrierten) Bewerbern, die Vergabeunterla-gen (s. Ziffer I.3) vor der Abgabe ihres Teilnahmeantrages auf Aktualisierungen hin zu prüfen. Fra-gen und Auskunftsersuchen sind bis spätestens 20.05. 2022, 08:00 Uhr, über die Vergabeplatt-form an die Auftraggeberin zu richten.
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Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, in der u.a. alle Mitglieder aufgeführt sind, ein bevollmächtigter Vertreter benannt ist und erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen sind die jeweils vorgesehenen Leis-tungsanteile der Mitglieder anzugeben. Ziffer III.1.1) gilt für jedes Mitglied gesondert. Die Eignung gemäß Ziffer III.1.2) ist für jedes Mitglied gesondert nachzuweisen und wird für die Bewerberge-meinschaft insgesamt beurteilt, soweit nicht anders angegeben. Die Eignung gemäß Ziffer III.1.3) ist für jedes Mitglied gesondert nachzuweisen und wird nach den jeweils vorgesehenen Leistungsan-teilen der Mitglieder beurteilt.
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Sofern ein Bewerber beabsichtigt, im Hinblick auf die erforderliche Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen ("Eignungsleihe"), sind bereits mit dem Teilnahmeantrag die Namen, die gesetzlichen Vertreter und die Kontaktdaten der anderen Unternehmen anzugeben und die in Ziffer III.1.1) geforderten Unterlagen für die anderen Unternehmen vorzulegen. Zugleich mit dem Teilnahmeantrag ist nachzuweisen, dass dem Bewerber die Kapazitäten der anderen Un-ternehmen zur Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen (z.B. durch Verpflichtungserklärung). Bei Inanspruchnahme der in Ziffer III.1.2) geforderten wirtschaftlichen und/oder finanziellen Kapa-zitäten (Umsatz) eines anderen Unternehmens ist außerdem nachzuweisen, dass das andere Un-ternehmen gemeinsam mit dem Bewerber für die Auftragsausführung haftet (Haftungserklärung).
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Der Teilnahmeantrag und alle Anlagen sowie nachträglich angeforderte Angaben und Unterlagen sind in deutscher Sprache abzufassen bzw. vorzulegen. Anderssprachigen Unterlagen ist zugleich eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Auftraggeberin behält sich vor, eine amtlich beglaubigte Übersetzung bzw. eine Übersetzung durch einen staatlich beeidigten Dolmet-scher oder Übersetzer zu verlangen bzw. nachzufordern.
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Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (s. Ziffer I.3).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Gemäß §§ 160 Abs. 3, 135 Abs. 2, 168 Abs. 2 GWB:
Die Vergabekammer (Ziffer VI.4.1) leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
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Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn der Antragsteller den zur Nachprüfung beantragten Vergaberechtsverstoß zuvor rechtzeitig gegenüber der Auftraggeberin (s.o. Ziffer I.1) gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rüge bei der Auftraggeberin. Eine Rüge ist nicht rechtzeitig, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen erfolgt, nachdem der Antragsteller den Vergaberechtsverstoß erkannt oder sich dieser Kenntnis mutwillig verschlossen hat. Eine Rüge ist außerdem nicht rechtzeitig, wenn der Vergaberechtsverstoß aufgrund einer Be-kanntmachung oder aufgrund der damit zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (Ziffer IV.2.2) erfolgt ist. Eine Rüge ist darüber hinaus nicht rechtzeitig, wenn der Vergaberechtsverstoß aufgrund einer Auf-forderung zur Angebotsabgabe oder der damit zur Verfügung gestellten weiteren oder geänderten Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist erfolgt ist.
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Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn nach dem Eingang der Mitteilung der Auf-traggeberin beim Antragsteller, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage ver-gangen sind.
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Ein Nachprüfungsantrag ist zudem dann unzulässig, wenn der Zuschlag wirksam erteilt wurde (Ver-tragsschluss). Der Vertrag kann 10 Kalendertage nach Absendung der Information über den beab-sichtigten Abschluss des Vertrages durch die Auftraggeberin an die betroffenen Bieter geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Auftraggeberin. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprü-fungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der vorgenannten Information, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Gel-tendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/