Neubau eines Mehrfamilienhauses in der Wohnsiedlung „Petershauser Briel“ in 78467 Konstanz, Steinstr. 6a/ 8a/ 10a, Planungs- und Bauleistungen Lph. 5-8 nach HOAI - VOEK 356-21 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 356-21

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=455257
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=455257
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Immobilienverwaltung und -verwertung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau eines Mehrfamilienhauses in der Wohnsiedlung „Petershauser Briel“ in 78467 Konstanz, Steinstr. 6a/ 8a/ 10a, Planungs- und Bauleistungen Lph. 5-8 nach HOAI - VOEK 356-21

Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 356-21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45211300 Bau kompletter Wohnhäuser
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) zur Vergabe von Planungs- und Bauleistungen LPh. 5-8 nach HOAI zum Neubau eines Mehrfamilienhauses in der Wohnsiedlung „Petershauser Briel“ in 78467 Konstanz, Steinstr. 6a/ 8a/ 10a

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Hauptort der Ausführung:

Steinstr. 6a/ 8a/ 10a in 78467 Konstanz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Es werden Totalunternehmerleistungen (Planungs- und Bauleistungen) ausgeschrieben die auf Basis der vorliegenden Planung als Leistungsziel die in der Leistungsbeschreibung genannten Gebäude, Freianlagen, Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke schlüsselfertig und inbetriebnahmefertig herstellen und zu den vereinbarten Kosten, Terminen und Qualitäten an die Auftraggeberin übergeben.

--

Ausgangssituation:

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Auftraggeberin ist Eigentümerin des Grundstücks Steinstraße 6a-10a in 78462 Konstanz, die insgesamt 21 bundeseigenen Liegenschaften in der Siedlung Petershausen-Nord, Konstanz wurden auf die Möglichkeiten der Modernisierung, Aufstockung und Nachverdichtung hin untersucht. Dabei wurde auf dem Flurstück 1775/17 südlich der Objekte Steinstraße 6-10 und Gottfried-Keller-Straße 13-17, die Möglichkeit der Nachverdichtung durch einen Neubau ermittelt.

--

Die auf dem Flurstück vorhandenen Wohngebäude Steinstraße 6-10 und Gottfried-Keller-Straße 13-17 wurden im Zeitraum 1951-1954 als militärische Unterkunftsgebäude für die französischen Streitkräfte und deren Familien errichtet und werden seitdem als Wohngebäude genutzt. Das Flurstück 1775/17 wird im Norden und Nord/Westen von der Gottfried-Keller-Straße, im Osten von der Hans-Thoma-Straße und im Süden von der Steinstraße umschlossen und ist derzeit mit 3 Wohngebäuden bebaut. Die vorhandenen Wohngebäude sind jeweils hälftig geteilt und nach Norden bzw. nach Süden hin mit unterschiedlichen Adressen benannt (Gottfried-Keller-Straße 13, 15, 17 und Steinstraße 6, 8, 10). In der bisherigen planerischen Auseinandersetzung mit der Liegenschaft wurden die einzelnen Gebäude folgendermaßen bezeichnet:

- Haus A: Bestandsgebäude Steinstraße 10 / Gottfried-Keller-Straße 17

- Haus B: Bestandsgebäu de Steinstraße 8 / Gottfried-Keller-Straße 15

- Haus C: Bestandsgebäude Steinstraße 6 / Gottfried-Keller-Straße 13

- Haus D: Neubau Steinstraße 6a / 8a / 10a

--

Als 1. Bauabschnitt soll im Rahmen dieses Verfahrens der Neubau Haus D/ Steinstraße 6a-10a realisiert werden. Die Realisierung erfolgt bei vollständigem Betrieb der nördlich angrenzenen Objekte Haus A, B und C (Gottfried-Keller-Straße 13-17 und Steinstraße 6-10).

Neben dem im Besitz der BImA befindlichen Flurstück 1775/17 werden folgende Bereiche in die Baumaßnahme 1. Bauabschnitt / Neubau Haus D mit einbezogen:

- Ein Teil des Flurstücks 1775/18 (südlich an das Flurstück 1775/17 anschließende Grünfläche, Gehweg-bereich an der Steinstraße)

- Ein Teil des Flurstücks 1775/41 (Vorgarten und Gehweg westlich Gottfried-Keller-Straße 17 / Haus A)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept (Unterkriterien u. deren Gewichtung siehe Bewertungsmatrix Anlage 8 sowie iffer 6.2.2.2 des Verfahrensleitfaden - Bestandteil der Vergabeunterlagen) / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 80
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 31/10/2022
Ende: 11/11/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Das Verhandlungsverfahren ist in zwei Verfahrensstufen unterteilt. Es beginnt mit einem Teilnahmewettbewerb und einer sofort dazu anschließenden Angebotswertung und ist somit zeitlich betrachtet einstufig aber erfolgt in zwei Schritten.

