Holzernte (Holzeinschlag und Holzbringung) im Bereich des Bundesforstbetriebes Lausitz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - VOEK 046a-19 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 046a-19
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Holzernte (Holzeinschlag und Holzbringung) im Bereich des Bundesforstbetriebes Lausitz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - VOEK 046a-19
Holzernte (Holzeinschlag und Holzbringung) im Bereich des Bundesforstbetriebes Lausitz
Holzeinschlag auf den Liegenschaften Muskauer Heide im Landkreis Görlitz und Sachsen
Liegenschaften Muskauer Heide im Landkreis Görlitz und Sachsen des BFB Lausitz
Holzeinschlag auf den Liegenschaften Muskauer Heide im Landkreis Görlitz und Sachsen über 3.413 Fm gesamt (Vollmechanisierte Holzernte inkl. Rückung)
Gewertet wird der Gesamtangebotspreis netto in € im Angebotsschreiben, das vom Leistungsverzeichnis u. Preisblatt (06a_VOEK 046a-19_Los_1_Anl._B-02_LV_PB) übertragen wurde.
Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 des GWB auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot erteilt. Als Zuschlagskriterien ist der niedrigste Gesamtangebotspreis in € netto entscheidend.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Weitere Ausschlussgründe:
1. Ein nicht eingereichtes und/oder unvollständig ausgefülltes Angebotsschreiben (Vergabeunterlagen: 05_VOEK 046a-19_Anl._B-01_Angebots.)
2. Ein nicht eingereichtes und/oder unvollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis/Preisblatt (Vergabeunterlagen: 06a_VOEK 046a-19_Los_1_Anl._B-02_LV_PB), eine andere Form der Einreichung eines Angebotes ist unzulässig.
Die Verwendung der von der AG vorgegebenen Vordrucke (u.a. Angebotsschreiben, Bieterauskunft, Leistungsverzeichnis/Preisblatt) ist zwingend.
Änderungen an diesen Vordrucken sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes
Holzeinschlag auf den Liegenschaften Daubitz/Muskauer Heide im Landkreis Görlitz und Sachsen
Liegenschaften Daubitz/Muskauer Heide im Landkreis Görlitz und Sachsen
Holzeinschlag auf den Liegenschaften Daubitz/Muskauer Heide im Landkreis Görlitz und Sachsen über 1.895 Fm gesamt (Vollmechanisierte Holzernte inkl. Rückung)
Gewertet wird der Gesamtangebotspreis netto in € im Angebotsschreiben, das vom Leistungsverzeichnis u. Preisblatt (06b_VOEK 046a-19_Los_2_Anl._B-02_LV_PB) übertragen wurde.
Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 des GWB auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot erteilt. Als Zuschlagskriterien ist der niedrigste Gesamtangebotspreis in € netto entscheidend.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Weitere Ausschlussgründe:
1. Ein nicht eingereichtes und/oder unvollständig ausgefülltes Angebotsschreiben
(Vergabeunterlagen: 05_VOEK 046a-19_Anl._B-01_Angebots.)
2. Ein nicht eingereichtes und/oder unvollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis/Preisblatt
(Vergabeunterlagen: 06b_VOEK 046a-19_Los_2_Anl._B-02_LV_PB), eine andere Form der Einreichung eines Angebotes ist unzulässig
Die Verwendung der von der AG vorgegebenen Vordrucke (u.a. Angebotsschreiben, Bieterauskunft, Leistungsverzeichnis/Preisblatt) ist zwingend.
Änderungen an diesen Vordrucken sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Der im Offenen Verfahren durchgeführte Miniwettbewerb (Poolverfahren VOEK 046-19) führte zu keinem Ergebnis, da keine Angebote von den Unternehmen aus dem Bewerberpool eingegangen sind.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Holzeinschlag auf den Liegenschaften Muskauer Heide im Landkreis Görlitz und Sachsen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Holzeinschlag auf den Liegenschaften Daubitz/Muskauer Heide im Landkreis Görlitz und Sachsen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeitnachfolgende Angaben zu tätigen. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 und 2 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft (Vergabeunterlagen: 07_VOEK 046a-19_Anl._B-03_Bieterausk.) zu verwenden.
Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. v. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Es ist anzugeben, ob eine Angebotsabgabe als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft erfolgt (Vergabeunterlagen: 07_VOEK 046a-19_Anl._B-03_Bieterausk.). Das Angebot muss alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten.
Eine Registrierung zur Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) ist für die Angebotsabgabe erforderlich. Angebote können nur in Textform oder in elektronischer Form über die e Vergabe Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden.
Hinweis gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e Vergabe Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt.
Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur Client für Bieter (Sig Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die
Clients der e Vergabe Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e Vergabe Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e Vergabe Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e Vergabe Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabeonline.info bereit.
Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht.
Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.
Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte ist der 14.04.2022, 12:00 Uhr.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind mit dem Formblatt Frage Antwort ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform zu richten. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich schriftlich über die e Vergabe Plattform.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Bei technischen Fragen zur e Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an e Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten:
Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de