Freiberg West Verkehrsstation Planung mit BIM Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55792
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Freiberg West Verkehrsstation Planung mit BIM
Freiberg West Verkehrsstation Planung mit BIM
Freiberg West Verkehrsstation Planung mit BIM
Strecke/ km: 6258 Dresden Hbf – Abzw. Werdau Bogendreieck
-Neuerrichtung von zwei Außenbahnsteigen an den Streckengleisen 1 und 2 der Eisenbahnstrecke 6258 Dresden Hbf – Abzw. Werdau Bogendreieck, im Bereich km 1,3 – km 41, 5
-Technische und kostenseitige Variantenuntersuchung der zugangsseitigen Anbindung beider Bahnsteige unter Beachtung regelkonformer, stufenfreier
Zugangsmöglichkeiten in Lph. 1/2
-Neuerrichtung einer elektrotechnischen Anlage/Beleuchtung für Bahnsteige und Zugänge
-bedarfs- und kundengerechte Ausstattung und Beschilderung der Verkehrsstation
-vollständige Umsetzung der Kriterien zur Erlangung der weitreichenden Barrierefreiheit
Optionale Leistungen: Planung mit BIM Lph. 3-7 und Anteile Planung mit BIM Lph.8 und 9
Vergabevorgangsnummer: 21FEI52937
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Freiberg West Verkehrsstation Planung mit BIM
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01109
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vertragswert incl. optionaler Leistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.