--

Im ersten Schritt werden die Bewerber/-innen auf ihre Eignung anhand der veröffentlichten Eignungsanforderungen geprüft und für die Teilnahme am weiteren Verfahren ausgewählt. (vgl. Ziffer 3.1 Verfahrensleitfaden - Einreichung der Teilnahmeanträge). Im zweiten Schritt erfolgt die Prüfung und Wertung der eingereichten Angebote (inkl. Verhandlung) sowie die Zuschlagsentscheidung auf das wirtschaftlichste Angebot.

--

Es ist geplant, alle geeignete/-n Bewerber/-innen auf der Grundlage der in der Vergabebekanntmachung dargelegten Kriterien nach der Eignungsprüfung in Schritt 1 für die Wertung der Angebote in Schritt 2 auszuwählen und ggf. zu einer Vergabeverhandlung vor einem Auswahlgremium der Auftraggeberin einzuladen. Nach Durchführung etwaiger Verhandlungen werden die Bieter unter weiterer Fristsetzung aufgefodert, ein finales Angebot abzugeben.

--

Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag bereits auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (vgl. § 3b Abs. 3 Nr. 7 EU VOB/A).

Anschließend werden diese Bieter zur Abgabe von endgültigen Angeboten aufgefordert (vgl. Ziffer 7 Verfahrensleitfaden - Voraussichtlicher Ablauf des Verfahrens).

In diesem Zusammenhang behält sich die Auftraggeberin ebenfalls vor, nur über die Angebote zu verhandeln, die nach Auswertung der Erstangebote aufgrund der Zuschlagskriterien gemäß der beiliegenden Wertungsmatrix (Anlage 8) in die engere Wahl kommen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A vorliegen, nachfolgende Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für den Nachweis der Eignung ist grundsätzlich der als Anlage 1 beigefügte Vordruck „Bewerberauskunft mit Eigenerklärungen und Mindestanforderuungen“ zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Der Bieter kann alternativ als vorläufigen Nachweis nach § 6b EU Absatz 1 Satz 2 VOB/A die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen nach.

--

Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A i.V.m. §§ 123, 124 GWB vor, wird der Teilnahmeantrag nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern das Unternehmen nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat. Kann ein Bewerber aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bewerbers und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.

--

Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache erfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.

--

Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Bewerberauskunft mit Erklärungen zu den Ziff. 2.1 Allgemeine Angaben zu Unternehmen, 2.2 zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung (ausgenommen 6.1) und etwaige Nachweise vorzulegen. Es sind die Hinweise für Bewerbergemeinschaften zu beachten (vgl. Seite 1 - Anlage 1 Bewerberauskunft).

--

Der Bewerber ist verpflichtet die Unternehmen zu benennen, deren Ressourcen zur Auftragsdurchführung in Anspruch genommen werden sollen und es sind Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anlage 5). Der Bewerber hat ferner für jedes der Unternehmen die vorliegende „Bewerberauskunft mit Eigenerklärungen“ mit den Erklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige weitere Eigenerklärungen und Nachweise beizubringen. Es sind die Hinweise für die Inanspruchnahme fremder Ressourcen zu beachten (vgl. Seite 1 - Anlage 1 Bewerberauskunft).

--

Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden, müssen aber den Anforderungen der Bewerberauskunft oder der Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) entsprechen.

--

In der Bewerberauskunft sind anzugeben (im Vordruck der Vergabeunterlagen Anlage 1 -Bewerberauskunft- enthalten oder durch EEE):

1. Abgabe Teinahmeantrag/Angebot als Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft

2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort

2.2 Einzelunternehmen/Freiberufler: Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin / zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz

Vertretungsberechtigten): Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit

2.3 Der Nachweis der Registereintragung des Inhabers bzw. des Unternehmens sowie von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist mit Teilnahmeantrag einzureichen -Mindestanforderung-

3. Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB (§ 6e EU VOB/A):

- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,

- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft,

- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen. Die Auftraggeberin behält sich die Anforderung eines aktuellen Auszugs aus dem Gewerbezentralregister des sich bewerbenden Unternehmens gemäß § 150 a der Gewerbeordnung vor (nicht älter als 6 Monate),

- Eigenerklärung zu weiteren fakulativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB (§ 6e EU VOB/A),

- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG)

- Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

4. Eigenerklärung zur bestehenden bzw. abzuschließenden Betriebshaftpflichtversicherung (im Vordruck der Vergabeunterlagen Anlage 1 - Bewerberauskunft- enthalten oder durch EEE):

Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 3 Mio. €, sonstige Schäden 2 Mio. €.

