Angebotsphase_BKK CrossPlattform Referenznummer der Bekanntmachung: BKK-BGM 4.0
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bkk-dachverband.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Angebotsphase_BKK CrossPlattform
Beschaffung einer mandantenfähigen, d.h. eine für 72 Betriebskrankenkassen und deren Träger- und Kundenunternehmen nutzbaren digitalen Plattform für BGM-Maßnahmen (BGM-Plattform).
Der BKK Dachverband e.V. plant im Auftrag der Arbeitsgruppe BGM 4.0 die Beschaffung einer mandantenfähigen, d.h. eine für 68 Betriebskrankenkassen und deren Träger- und Kundenunternehmen nutzbaren digitalen Applikation für BGM-Maßnahmen. Diese sogenannte BGM-Plattform ermöglicht dabei sowohl die Verwaltung, Organisation, Koordination und Durchführung von BGM-Maßnahmen durch die Betriebskrankenkassen, Träger- und Kundenunternehmen als auch die Nutzung durch Endkunden, d.h. Mitglieder*innen und Mitarbeiter*innen der Träger- und Kundenunternehmen, im weiteren Endnutzer genannt. Hierfür erwirbt der BKK Dachverband e.V. Eigentums- und Nutzungsrechte an der Applikation. Die bisherigen Produkte - eine Gesundheits-App zur Förderung der individuellen Gesundheit am Arbeitsplatz und ein Informationsportal für einen gesundheitsfördernden Führungsstil - müssen in den in diesem Auftrag zu beschaffenden Leistungen maßgeblich berücksichtigt werden und alle nahtlos miteinander funktionieren.
Zusätzliche Leistungen, Weiterentwicklungsleistungen und Abrufleistungen werden, wenn der Auftraggeber sie anordnet, entsprechend Position 3 des Preisblattes nach Tagessätzen vergütet (Option/Überprüfungsklausel gem. § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Voraussetzung ist, dass die Leistungen zur Erreichung der Vertragsziele erforderlich und die angeordneten Leistungen mit den vertragsgegenständlichen Leistungen vergleichbar sind. Zudem darf sich der Gesamtcharakter des Auftrags durch die Anordnung nicht verändern. Es gelten die Bestimmungen der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die in II.1.7 und V.2.4 genannten Werte ([Betrag gelöscht] Euro) entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Es wird auf § 39 Abs. 6 VgV verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9MRQUW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Kontaktstelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB.
Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung eingegangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.