Sollten die jeweiligen Deckungssummen schon erreicht sein, ist eine bereits eine Kopie des Versicherungsnachweises beizulegen. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den angegebenen Deckungssummen abzuschließen. Spätestens nach Auftragserteilung ist der Versicherungsnachweis unaufgefordert vorzulegen.

5. Eigenerklärung (im Vordruck der Vergabeunterlagen Anlage 1 -Bewerberauskunft) enthalten oder durch EEE) zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart über die Errichtung von Wohnungsneubauten als Mehrfamilienhäuser, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn alle Umsatzangaben für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds ausgefüllt werden. Der Nachweis zum Vorliegen oder zur rechtsverbindlichen Zusage zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist durch jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben.

Die erforderlichen Angaben sind unter Ziffer 4 und Ziffer 5 der Anlage 1 „Bewerberauskunft“ einzutragen.

--

Die Auftraggeberin behält sich vor, über Bieter, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt, eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunft einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungsverhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen.

--

Vom Einzelbewerber sowie ggf. von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist die Anlage 12 - Eigenerklärung wg. Art. 5k_EU-VO Nr.833_2014_Sanktionen einzureichen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung, dass das Unternehmen ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen (imVordruck der Vergabeunterlagen Anlage 1 -Bewerberauskunft- enthalten oder durch EEE)

6.1 der Nachweis der Berechtigungen über die Erstellung der bautechnischen Nachweise der Standsicherheit, des Brand- und Schallschutzes sowie der Energieeinsparung gemäß LBO ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn dieser Nachweis für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds erbracht wird.

7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen (im Vordruck der Vergabeunterlagen Anlage 1 -Bewerberauskunft- enthalten oder durch EEE)

7.1 Anzahl der Beschäftigten:

a) Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?

b) Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens

7.2 Qualifikation der Beschäfftigten:

a) Eigenerklärung, dass für das Projekt „Neubau eines Mehrfamilienhauses in Konstanz“ mindestens 3 Beschäftigte mit dem Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. oder B.Sc. / B.Eng. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung zur Verfügung stehen

b) Die Nachweise der geforderten Qualifikationen der für das Projekt vorgesehenen mindestens 3 Beschäftigten sind durch eine Kopie der Urkunde des Hochschul- bzw. Fachhochschulabschluss mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

c) Zusätzlich ist von einem oder einer dieser 3 Beschäftigten der Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung „Architekt/-in“ und/ oder „beratende/-r Ingenieur/-in“ durch eine Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer und /oder Ingenieurkammer oder vgl. mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

8.Benennung von mindestens drei vergleichbaren Referenzen in Bezug auf realisierte Projekte mit vergleichbarem Leistungsumfang von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern für Planungsleistungen (mind. LPH 5 bis 8 nach HOAI, vorrangig in Eigenleistung) und Bauleistungen als schlüsselfertige TU-Leistung über die Errichtung von Wohnungsneubauten als Mehrfamilienhäuser aus dem Zeitraum der letzten sieben Jahre:

Art des Referenzobjektes (z. B. Ein-/Mehrfamilienhaus, Wohngebäude mit xx Wohneinheiten), Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), Leistungsumfang (in qm Wohnfläche), Öffentlicher Auftraggeber, Leistungszeitraum, Leistungsart (Planungsleistungen (mind. LPH 5-8 nach HOAI, vorrangig in Eigenleistung) und Bauleistung als schlüsselfertige TU-Leistung über die Errichtung von Wohnungsneubauten als Mehrfamilienhäuse), Name des Auftraggebers (Ansprechpartner mit Telefonnummer); (im Vordruck der Vergabeunterlagen Anlage 1 -Bewerberauskunft- enthalten oder durch EEE)

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestanforderung an die Referenzen:

- Mindestens 3 Referenzen: auszufüllende Referenztabelle siehe Anlage 1 „Bewerberauskunft"

Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahe kommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.

Hinweise:

Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenz-Angaben für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bewerber ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.

--

Die Auftraggeberin behält sich vor, die Referenzen zu überprüfen. Der öffentliche Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben. Wenn durch die Referenzprüfung festgestellt wird, dass das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, wird das Angebot des Unternehmens vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

--

Die erforderlichen Angaben sind unter Ziffer 6, Ziffer 7 und Ziffer 8 der Anlage 1 „Bewerberauskunft“ einzutragen.

--

Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist unter Ziffer 6 der Bewerberauskunft (Anlage 1) die Eigenerklärung über die Leistungserbringung (ausgenommen Ziffer 6.1) separat von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.

--

Hingegen bei den erforderlichen Angaben und zu erbringenden Nachweisen unter Ziffer 7.1 und Ziffer 7.2 der Anlage 1 „Bewerberauskunft“ reicht es aus, wenn bei Bewerbergemeinschaften diese nur ein-malig im Vordruck bzw. der Bewerberauskunft des bevollmächtigten Mitglieds erbracht werden.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

- Bewerbergemeinschaften sind bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrages verpflichtet, alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bewerbergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck Bewerbergemeinschaftserklärung Anlage 2) zu verwenden.

--

Hinweis: Werden vom Auftraggeber Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren.

--

Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge und Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 16a EU VOB/A. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Der Teilnahmeantrag wird nicht nachgefordert. Teilnahmeanträge und gleichzeitig einzureichende Erstangebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 16 EU VOB/A erfüllen, werden nicht gewertet.

--

Der Teilnahmeantrag und das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumen-ten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Andernfalls können diese nicht berücksichtigt werden.

--

Mit dem Teilnahmeantrag muss gleichzeitig das Erst-Angebot abgegeben werden. Dieses wird aber erst nach erfolgter Eignungsprüfung (Schritt 1) gewertet. Der/Die Bewerber/-in der/die mit seinem/ihrem Teilnahmeantrag kein Erst-Angebot abgibt, wird ausgeschlossen.

Es ist also zu beachten, dass die unter Ziffer 5.2 des Verfahrensleitfaden genannten Unterlagen zum Angebot zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind.

Es findet keine Verringerung der Anzahl der Bewerber zur Angebotswertung (Schritt 2) statt, jede/r geeignete Bewerber/-in, der/die ein Erst-Angebot abgegeben hat, wird gewertet. Bitte Beachte dazu Anlage 14 - Hinweisblatt.

--

Weitere Angaben und Anforderungen sind den Formblättern und Bewerbungsbedingungen des Verfahrensleitfaden zu entnehmen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/06/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/10/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www. evergabe-online.de) heruntergeladen werden.

--

Für den Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen ist keine Registrierung erforderlich. Vor Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Die Registrierung ist kostenlos. Ein elektronisches Signaturzertifikat ist nicht notwendig. Interessierten Unternehmen wird allerdings empfohlen, sich frühzeitig auf der Vergabeplattform zu registrieren und die Teilnahme am hiesigen Vergabeverfahren zu aktivieren, um automatisch über Informationen zum Vergabeverfahren eine gesonderte Benachrichtigung zu erhalten. Ungeachtet dessen sind die Teilnehmer/- innen verpflichtet, sich während des gesamten Vergabeverfahrens regelmäßig und eigenverantwortlich über den aktuellen Sachstand (z. B. neue Bieterinformationen und/oder neue Unterlagen) der Ausschreibung zu informieren. Sie haben selbstständig regelmäßig zu überprüfen, ob neue Mitteilungen an der bezeichneten Stelle hinterlegt wurden. Eine separate Information der Teilnehmer/-innen durch die Auftraggeberin erfolgt nicht. Die Mitteilungen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind bei der Ausarbeitung der Teilnahmeanträge und Angebote zugrunde zu legen.

--

Die bereitgestellten Vergabeunterlagen sind vom Bewerber/Bieter unverzüglich eingehend zu prüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten oder sind die Vergabeunterlagen unvollständig, so hat der/die Bewerber/-in oder Bieter/-in die Auftraggeberin hierauf unverzüglich in Textform über die Vergabeplattform hinzuweisen.

Es wird auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, nach der ein/e Bewerber/-in oder Bieter/-in, der einen entsprechenden Hinweis unterlässt, die Berufung auf diesen Umstand zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich ist (Präklusion).

--

Teilnehmer-/Bieterfragen:

Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (https://www.evergabe-online.de) bis spätestens zum 20.05.2022, 12:00 Uhr einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

Die Auftraggeberin wird rechtzeitig eingehende Fragen sowie ergänzende und berichtigende Angaben spätestens sechs Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist in Form eines Fragen- und Antwortkataloges auf der oben genannten Vergabeplattform veröffentlichen. Die Auftraggeberin ist auch um die Beantwortung nicht rechtzeitig eingehender Fragen bemüht, kann deren Beantwortung allerdings nicht mehr zusichern. Sofern sich an den Vergabeunterlagen aufgrund der Beantwortung von Fragen Änderungen ergeben sollten, behält sich der AG vor, entsprechende aktualisierte Fassungen der jeweiligen Dokumente auf der Vergabeplattform der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen.

Wie bereits oben erwähnt haben sich die Teilnehmer zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann ggf. zum Ausschluss des Teilnahmeantrages und Angebotes führen.

--

Die den Bewerber/-innen oder Bieter/-innen übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Verdingungsunterlagen und sind im Rahmen der Erstellung der Teilnahmeanträge sowie Erstellung der Erstangebote zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die während der Phase der Verhandlungen und der finalen Angebote beantworteten Fragen.

--

Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:

Telefon: +49 (0) 22899-610-1234

E-Mail: [gelöscht]

Geschäftszeiten:

Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr

Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr

--

Übermittlung der Teilnahmeanträge und Angebote:

Die Teilnahmeanträge sowie Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) bis zum Ende der Teilnahmefrist/Angebotsfrist abzugeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teinahmeanträge und Angebote außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie beispielsweise durch Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail, sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Schriftlich eingereichte Teilnahmeanträge und Angebote sind nicht zu gelassen und führen ebenfalls zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Der AG weist weiterhin darauf hin, dass verspätet eingetroffene Teilnahmeanträge und Angebote nach § 16 Nr. 1 EU VOB/A nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, sondern vom Verfahren auszuschließen sind. Hat der Bewerber/ Bieter die Verspätung nicht zu vertreten, so ist sie/er diesbezüglich beweispflichtig.

--

Die vorgegebenen Vordrucke in den Bewerbungsunterlagen sind zu verwenden. Der Vordruck "Teilnahmeantrag" und der Vordruck "Angebotsschreiben" muss mit dem Namen der erklärenden Person versehen (Textform) bzw. elektronisch signiert sein. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag/das Angebot entweder von allen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter in Textform bzw. elektronisch signiert einzureichen.

--

In den Vergabeunterlagen vorgenommene Änderungen und Ergänzungen, einschließlich der Bezugnahme auf Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bewerbers/Bieters, sind unzulässig und führen zum Ausschluss. Soweit die eigenen Eintragungen geändert sind, muss dies zweifelsfrei erkennbar sein. Soweit weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung des Teilnahmeantrags und Angebotes erforderlich scheinen, können sie auf einer besonderen Anlage dem Teilnahmeantrag/Angebot beigefügt werden.

--

Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Bewerberunterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Auf das beiliegende Hinweisblatt mit einem Auszug aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (Anlage 13) wird verwiesen.

--

Es finden keine allgemeine, besondere und zusätzliche Geschäfts- und Zahlungsbedingungen des Bewerbers/ Bieters Anwendung.

--

Diese Vergabeunterlagen sind vom Bewerber/Bieter und dessen Personal vertraulich zu behandeln, dürfen nur zur Erstellung eines einzelnen Angebots verwendet und zudem nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

--

Der Zuschlag wird - vorbehaltlich einer Aufhebung des Verfahrens - anhand der Zuschlagskriterien und Unterkriterien sowie der beschriebenen Bewertungsmethodik gemäß der Anlage 8 Wertungsmatrix und Ziffer 6.2 ff. des Verfahrensleitfaden auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.

--

Es gelten die unter Ziffer 5 des Verfahrensleitfaden formulierten formalen Anforderungen an die Angebote.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht vollständig oder nicht ausschreibungskonform abgegebene Angebote zum Ausschluss vom Ausschreibungsverfahren führen können. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 16a EU VOB/A. Der AG weist des Weiteren darauf hin, dass er sich das Recht vorbehält, Aufklärungen nach § 15 EU VOB/A vorzunehmen. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens vier Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung und Aufklärung haben die Bieter/-innen nicht.

Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 16 EU VOB/A erfüllen, werden nicht gewertet.

--

Der angebotene Preis ist in das Preisblatt (Anlage 9) sowie in das Angebbotsschreiben (Abgebotsendsumme brutto) einzutragen und mit dem Angebot einzureichen. Der Bewerber/Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Preisblatt führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.

--

Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.

--

Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 16d EU VOB/A und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.

--

Für die Bearbeitung der Vergabeunterlagen und die Erstellung des Teilnahmeantrags/Angebots wird keine Entschädigung gewährt bzw. Kosten erstattet. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

--

Ortsbesichtigungen sind freiwillig und können jederzeit ohne vorherige Absprache erfolgen. Das Gelände ist frei zugänglich.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, funktionale Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bewerbern/Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bewerber/Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren.

Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.

§ 160 GWB lautet:

„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/04/2022